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		Hallo zusammen,
 folgendes Problem:
 
 Meine Kleine ist Baujahr 69 und im title steht nur 1969 als Baujahr drin. Aber so wie ich das mitbekommen hab, müssen Benziner mit Erstzulassung vor 01.07.1969 nicht zur AU.
 Laut VIN müsste meine Hübsche im 1. Quartal 1969 hergestellt worden sein (wenn ich den Recherchen in den beiden Corvette Registry Seiten glauben darf).
 Wenn ich meinen gesunden Menschenverstand spielen lasse, ist das auch einigermaßen logisch, meine VIN bewegt sich bei 16.500 von fast 39.000 produzierten Vetten.
 
 Nun die Gretchenfrage:
 Kann ich den TÜV davon überzeugen dass ich nicht zur AU muss? Oder wird das, wie üblich, unter Bürokratie abgelegt und mit dem Satz "interessiert mich nicht" enden?
 
 Danke im voraus,
 
 Gruß Robert
 
Der Schwabe, es kann nur einen geben!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Die VIN bewegt sich ? Hast Du keinen festen Wert ? 
Und welche codes sagt Dir der TAG (Blechschild untere linke A-Säule) ?
 
Um die 16500 müßte im Feb. ´69 sein.
    , .............
	
   , .......  vette Grüße, Gerd
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		Neeee, bewegt sich natürlich net     ich hab nur den ungefähren Wert gemeint
	
Der Schwabe, es kann nur einen geben!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Und der genaue ist geheim ? Ist aber wurscht    
Wenn Du nicht anhand von Dokumenten (welche auch immer) das Erstzulassungsdatum 
nachweisen kannst, nimmt die Zulassung als Datum die Mitte des Jahres, also jeweils 
den 01.07. an. Ist zwar Blödsinn wenn das Auto gar im Vorjahr gebaut wurde, ist aber so. 
Für ´69 würde das (Mitte) allerdings ausnahmsweise annähernd hinkommen, 
da das Modelljahr bis inclusive Dezember ging.
 
Was das dann für die AU-Pflicht  bedeutet ?       , ....................
	
   , .......  vette Grüße, Gerd
°°  °° 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Natürlich ist die Nummer nicht geheim, ich hatte sie nur nicht zur Hand, weil ich meinen title noch nicht zugeschickt bekommen hab (ist noch bei der Spedition). 
Die genaue VIN lautet: 194679S719486
 
und das Schildchen an der A-Säule:
 ![[Bild: 3959943.jpg]](https://up.picr.de/3959943.jpg)  
Müsste doch März 69 sein, aber immer noch die Frage, ob dem TÜV das reichen wird?
	
Der Schwabe, es kann nur einen geben!
 
		
	 
	
	
	
		
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		In meinem Schein steht EZ 01.07.1969 
Der T.Ü.V tler meinte schade wegen einem Tag brauche ich ASU   
		
	 
	
	
	
		
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 Baujahr,Farbe (2): C1
 
 
 
	
	
		Ab 2010 muß gar kein Auto mehr zur AU. Die Plakette wird abgeschafft, allerdings wird die Abgasprüfung in die normale Hauptuntersuchung integriert. 
siehe z.B. hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung
		
	 
	
	
	
		
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 Baujahr,Farbe: 1996 Sebring Silver
 
 
 
	
	
		Zitat:Original von PorterWenn Du nicht anhand von Dokumenten (welche auch immer) das Erstzulassungsdatum
 nachweisen kannst, nimmt die Zulassung als Datum die Mitte des Jahres, also jeweils
 den 01.07. an.
 
Scheint nicht zwingend zu sein. Meine hat in D EZ 01.12.1970 bekommen, obwohl das Auto nach VIN nachweislich erst im Januar 71 vom Band gelaufen ist. Wurde quasi noch in Einzelteilen zugelassen.    
Trotzdem dürfte das Thema AU jetzt egal sein, weil Du keine getrennte Plakette mehr bekommst und die AU im Rahmen des normalen TÜV erledigt wird. (Hat Mark69 ja schon geschrieben).
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Der 01.07. ist doch nur ein willkürliches Datum, wie oben beschrieben ! 
Was steht oben rechts auf dem TAG ? H10 ? Das würde 10.03.1996 bedeuten. 
Ist nicht unbedingt das Fertigstellungsdatum ! 
Laut VIN auch im März.
 
Zur Ergänzung: 
Paint 984 = Daytona Yellow 
Trim ZQ4 = standard black Vinyl
    , ..........
	
   , .......  vette Grüße, Gerd
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		Ein Ausnahmeauto, Hermann      , .........
	
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