Gestern, 21:08
Hallo Werner,
ich habe etliche Eintragung, fast 2 komplette Seiten im Fahrzeugschein, allein 3 Eintragungen von Felgen, Auspuff etc.
Bei der Zulassungsstelle haben sie nie etwas bemängelt oder kamen irgendwelche Fragen auf, wenn ich immer wieder Vorstellig wurde für Neueintragungen, hier werden sogar keine Eintragungen mehr schriftlich auf den Schein gedruckt. Das können sich die Beamten bei einer Kontrolle zeitnah übers Zentralregister selbst ziehen, so sagte es mir die Dame am Schalter vom Verkehrsamt.
Selbst bei Fahrzeugkontrollen sowie dem TÜV wurde nichts gesagt, kann natürlich auch sein das sie nicht alles durchgelesen haben.
Ich denke, kenne allerdings nicht die Gesetzeslage, was im Schein einmal steht kann da auch drin bleiben, kann ja sein das ich mir irgendwann mal auch damalige eingetragenen Teile wieder montieren möchte, was damals noch konform und eintragungsfähig war. Wenn einmal ausgetragen dann ist es endgültig raus. Und heutzutage bekommt man ja kaum noch was für unsere Fahrzeuge eingetragen, außer man hat noch eine Niere übrig.
Ich werde nicht freiwillig was austragen lassen solange mich jemand drauf aufmerksam macht.
Was wäre denn wenn ich z.B. einen Kompressor eingetragen hab, dieser gerade defekt ist und ich in der Zwischenzeit ohne fahren muss, ja schlechtes Beispiel, aufgrund fehlender Reparaturteile? Oder überhaupt auf der Beschaffungsseite von Ersatzteilen schlecht bis gar keine Teile mehr bekomme in absehbarer Zeit, Importieren usw.?
Wie es nun bei einer Komplettabnahme ist oder einer abgelaufenen Hauptuntersuchung das wird da wohl anders geregelt sein oder ist da der Unterschied?
Grüße Heiko
ich habe etliche Eintragung, fast 2 komplette Seiten im Fahrzeugschein, allein 3 Eintragungen von Felgen, Auspuff etc.
Bei der Zulassungsstelle haben sie nie etwas bemängelt oder kamen irgendwelche Fragen auf, wenn ich immer wieder Vorstellig wurde für Neueintragungen, hier werden sogar keine Eintragungen mehr schriftlich auf den Schein gedruckt. Das können sich die Beamten bei einer Kontrolle zeitnah übers Zentralregister selbst ziehen, so sagte es mir die Dame am Schalter vom Verkehrsamt.
Selbst bei Fahrzeugkontrollen sowie dem TÜV wurde nichts gesagt, kann natürlich auch sein das sie nicht alles durchgelesen haben.
Ich denke, kenne allerdings nicht die Gesetzeslage, was im Schein einmal steht kann da auch drin bleiben, kann ja sein das ich mir irgendwann mal auch damalige eingetragenen Teile wieder montieren möchte, was damals noch konform und eintragungsfähig war. Wenn einmal ausgetragen dann ist es endgültig raus. Und heutzutage bekommt man ja kaum noch was für unsere Fahrzeuge eingetragen, außer man hat noch eine Niere übrig.
Ich werde nicht freiwillig was austragen lassen solange mich jemand drauf aufmerksam macht.
Was wäre denn wenn ich z.B. einen Kompressor eingetragen hab, dieser gerade defekt ist und ich in der Zwischenzeit ohne fahren muss, ja schlechtes Beispiel, aufgrund fehlender Reparaturteile? Oder überhaupt auf der Beschaffungsseite von Ersatzteilen schlecht bis gar keine Teile mehr bekomme in absehbarer Zeit, Importieren usw.?
Wie es nun bei einer Komplettabnahme ist oder einer abgelaufenen Hauptuntersuchung das wird da wohl anders geregelt sein oder ist da der Unterschied?
Grüße Heiko

