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Guten Morgen,
Weil bei meiner ersten Frage es so gut geklappt hat, habe ich noch ein paar weitere Fragen, wo ich nicht weiter weiß.
Ich hab mir eine Corvette C3 1972 Coupé vor kurzem aus Deutschland importiert und heute bin ich vorgefahren bei der MA46 für die Einzeltypisierung.
Ein paar Mängel sind mir bewusst und die muss ich beheben, jetzt aber die Hauptprobleme wo ich nicht weiter weiß:
Roten Blinker hinten: Er will gelbe haben, auch wenn es kein Nachrüstkit dafür gibt. Eintragen lassen wird er mir sie nicht und ist nicht möglich.
Lichthupe: Er will dass das Fahrzeug nur mit Begrenzungslicht an eine Lichthupe hat, ohne dass die Scheinwerfer ausklappen weil es wie moderne Fahrzeuge in der Lichtstufe sofort eine Lichthupe auslösen können muss.
Abgas Grenzwert: Die sind deutlich zu hoch: 7,62 und über 700hc. Wie kann ich sie zu korrekten Werten bringen? Vergaser anders einstellen, Zündkerzen tauschen, Choke vielleicht leicht defekt beim schließen, anderer Auspuff?
Das sind die Mängel die ich am wenigsten verstehe wie ich das realistisch umsetzen kann, die anderen Mängel sind mit Zeit und Geld und ein bisschen Feingefühl machbar.
Ich danke euch schon einmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph
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Hallo Christoph,
Unsere alten Kisten entsprechen in keinster Weise mehr der heuten StVO. Ich habe eine 1971 C3 Roadster und die hat einen Schweizerischen Veteraneneintrag. Wenn Deine Corvette in etwa dem Originalzustand entspricht kannst Du sie sehr wahrscheinlich als historisches Fahrzeug eintragen lassen. Dann solltest keine Probleme mehr haben.
In Österreich spricht man rechtlich von einem „historischen Kraftfahrzeug“.
Typische Voraussetzungen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Weitgehend originaler Zustand (zeitgenössische Umbauten sind teils erlaubt)
- Erhaltungswürdiger Zustand, kein Alltagsfahrzeug
- Positive technische Begutachtung (§57a + historische Einstufung)
Zulassung & Kennzeichen
Normale österreichische Kennzeichen (kein eigenes „H“ wie in Deutschland)
In der Zulassung wird es als historisch geführt
Eintragung erfolgt bei der Landesprüfstelle bzw. über befugte Stellen
Nutzung
Eingeschränkte Verwendung
→ grundsätzlich keine tägliche Nutzung
Üblich ist eine zeitliche Begrenzung der Fahrtage pro Jahr
Nutzung für:
- Ausfahrten
- Veranstaltungen
- Probefahrten
- Wartung
Vorteile
- Günstigere Versicherung
- Teilweise steuerliche Begünstigungen
- Erhalt des kulturellen Fahrzeugerbes
- Höherer Sammlerwert bei originalem Zustand
Pflichten
- Regelmäßige technische Überprüfung
- Erhalt des historischen Zustands
- Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen
Gruss,
Peter
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- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Bei C2, C3 und C4 gibt es keine Lichthupe!
Lass Dir doch mal die Vorschrift zeigen, nach der eine Lichthupe überhaupt gesetzlich vorhanden sein muss.
Gruß
JR
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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19.12.2025, 18:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2025, 18:10 von perlen.)
das war der falsche Prüfer für historische Fahrzeuge, mMn. sollte man vorher mal den Kontakt zu Leuten suchen die solche Aktionen schon gemacht haben, egal ob in D oder A, und nicht zu irgendeinem gehen,
da stellt sich schnell heraus bei wem man diese Prüfung machen lassen kann und wo man lieber weg bleibt,
Grüße
Udo
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Gestern, 16:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 17:20 von Seantex.)
Guten Morgen,
das Fahrzeug wurde vor 7 Jahren komplett off Frame hergerichtet. Seitdem hat es sehr viel Stehleiter und hat daher ein paar Mängel die ich beheben muss, dass ist für mich auch verständlich, jedoch standen einige Mängel dabei die ich so absolut nicht verstehen kann.
Beginnend mit Blinker rot hinten, für das Baujahr gibt es keine gelben Blinker, auch nicht zum nachrüsten. Ist ihm egal, bei diesem Baujahr gab es in der EU schon gelbe Blinker daher muss das Fahrzeug es auch haben, egal wie ich es mache.
Lichthupe gab es bei dem Fahrzeug nie, der Prüfer hat gesagt das gab es schon davor bei anderen Fahrzeugen also muss es das auch haben.
Weitere Punkte sind Typenschild und Fahrgestellnummer sind nicht auffindbar.
Typenschild gab es meines Wissens nach nicht, beantragen kann ich es daher auch nicht und selbst anfertigen darf man es nicht.
Fahrgestellnummer bin ich mir sicher dass er sei einfach nicht gefunden hat.
Die anderen Mängel wie Ölverlust und zu hohe Abgaswerte, Spiel beim lenken etc. sind durch das lange stehen entstanden und auch leicht behebbar.
Ich weiß nur nicht was ich wegen den oben angegeben Dingen machen kann, weil meines Wissens nach kann man rote l ihrer bis 86 eintragen lassen wenn der Grund dazu besteht und Lichthupe war mir komplett neu, selbe mit dem Typenschild.
Ich weiß nicht wie ich das alles machen soll ohne dass das Fahrzeug dann da steht als wäre es einmal durch ein Forstinger Tunging gelaufen, ich möchte ja dass sie original getreu da steht, wie sie damals beim der Frame-Off Restauration komplett neu hergerichtet worden ist.
In Österreich muss man es nur leider früher oder später bei der Landesregierung/Prüfstelle machen, in welchem Bundesland man wohnt und die scheren sich um nichts und Wartezeit beträgt oft 2-3 Monate (1 Monat alleine Wartezeit dass man einen Termin zugewiesen bekommt).
Ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph
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lass das von jemanden typisieren der damit Erfahrung hat, ich kann dir hier nur HPeter von Classics Reloaded ans Herz legen. Die machen das täglich und können auch das was wirklich nachgerüstet werden muss beheben.
Er hat auch meinen nahezu auf Historisch untypisierbaren 1951 Ford F1 panel truck durchgebracht
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