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Corvette C3 Mängel in Österreich - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Corvette C3 Mängel in Österreich (/showthread.php?tid=112690) |
Corvette C3 Mängel in Österreich - Seantex - 19.12.2025 Guten Morgen, Weil bei meiner ersten Frage es so gut geklappt hat, habe ich noch ein paar weitere Fragen, wo ich nicht weiter weiß. Ich hab mir eine Corvette C3 1972 Coupé vor kurzem aus Deutschland importiert und heute bin ich vorgefahren bei der MA46 für die Einzeltypisierung. Ein paar Mängel sind mir bewusst und die muss ich beheben, jetzt aber die Hauptprobleme wo ich nicht weiter weiß: Roten Blinker hinten: Er will gelbe haben, auch wenn es kein Nachrüstkit dafür gibt. Eintragen lassen wird er mir sie nicht und ist nicht möglich. Lichthupe: Er will dass das Fahrzeug nur mit Begrenzungslicht an eine Lichthupe hat, ohne dass die Scheinwerfer ausklappen weil es wie moderne Fahrzeuge in der Lichtstufe sofort eine Lichthupe auslösen können muss. Abgas Grenzwert: Die sind deutlich zu hoch: 7,62 und über 700hc. Wie kann ich sie zu korrekten Werten bringen? Vergaser anders einstellen, Zündkerzen tauschen, Choke vielleicht leicht defekt beim schließen, anderer Auspuff? Das sind die Mängel die ich am wenigsten verstehe wie ich das realistisch umsetzen kann, die anderen Mängel sind mit Zeit und Geld und ein bisschen Feingefühl machbar. Ich danke euch schon einmal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Christoph RE: Corvette C3 Mängel in Österreich - Peter57 - 19.12.2025 Hallo Christoph, Unsere alten Kisten entsprechen in keinster Weise mehr der heuten StVO. Ich habe eine 1971 C3 Roadster und die hat einen Schweizerischen Veteraneneintrag. Wenn Deine Corvette in etwa dem Originalzustand entspricht kannst Du sie sehr wahrscheinlich als historisches Fahrzeug eintragen lassen. Dann solltest keine Probleme mehr haben. In Österreich spricht man rechtlich von einem „historischen Kraftfahrzeug“. Typische Voraussetzungen: - Mindestens 30 Jahre alt - Weitgehend originaler Zustand (zeitgenössische Umbauten sind teils erlaubt) - Erhaltungswürdiger Zustand, kein Alltagsfahrzeug - Positive technische Begutachtung (§57a + historische Einstufung) Zulassung & Kennzeichen Normale österreichische Kennzeichen (kein eigenes „H“ wie in Deutschland) In der Zulassung wird es als historisch geführt Eintragung erfolgt bei der Landesprüfstelle bzw. über befugte Stellen Nutzung Eingeschränkte Verwendung → grundsätzlich keine tägliche Nutzung Üblich ist eine zeitliche Begrenzung der Fahrtage pro Jahr Nutzung für: - Ausfahrten - Veranstaltungen - Probefahrten - Wartung Vorteile - Günstigere Versicherung - Teilweise steuerliche Begünstigungen - Erhalt des kulturellen Fahrzeugerbes - Höherer Sammlerwert bei originalem Zustand Pflichten - Regelmäßige technische Überprüfung - Erhalt des historischen Zustands - Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen Gruss, Peter RE: Corvette C3 Mängel in Österreich - JR - 19.12.2025 Bei C2, C3 und C4 gibt es keine Lichthupe! Lass Dir doch mal die Vorschrift zeigen, nach der eine Lichthupe überhaupt gesetzlich vorhanden sein muss. Gruß JR |