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		Hallo, wenn aber beim Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird bringt der dann leider auch nichts.
 Grüße
 Jass
 
		
	 
	
	
	
		
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		19.05.2025, 14:11 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.05.2025, 14:24 von perlen.)
	
	 
		Zitat:wenn aber beim Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird bringt der dann leider auch nichts. 
ja klar, gibts denn schon einen Mahnbescheid, einen Widerspruch, und wenn der Mond ins Meer fällt gibts ne große Welle...
	 
Grüße 
Udo
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		Wenn der Mahnbescheid erfolglos ist, kann man den Vollstreckungsbescheid, der mit einer Frist für den Schuldner verbunden ist, beantragen.Nach erfolglosem Fristablauf hat man einen Titel und kann den Gerichtsvollzieher schicken.
 Grüße
 Axel
 
Axel Pfeiffer
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ist doch weiter oben von Edgar beschrieben wie es laufen muß.
	 
Grüße 
Udo
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		Nach meinen persönlichen Erfahrungen (nicht alles negativ, aber wenn negativ, dann richtig) empfehle auch ich allen direkt Betroffenen dringend, SOFORT mit höchstmöglichem Druck entsprechende Schritte einzuleiten. Bei kleineren Lieferungen dürfte eine Abschreibung nötig sein, weil sich der Aufwand nicht lohnt, aber vielfach sind es ja grössere und teurere Dinge. Es ist jedem selbst überlassen und auch wenn ich damit auf ein totes Pferd einprügle: Aussitzen ist keine Option.
 Gruss, Martin
 
		
	 
	
	
	
		
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		 (19.05.2025, 14:18)Axel Pfeiffer schrieb:  Wenn der Mahnbescheid erfolglos ist, kann man den Vollstreckungsbescheid, der mit einer Frist für den Schuldner verbunden ist, beantragen.Nach erfolglosem Fristablauf hat man einen Titel und kann den Gerichtsvollzieher schicken.
 Grüße
 Axel
 
Nicht so ganz, Axel. Siehe oben.
 
Gruß
 
Edgar
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Edgar,ich hatte die von Dir beschriebenen Schritte vorausgesetzt und wollte nur beschreiben, wie es dann mit einem Mahnbescheid weitergeht.
 Grüße
 Axel
 
Axel Pfeiffer
 
		
	 
	
	
	
		
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		Axel, der Satz, wenn der Mahnbescheid erfolglos ist, ist aber falsch. Es wird ein Mahnbescheid beantragt, der wird zugestellt, dann kann nach zwei Wochen, wenn kein Widerspruch eingeht, der Vollstreckungsbescheid beantragt werden, aus dem dann vollstreckt werden kann.
 
 Gruß
 
 Edgar
 
		
	 
	
	
	
		
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		Schuldnerprofis widersprechen dem Mahnbescheid sowieso - die wissen genau, dass viele Gläubiger den Weg der Klage nicht beschreiten, weil man als Gläubiger/Kläger erstmal in Vorkasse gehen muss (Gerichtskosten, Vorschuss Anwalt). 
 Selbst wenn die Klage zu 100% Aussicht auf Erfolg hat und man nach vielen Monaten gewonnen hat, ist das völlig wertlos, wenn der Schuldner nix hat.
 
 Gruß Thomas
 
		
	 
	
	
	
		
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		aus eigener Erfahrung sind das nicht Monate sondern Jahre ohne Lösung. Selbst wenn es aufgrund der Grössenordnung Richtung gewerblicher Betrug geht.......
	 
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