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Zur Reparatur in die USA - Druckversion

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RE: Zur Reparatur in die USA - C1-Matthias - 28.10.2025

(Gestern, 07:27)colonel schrieb: Auf den Reparaturwert sind nach Vorschrift jedoch Einfuhrabgaben zu entrichten.

Korrekt. In meinem Fall gab es keine Kosten weil es eine Garantieleistung war. Das hat sogar DHL verstanden. Feixen

Gruß
Matthias


RE: Zur Reparatur in die USA - Fendar - 28.10.2025

Ich habe das über die Post/DHL abgewickelt, war aber kein Problem.

Ich habe aber dem Shop, der die Reparatur gemacht hat, mitgeteilt dass sie für das Zurückschicken den Reparaturwert angeben müssen (was sie auch getan haben).
Ist alles glatt gelaufen!


RE: Zur Reparatur in die USA - Roma - 28.10.2025

Hi Stefan,

wo hattest Du denn das Zolldokument her und welchen Wert hast Du eingetragen ?


RE: Zur Reparatur in die USA - Fendar - 28.10.2025

Hallo Frank,

ich hatte das auf der Post-Seite zusammen mit dem Versand beantragt.
Vorher hatte ich mich schlau gelesen (I-Net-Suche) und festgestellt, dass dies zumeist bei den Versendern gemacht werden kann.
Es ist die "Customs Declaration CN23".

Als Wert habe ich 200 € angegeben.


RE: Zur Reparatur in die USA - colonel - 29.10.2025

Nämlichkeit beachten.