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		Salve, 
ich möchte in D Verkaufen, kenne mich aber mit den rechtlichen Dingen nicht so aus.
 
Evtl. Artikel die eingestellt würden sind in gutem bis sehr gutem Zustand,  
nur halt Garantie oder sowas wie Nachwährschaft usw. kann ich nicht Übernehmen 
 
Ich dachte mir sowas sollte doch reichen ?
 
Als Bspl. für  Antiquitäten 
 Zitat:Wichtig      Rechtlicher Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine private Auktion. Es gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen Artikel ohne Garantie und weitergehende Gewährleistung zu bieten (es sei denn es wird in der Artikelbeschreibung eine Garantie vom Verkäufer gegeben). Da es sich um einen gebrauchten Artikel handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen. Mit Ablauf der Auktionsfrist kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande 
Danke Euch vielmals
 
Gruss Sascha
	  
	
	
LG bismarck61
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Reicht - eigentlich schon zu viel.  
Schreib einfach: 
Dies ist ein Privatverkauf, ich kann daher keinerlei Garantie auf den Artikel geben. 
 
Das klingt weniger "abwehrend"    
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Zaphod 
Schreib einfach: 
Dies ist ein Privatverkauf, ich kann daher keinerlei Garantie auf den Artikel geben.  
Schreib das so und der Käufer freut sich über 2 Jahre uneingeschränkte Gewährleistung   
Ihr müsst die Sachmängelhaftung (ugs Gewährleistung) ausschließen. Das ist für private Verkäufer möglich. Ein Gewerbetreibender kann sie nicht ausschließen, aber auf 1 Jahr begrenzen.
 
Wer es nicht explizit ausschließt/verkürzt, gewährt sie automatisch für 2 Jahre.
 
Diese ganzen Texte bei eBay mit Ausschluss europäischer Garantien oder ähnliches bringen mich immer wieder zum schmunzeln.
 
Gruß 
Uli
	  
	
	
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif) Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.  Leonardo da Vinci (1452-1519) 
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Probleme dürfet es nur geben, wenn was aus CH nach D geht.  
Habe für mein NB mal in CH ein Display ersteigert  und es mir aus der Schweiz senden lassen 
Vom Deutschen Zoll habe ich ne saftige Rechnung mir eingefangen. 
Zoll und Strafe waren genau so hoch wie das versandte Display.  
Also von besser von D aus versenden. 
Grüße 
Frank 
   
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Mein Text  
  
" 
Vor Abgabe des Gebotes Bitte beachten:  
 
Es handelt sich um ein reines Angebot von Privat und es ein gebauchter Artikel aus eigenem Hausstand.  Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft.  
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung und Rückgabe zu verzichten.  
Bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. 
"
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Vette58 
Schreib das so und der Käufer freut sich über 2 Jahre uneingeschränkte Gewährleistung   
Nicht ganz richtig...
 Zitat:Will man die Gewährleistung als privater Verkäufer ausschließen, dann ist es äußerst wichtig, eine Formulierung zu wählen, die vor Gericht Stand hält. 
 
Die Formulierung könnte z.B. heißen: " Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jegweder Gewährleistung." Mit dieser Angabe sind Sie auf der sicheren Seite, wenn auch Ihre Beschreibung stimmt. 
Langversion  HIER
So kenne ich es auch aus verschieden Beispielfällen, die so in der Presse herumgeistern. Seitenweise Distanzierungen sind (momentan) nicht nötig, was nich natürlich mit jedem neuen Urteil ändern kann    
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Zaphod 
Zitat:Original von Vette58 
Schreib das so und der Käufer freut sich über 2 Jahre uneingeschränkte Gewährleistung   
 
Nicht ganz richtig... 
Doch, doch! Schau dir deine beiden Versionen mal an:
 
1.
 Zitat:Original von Zaphod 
Schreib einfach: 
Dies ist ein Privatverkauf, ich kann daher keinerlei Garantie auf den Artikel geben.  
2.
 Zitat:Original von Zaphod 
Die Formulierung könnte z.B. heißen: " Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jegweder Gewährleistung." Mit dieser Angabe sind Sie auf der sicheren Seite, wenn auch Ihre Beschreibung stimmt. 
Wenn du beide Formulierungen vergleichst, siehst du auch den Unterschied, der dir bei der ersten die 2 jährige Gewährleistungspflicht einbringt.
 
Bei 1. schreibst du nur von Garantien. Garantien können zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung ausgesprochen werden, schränken den gesetzlichen Anspruch aber nicht ein. Ohne den expliziten Ausschluss der Gewährleistung gilt sie eben weiterhin. Nur ein kleiner Unterscheid in der Formulierung, aber wie so oft ein entscheidender.
 
Gruß 
Uli
	  
	
	
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		Jetzt wirds ja noch besser  
Ich verzweifle
 
Seit stunden am Lesen und ausprobieren, aber Bilder beim Angebot unterm Text Einbinden 
funzt kein bisschen.
 
ebäh de
 
HTML Code is klar, probiert mit picr und bilder-upload und nix geht
 
Danke für die Posts, jetzt ists einigermassen klar wie was schreiben wg Privatverkauf
 
Aber diese Code Sache funzt net    
HILFE    
	 
	
	
LG bismarck61
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Bilder, benutze mal folgenden Code: 
 
 
  
 
Du musst die  https:// Adresse gegen die Adresse die Du von picr bekommst austauschen, das center bedeutet das Du die Bilder mittig in die Anzeige bekommst was ja besser aussieht.
 
dabei aber nur das http Zeug, also nur das was hier fett ist:
 
(IMG] https://up.picr.de/7478487etu.jpg[/IMG)
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Gerade gesehen, geht noch einfacher. 
 
Gehe auf picr.de da steht dann Wie sollen die Bilder ausgegeben werden? da den Reiter öffnen und dann "html Bildercode für die Verwendung in z.B. ebay" auswählen VOR dem hochladen, den Code den Du dann bekommst kannst Du direkt bei Ebay eingeben.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	 
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