Beiträge: 853
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	Registriert seit: 06/2009
	
	
	
Ort: 
Deutschland
Baureihe: 
C6
Baujahr,Farbe: 
2008
Baureihe (2): 
2003
Baujahr,Farbe (2): 
C5
Corvette-Generationen: 
- C5 (1997-2004)
 
- C6 (2005-  )
 
    
	 
 
	
	
		Ist das Öffnen eines bauartgenehmigten Teiles zulässig? Ist eine Veränderung eines bauartgenehmigten Teiles zulässig? Meine Fragen beziehen sich zum einen auf eine neue Lackierung, zum anderen auf diese peinlichen Angel-Eyes.
	
	
	
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von speed300
Zitat:Original von corvette_fever
 zum anderen auf diese peinlichen Angel-Eyes.
jetzt mach mal halblang
wo steht das 
 das die Angel-Eyes peinlich sind? Wenn sie Dir nicht gefallen ist es ja OK aber die peinlich zu bezeichnen ist nicht in Ordnung. 
Gruß
W.
Ich kann Dich beruhigen, das ist eine Frage des Geschmacks und darüber sollte man bekanntlich nicht streiten. Trotzdem sind die Liebhaber solcher nachgerüsteten, mglw rechtswidrigen, Teilen eher spärlich gesät.
Gibt es denn ein lichtechnisches Gutachten für die so umgebauten Scheinwerfer?
	
 
	
	
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