| 
		
	
	
	
		
	Beiträge: 4.003 
	Themen: 258 
	Registriert seit: 09/2009
	
	 
 Ort: München Baureihe: C4 LT1 zum zweiten Mal :) Baujahr,Farbe: EX C4 / C5 / C6 Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von corvette_fever
 Zitat:Original von 19Corvette92Eigentlich ja auch nicht zulässig, da ein Tacho voreilen MUSS.
 Das ist schlichtweg falsch.
 
Bei Motorrädern.. PKW wahrscheinlich sehr ähnlich:
 Zitat:Der Gesetzgeber schreibt eine Voreilung vor, damit sichergestellt wird, daß nie zuwenig angezeigt wird. Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§ 57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
 Tachos dürfen voreilen, jedoch nicht nachgehen. Die Tachogenauigkeit verändert sich mit dem Reifenumfang. Ein alter, abgefahrener Reifen hat weniger Abrollumfang. Bei gleicher Geschwindigkeit muß sich ein alter Reifen öfter drehen als ein neuer. Die Folge : Der Tacho zeigt mehr an. Der Reifen liefert durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist im Reifenbau beim "Abrollumfang" ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordnung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Tacho. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: Eine um 3 mm reduzierte Profiltiefe kann zu 1 % Abweichung führen, auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können sich messbar auswirken.
 
 
Gruß, Mathias
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 853 
	Themen: 16 
	Registriert seit: 06/2009
	
	 
 Ort: Deutschland Baureihe: C6 Baujahr,Farbe: 2008 Baureihe (2): 2003 Baujahr,Farbe (2): C5 Corvette-Generationen:  
C5 (1997-2004)C6 (2005-  ) 
	
	
		Das von Dir zitierte hast Du auch gelesen?
 Ein Tacho darf nicht zu wenig anzeigen. Er darf jedoch genau gehen. Wenn Du Langeweile hast, nimm Dir folgende Vorschriften zur Brust:
 
 § 57 Abs. 2 StVZO
 
 Dieser verweist auf:
 
 Anhang der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 196 S. 1), geändert durch die Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 177 S. 15), der Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über den Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 106 S. 1).
 
 Viel Spaß beim nachlesen. Ein 100% anzeigendes Geschwindigkeitsmessgerät ist völlig rechtmäßig.
 
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
 '91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 4.003 
	Themen: 258 
	Registriert seit: 09/2009
	
	 
 Ort: München Baureihe: C4 LT1 zum zweiten Mal :) Baujahr,Farbe: EX C4 / C5 / C6 Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von corvette_feverDas von Dir zitierte hast Du auch gelesen?
 
Klar habe ich es gelesen.. 
Wir die Geschwindigkeit denn an der VA oder HA bei der C4 abgetastet?
 
Gruß, Mathias
	 
Gruß, Mathias
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.601Themen: 162
 Registriert seit: 12/2001
 
 
 Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
 Baureihe: C6
 Baujahr,Farbe: 2009, black
 
 
 
	
	
		...oder am Getriebe ?    
Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
Nr. 30    
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 15.186Themen: 374
 Registriert seit: 11/2002
 
 
 Ort: Alpen
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 76, gelb
 Kennzeichen: Klein, v + h
 Baureihe (2): 95, weiß
 Baujahr,Farbe (2): C4
 Baureihe (3) : 92, weiß
 Baujahr,Farbe (3) : ehem. C4
 
 
 
	
	
		Zitat:Wir die Geschwindigkeit denn an der VA oder HA bei der C4 abgetastet? 
Wieso, ist dein Auto vorne schneller als hinten??   
Frank
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 4.003 
	Themen: 258 
	Registriert seit: 09/2009
	
	 
 Ort: München Baureihe: C4 LT1 zum zweiten Mal :) Baujahr,Farbe: EX C4 / C5 / C6 Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von man-in-white
 Zitat:Wir die Geschwindigkeit denn an der VA oder HA bei der C4 abgetastet?Wieso, ist dein Auto vorne schneller als hinten??  Frank
 
Nein, aber da, ich glaube es waren 5 Prozent Abweichung, zwischen VA und HA beim Abrollumfang durchaus zulässig sind,  
kann es deswegen zu zwei Verschiedenen Geschwindigkeitsmesswerten kommen..
 
Gruß, Mathias
	 
Gruß, Mathias
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 26.910Themen: 548
 Registriert seit: 03/2003
 
 
 Ort: .
 Baureihe: Keine einzige.
 Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
 
 
 
	
	
		Bub, die Geschwindigkeit, die gemessen wird, hat nichts mit Deinem Abrollumfang zu tun. 
Egal, mit welcher Drehung Du das Schwein die Klippen runterschubst. Gemessen wird die Geschwindigkeit des Falls.   
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 15.186Themen: 374
 Registriert seit: 11/2002
 
 
 Ort: Alpen
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 76, gelb
 Kennzeichen: Klein, v + h
 Baureihe (2): 95, weiß
 Baujahr,Farbe (2): C4
 Baureihe (3) : 92, weiß
 Baujahr,Farbe (3) : ehem. C4
 
 
 
	
	
		Nur mal so eine ganz abwegige Idee: 
Der Autohersteller stimmt das Gesamtsystem so ab, daß der Tacho die korrekte Geschwindigkeit anzeigt, egal ob er den Antrieb für den Tacho an der vorder- oder Hinterachse oder am Getriebe abnimmt   
Wenn die Reifen verschleißen ändert sich minimal die Abweichung, das ist alles. 
Nur, wenn man z.B. den tachoantrieb von der Vorder auf die Hinterachse umändert muss man den Reifenumfang berücksichtigen. 
Frank
	
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.174 
	Themen: 138 
	Registriert seit: 06/2009
	
	 
 Ort: Aerzen/Hameln Baureihe: C1 Baujahr,Farbe: 1962 Baujahr,Farbe (3) : Harley Screamin Eagle Corvette-Generationen:  
	
	
		Post ist da, 
hatte genau 110km nach Abzug der Toleranz drauf.
 
Es war aber wohl doch kein Baustellenbereich mit 70er Begrenzung mehr.
    Somit nur 10 Euro und keinen Punkt.   
Schöne Grüsse aus dem WeserberglandTheo Erwin
 
 "Loud Pipes Save Lives"
 
		
	 
	
	
		  
na Glück gehabt.....     
		
	 |