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		Wie gestern schon geschrieben und so fahr ich auch jetzt, ohne TFL-Pflicht.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		StVO, § 17 Beleuchtung:
 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
 
 Gruß, Peter.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Da ja an und fürsich diese Tagfahrlicht Plicht kommen soll weil man gesehen werde soll und nicht um selber besser zu sehen finde ich das es das Begrenzungslicht bzw die Nebelscheinwerfer auch tuhen.       
Gruß Christoph
	
		
	 
	
	
	
		
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		Da bin ich mal gespannt, was der General der C6 als TFL verpasst   
Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
Nr. 30    
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von eric f.StVO, § 17 Beleuchtung:
 
 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
 
 Gruß, Peter.
 
Das ist richtig. Gleichwohl können die bestehenden NSW, wie von Rainer vorgeschlagen, durch Tagfahrlichter substituiert werden. Hinzu kommt, dass viele NSW moderner Fahrzeuge eine E-Prüfnummer besitzen, die auch einen Betrieb als TFL zulässt. Hier können die NSW einfach als TFL kodiert werden. Die NSW leuchten dann immer, wenn das Standlicht aus ist. Außerdem ist die Leuchtstärke reduziert. So möglich bei vielen VAG und Opel-Modellen.
	 
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
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		wenn die StVO einmal dahin geändert wird, dass das Fahren mit Licht vorgeschrieben wird, könnte auch das Fahren mit Nebelscheinwerfern erlaubt werden.
 Das wäre allerdings für manchen 3er-BMW-Fahrer ein herber Schlag, wenn plötzlich alle mit NSW rumfahren.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Mmmh, schön, wie hier wieder mal alles in einem Thread zusammenkommt. 
Angefangen wurde beim TFL. 
Dann der Hinweis, daß Autos bei Dunkelheit und im Regen mit Licht besser gesehen werden. 
Der Sicherheitsaspekt beim mopedd gehört ja hier rein, das generelle Kriminalisieren von Motorradfahrern und Fahrern großer Autos (Tempo!) geht aber doch ein wenig am Thema vorbei. 
Das die Skandinavier auch wieder herhalten müssen war ja logisch.
 
Manchmal liebe ich das Forum.
 
Wenn man mal das ganze "neben dem Thema" weglässt kann man es doch einfach vormulieren: 
- Es gibt schon Regeln zur Benutzung der Leuchtmottel am Auto - nur richtet sich gefühlt die Mehrheit nicht danach. Warum sonst fahren viele bei Sonne mit NSL und in der Dämmerung ohne Licht?? Sollte man in der Fahrschule mal ansprechen. 
- Für Motorräder ist Licht ein Sicherheitsaspekt, der durch die Einführung von "Licht auch am Tag" verloren geht. 
- Die Ablenkung durch das oftmals grelle Licht ist vorhanden, wie auch bei Xenon. 
- statt TFL kann man auch mit Verstand da sLicht einschalten 
- warum heissen  die Lampen TFL, wenn sich auch in der Ncht (zusammen mit dem Abblendlicht) brennen?
   
Frank
	
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von man-in-white- Es gibt schon Regeln zur Benutzung der Leuchtmottel am Auto - nur richtet sich gefühlt die Mehrheit nicht danach.
 
Das kann ich nicht nachvollziehen für die Gegend hier. Die absolute Mehrheit bedient die Lichter korrekt. Nur ein paar Schnarchnasen schalten zu spät das Abblendlicht an oder vergessen die Nebelschlussleuchte. Die Mehrheit verhält sich jedoch Verordnungskonform!
 Zitat:- warum heissen  die Lampen TFL, wenn sich auch in der Ncht (zusammen mit dem Abblendlicht) brennen? 
Da ist was dran und regt mich ebenso auf! Allerdings dimmen sich Lösungen ab Werk oft mit eingeschaltetem Abblendlich wenigstens etwas ab (Audi S6, Mercedes BR 212). Dies ist bei vielen Bastellösungen nicht so.
	 
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
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		Da hast Du Glück wenn in deiner gegend die leute Ihr Licht bedienen können. 
Ich finde nicht, daß sich die Serienlösungen abdimmen. Man sieht beim Audi ja fast das Abblendlicht vor lauter TFL nicht   
Frank
	
		
	 
	
	
	
		
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		Es gibt zwei Arten des Tagfahrlichtes.
 Leuchten gemäß R87 bzw 48: Hier muss sich das TFL mit Einschalten des Abblendlichtes abschalten.
 
 Leuchten gemäß R7: Hier muss sich das TFL mit Einschalten des Abblendliches mindestens dimmen.
 
 Die Leuchten am Audi S6 dimmen sich definitiv, wie dies auch die Leuchten am Mercedes 212 E63 tun.
 
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