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		Zitat:Original von chalenaDa wir in Deutschland zur EU gehören (vieleicht bin ich auch nicht auf dem neustem Stand)denn dort ist die Vorschrift bezüglich der hinteren Kennzeichen geregelt.Für die vorderen Kennzeichen bezüglich GRÖSSE gibt es keine Vorschrift. Somit entfällt auch ein Bussgeld
  
Ah, hast du da was schriftliches zu, oder nen Link wo es steht?
 
Thx!
	 
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Gruß Markus und Tatti    
		
	 
	
	
	
		
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		Kann ich Dir gerne morgen raussuchen.bin jetzt müde.   
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von dersuchende
 Zitat:Original von xx.flash
 Zitat:Original von dersuchende
 Zum Ausdrucken und Mitführen..........
  ...da wäre ich vorsichtig!
 
 Damit würde Dir der Jägerverein "Vorsatz" unterstellen und dann is wahrscheinlich nix mehr mit "Tut mir Leid Herr Wachtmeister, ich hab das Schild grade verloren und kein passendes Werkzeug dabei"...
 
 Zumindest im schönen Bayernland - oder was sagst Du, Qubi???
 
 Grüße, Thomas
 Klar ist das Vorsatz, die werden Dir wohl kaum glauben das Du nicht weißt, das ein ungestempeltes Schild verboten ist.......
  
 Grüße, André
  
Hi André,
 
dass ein ungestempeltes Schild verboten ist - ist klar. 
Wenn das vordere (von mir aus auch das hintere) (originale, gestempelte) Kennzeichen aber einfach GAR NICHT DRAN ist, weil es eben "leider gerade abgefallen" ist und lediglich verbeult und mit toten Fliegen beklebt im Kofferaum liegt und man am Kennzeichen und auch am Fahrzeug sehen kann, dass es mal montiert war (zB an den Bohrlöchern), dann greift (aus meiner Sicht) der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit - das wären dann 10 Eurönchen.
 
Gruß, Thomas
	 
		
	 
	
	
	
		
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		hallo, 
 ich hatte eigentlich gefragt was es kostet wenn ich die Kennzeichen vertausche Vorne - Hinten Hab ich die Antwort überlesen?
 
 Herbert
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Herbert, 
was macht das für einen Sinn? Wenn Du die Kennzeichen tauscht, fällt es erst recht auf, weil du ASU- und TÜV-Plakette vertauscht rum fährst.
 
Wenn sie dich dann anhalten und feststellen, daß das große Kennzeichen auch an die Stelle des kleinen paßt, gibt´s gar kein kleines mehr.     
Dann lieber das kleine da lassen wo es hingehört und vorne ein kleines ungestempeltes fahren und das Gestempelte mitführen.
 
In diesem thread steht sehr ausführlich alles zum Thema Kennzeichen und Sanktionen
von OWI bis Knast   
Vllt. ist für dich die passende Lösung dabei.
 
viele Grüße
 
Anke
	
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		Zitat:Original von xx.flash
 Hi André,
 
 dass ein ungestempeltes Schild verboten ist - ist klar.
 Wenn das vordere (von mir aus auch das hintere) (originale, gestempelte) Kennzeichen aber einfach GAR NICHT DRAN ist, weil es eben "leider gerade abgefallen" ist und lediglich verbeult und mit toten Fliegen beklebt im Kofferaum liegt und man am Kennzeichen und auch am Fahrzeug sehen kann, dass es mal montiert war (zB an den Bohrlöchern), dann greift (aus meiner Sicht) der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit - das wären dann 10 Eurönchen.
 
 Gruß, Thomas
 
Hi Thomas,
 
auch ne Idee   
Aber ich glaube, so nach 1-3 mal Kontrolle ist das abgegriffen und wenn sie Dich mal "anlasern" die Rennleitung die Sache wahrscheinlich auch anders    
........und auf Dauer 2 Bohrlöcher im bumper?        
Grüße, André     
		
	 
	
	
	
		
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		Einfach mal den verlinkten thread lesen!      Da steht alles geschrieben.    
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		Zitat:Original von CorvettenuschiEinfach mal den verlinkten thread lesen!
  Da steht alles geschrieben.  
Bin grad dabei, Anke........................................
 
Und hab schon in der "Krümede" bei uns in Bochum ein Einzelzimmer reserviert    
Gruß, André    
P.S. Weiß man ob Hucky2 schon entlassen ist? Hätte eventuell auch Iteresse an der Folie.............
	 
		
	 
	
	
	
		
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