31.08.2009, 22:41 
	
	
	
		Nö, war entweder zwischen 21:00 und 06:00 Uhr, also zur Nachtzeit, 
vergleiche das Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 13.12.2005
Az: - 2 BvR 447/05, oder es lag eine richterliche Anordnung vor.
Dann darf natürlich bei der Umsetzung auch Zwang ausgeübt werden.
Heißt übrigens Toto & Harry.
Gruß Edgar
	
	
	
vergleiche das Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 13.12.2005
Az: - 2 BvR 447/05, oder es lag eine richterliche Anordnung vor.
Dann darf natürlich bei der Umsetzung auch Zwang ausgeübt werden.
Heißt übrigens Toto & Harry.
Gruß Edgar



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 javoll !
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