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		Hallo,
auf der Rückfahrt vom Möhnesee hat mich ein vor mir fahrender Boxter mit einem Stein beworfen - vielleicht wollte er mich loswerden. Resultat: Steinschlag in der Frontscheibe und dann auch noch im Fahrer-Sichtbereich. Inzwischen die zweite Macke, wobei die erste auf der Beifahrerseite im Anfangsbereich des Sonnenschutz-Verlaufes liegt.
Beim Scheibendoktor sagte man mir heute, dass der TÜV im Sichtbereich derartige Reparaturen nicht duldet, obwohl danach die vermeintliche Sichtbehinderung nur mit einem getrockneten Wassertropfen vergleichbar wäre. 
Hat jemand bereits Erfahrungen mit Glasreparaturen ähnlicher Art? Ist dieser Sonnenschutz-Verlauf von innen aufgebracht oder liegt er direkt im Glas. Ich habe Bedenken, dass man dort im Zweifelsfall den farbigen Übergang beschädigt.
Besten Dank für eure Infos im voraus.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hi Manfred,
Glasreparaturen sind über Deine Teilkaso mit abgedeckt. Wende Dich also an den GMler Deines Vertrauens, laß dort eine neue Frontscheibe einbauen und tritt den Schaden an das Autohaus ab. Die setzen sich dann mit der Versicherung zusammen.
Grüße
Jochen
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Jochen,
vielen Dank für die Info zur Teilkasko. Zur Not habe ich auch noch eine Glasbruch-Versicherung. 
 
Wenn ich den Steinschlag reparieren lasse, bin ich den Wagen eine Stunde los - bei der GM-Vertretung meines Vertrauens mindestens 2 Tage. Und ob anschließend auch alles schön dicht ist, bin ich mir auch nicht ganz sicher - generell, nicht nur bei GM. Ich kann dann natürlich reklamieren, aber dem damit verbundenen Ärger würde ich schon gern aus dem Wege gehen.
	
 
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Manni,
die meisten (eigentlich alle?) Versicherungen übernehmen die Reparatur beim Glasdoktor. Erstens werden die nicht so viel Geld los für die neue Scheibe und den Einbau, und hast Du in diesem Falle nicht Deine Selbstbeteiligung zu zahlen, die ja durchaus sehr hoch sein kann. Also ein Deal auf Gegenseitigkeit.
Ich habe durchaus gute Erfahrungen bei diesen "Glas-Doktoren" gemacht, auch bei Reparaturen im Bereich des Grünkeils.
Der TÜV läßt im Sichtbereich der Scheibe keine Schäden zu, weil durch entgegenkommendes Licht die Brechung so stark sein kann, dass der Fahrer kurzzeitig geblendet sein kann und nichts mehr sieht. Das kann auch passieren, wenn der Schaden nur so groß ist wie von Dir beschrieben.
Grüße
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Bei Manni also nur auf einer Breite von 10cm, wegen seines Kettenlenkrads 
	 
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:ein vor mir fahrender Boxter 
  Wie jetzt....ein vor mir fahrender Boxter?  

 Oder hatte Marita Vetorecht?  
  
 
fragt sich Ecki
	
 
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Marita hat  

  ... immerhin bei 230 km/h. Ich weiß auch nicht, ob ihr die C5 immer noch zu langsam ist.  

Außerdem hatte ich mein  

  nicht eingeschaltet.