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		Ähm Ingo, 
Du warst überhaupt nicht gemeint - zieh Dir bloß den Schuh nicht an!
 
Du hast auch gar keinen Unsinn geschrieben.   
Das bezog sich auf meinen Vorposter - ging eher Richtung Süden!
 
Gruß
 
JR
	  
	
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Camaro WS6 
Zitat:Original von Vette58 
Sollte der Händler mit dem schmalen Brett der Beweislast, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorgelegen hat (nach dem 6. Monat nach Verkauf ist der Verbraucher in der Beweispflicht), kommen, dann würde ich ihm lächelnd sagen, dass er dann die Gutachterkosten gleich mit an der Backe hätte. 
Gruß 
Uli 
 
Wie will denn ein Gutachter beweisen, dass der Schaden schon bei Kauf vorgelegen hat, wenn das Fahrzeug ganze 6 Monate mängelfrei lief? Ich bin mir nicht sicher, ob Du wirklich mit Deiner Aussage richtig liegst. Kenne da schon ganz andere Urteile. 
 
Tatsache ist: Es wird gerade nach einer Lösung für die Garantiearbeiten gearbeitet und die Händler können Garantiearbeiten weiterhin einreichen und abwickeln. Das wird übergangsweise erstmal über die Adam Opel AG laufen, wie es in Zukunft weitergehen wird, daran wird auch stark gearbeitet. 
In kurzen Worten mit einem konkreten Beispiel: Die Wasserpumpe leckt nach 12 Monaten. Da eine Wasserpumpe kein direktes Verschleißteil ist und üblicherweise ein Autoleben hält, wird jeder Gutachter annehmen, dass ein, bereits bei der Auslieferung vorhandener, Defekt vorgelegen hat, der erst nach 12 Monaten zum Ausfall geführt hat. An dieser Stelle führen üblicherweise die Zuverlässigkeitsversprechen der Hersteller genau zu dieser erleichterten Beweisführung. Das gilt natürlich nur, wenn keine äußere Beschädigung zu sehen ist. Das zielführende Argument ist dann immer der bestimmungsgemäße Gebrauch, der keine andere Ursache als einen Fertigungsfehler zulässt.
 
Darüber hinaus lassen es die wenigsten Verkäufer auf einen Rechtsstreit ankommen, da die Kosten oft unverhältnismäßig hoch sind.
 
Insbesondere dürfte sich der Verkäufer leichter tun, wenn er den Gewährleistungsfall über die Garantie mit GM doch noch abrechnen kann. Es geht halt darum, das Risiko der Kostenerstattung nicht auf sich als Kunden abwälzen zu lassen. Das sollte doch bitte bei demjenigen bleiben, der seine Marge mit dem Verkauf erwirtschaftet hat.
 
Gruß 
Uli
	  
	
	
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		Ist die beschriebene vorgehensweise, Garantiearbeiten nur noch gegen Vorkasse auszuführen, Dürkop Kassel spezifisch, oder ist das bundesweit so ??? 
 
Viele Grüße 
Walter
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		@JR 
 
Das mit dem Unsinn darf ich mal zurückgeben -  der Threadstarter hat gefragt, was er gegen Ende der Garantiefrist ( also nach 2 - 3 Jahren ab Erstzulassung) zu erwarten hat. 
 
Deine tolle Replik mit der 2-jährigen Gewährleistung kann er sich hiermit in die Haare schmieren. 
 
Ein netterer Umgangston und genaueres Buchstabieren der Beiträge würde gerade dir, der ohnedies die ärgsten Garantieprobleme ( Motorschaden) mit seiner Z06 erleben durfte, ganz gut anstehen. 
 
Wäre interessant, was du posten würdest, wenn du erst vor kurzer Zeit deine Z06 erworben hättest und nun betropetzt sowohl vor dem Abschleppwagen als auch vor der Frage stündest: was nun?
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Auch hinter den großen Bergen lernt man doch lesen, oder buchstabiert Ihr noch? 
Das waren die Fragen des Threadstarters, ich zitier mal, vielleicht liest DU sie jetzt:
 Zitat: Die führen Garantiearbeiten nur noch gegen Vorkasse durch und man bekommt das Geld dann (wenn man Glück hat) von GM wieder. 
Was ist davon zu halten? 
Gibt es z. Z. noch eine andere Möglichkeit? 
Das sind zwei allgemeine Fragen, auf die ich geantwortet habe! Für den von Dir angesprochenen Neukunden gilt übrigens das gleiche.
 
Was Martin speziell betrifft, der derzeit gegen Ende seiner Dreijahresfrist ist, ergibt sich implizit:
 
Er muss wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und mit der Vorgehensweise von Dürkop leben, weil er zwar noch einen Anspruch auf Garantie hat, der Garantiegeber aber in Konkurs ist.
 
Was passiert, wenn meine derzeit bestellte Z06 kurz nach der Auslieferung wider Erwarten das gleiche Schicksal ereilen sollte wie meine erste, gilt auch da das von mir Geschriebene: Sachmängelhaftung geltend machen und neuen Motor einbauen lassen.
 
mit noch gelassen auf die Z06 wartendem und solange mit den anderen Spaßautos unterwegs seiendem Gruß
 
JR
	  
	
	
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		Dem was Jürgen und Uli schrieben ist juristisch nichts hinzuzufügen. 
Der Schildknappe scheint heute mal wieder unter Allodoxaphobie zu 
leiden. 
 
Gruß Edgar
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite 
Ausliefernder Händler hat die Corvette-, Cadillac-, Hummer-Vertretung in 2008 abgegeben  und ist Insolvent.
 
Sachmangel kann ich nicht nachweisen, da das Cabrioverdeck bis zum 12.04.09 einwandfrei funktioniert hat. Seit dem 12.04.09 leider nicht mehr. Schließen ist nur noch manuell per "Notbetätigung" möglich. Übrigens, die Beschreibung der Notschließung in der Bedienungsanleitung ist haarsträubend   
Was nun?   
Abwarten und Tee trinken    (Rotwein geht auch und schmeckt besser    )
 
ewi
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Da geht nur zulassen, Klima an und warten. 
 
mitfühlende Grüße Edgar
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		@Maseratimerlin: 
 
Der Threadstarter hat ausdrücklich betont, daß seine 3 Jahres-Garantie soeben abläuft......dem nützen die allseits bekannten zweijährigen Gewährleistungsansprüche halt nichts, oder? 
 
Das mit dem "Neukunden" habe ich eigentlich auf all jene bezogen, die sich in den letzten 3 Jahren eine neue Corvette zugelegt haben, sorry für die mißverständliche Ausdrucksweise. 
 
Jedenfalls danke für den immerhin fehlerfrei getippten hübschen Fachausdruck, den kannte ich noch gar nicht, Hut ab! 
 
Für all jene, bei deren Corvette gerade jetzt, nach mehr als 2 Jahren ab Erstzulassung, ein Garantiefall auftritt, bleibe ich bei meinem eigenen Fachausdruck: ein Irrenhaus.  
 
Dem ist juristisch auch nichts hinzuzufügen.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Vielleicht schlagt Ihr Euch einfach mal die Sache mit der Garantie aus dem Kopf. 
Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers. 
Da kann er auch schon nach zwei Jahren eine Reparatur ablehnen, wenn er es nicht als Garantiefall anerkennt. 
 
Dann lieber auf die zwei Jahre Gewährleistung verlassen und danach eine zuverlässige und preiswerte (nicht billig!) Werkstatt suchen und das Fahrzeug dann dort in die Wartung geben. 
 
Hatte grade noch die Diskussion bei einer anderen Sache bzgl. Garantie und Gewährleistung. Vielen Händlern ist das einfach nicht aus dem Kopf zu bekommen und für sie gibt es immer nur Garantie. 
 
Hilft unserem Threadersteller auch nicht, aber eventuell schaut er einfach mal nach einer guten Werkstatt und läßt das Problem dort beheben. Spart Zeit, Geld und damit auch Nerven.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	 
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