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 Baureihe: C6 Z06
 Baujahr,Farbe: 2006 blau
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 Baujahr,Farbe (2): früher: C5, C4
 Baureihe (3) : 81/rot
 Baujahr,Farbe (3) : C3
 
 
 
	
	
		 
Ich habe gerade mit Dürkop Kassel telefoniert. Die führen Garantiearbeiten nur noch gegen Vorkasse durch und man bekommt das Geld dann (wenn man Glück hat) von GM wieder. 
Was ist davon zu halten? 
Gibt es z. Z. noch eine andere Möglichkeit? 
Bei mir drängt etwas die Zeit, da meine Garantie am 20.06.2009 erlischt.
 
Gruß Martin
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Martin
 Ich habe mit  einem " Profi " in Sachen GM gesprochen den du auch kennst.
 
 Das Problem liegt wohl darin, das die GM-Händler auf ihren Garantieleistungen
 
 sitzen geblieben sind und kein Geld vom Importeur erhalten haben, obwohl
 
 GM angeblich gezahlt hat.
 
 Jetzt sind die Händler natürlich VORSICHTIG geworden.
 
 Der Tipp diesbezüglich ist abzuwarten bis sich eine neue Vertriebsorganisation gebildet hat.
 
 Wenn du nicht in Vorleistung treten willst, würde ich noch bis zur letzten Minute warten.
 
 Aber denke daran, das GM evt. im Juni in Konkurs geht.
 
 
 Gruß Ingo
 
		
	 
	
	
	
		
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		Na da freut sich der Neukunde, dem Motor, Getriebe oder sonstwas verreckt ist..... ein absolutes Irrenhaus!
	 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Zum hundertsten Mal, vielleicht wird es dann auch hinter den hohen Bergen verstanden:
 Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Wenn GM gezahlt hat, das Geld aber nicht zu den Händlern gelangt ist, wer hat es sich dann wohlin die Tasche gesteckt???  Aber im Moment hilft in der Tat tatsächlich nur Vorkasse, in der Hoffnung
 daß man die Rechnung später, wenn wieder geordnete Verhältnisse eingekehrt sind, zur Vergütung
 einreichen kann,
 
 Gruss  RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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		Leute, Leute,
 JR hat es doch schon geschrieben. Mal im Juristendeutsch: Den Sachmangel beim Verkäufer des Autos anzeigen und kostenfreie Nachbesserung fordern. Dabei ganz ausdrücklich auf die Gewährleistung pochen und sich nicht mit dem Garantieversprechen des Importeurs oder von GM abspeisen lassen. Der Verbraucher hat das Wahlrecht, ob er die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nimmt.
 
 Sollte der Händler mit dem schmalen Brett der Beweislast, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorgelegen hat (nach dem 6. Monat nach Verkauf ist der Verbraucher in der Beweispflicht), kommen, dann würde ich ihm lächelnd sagen, dass er dann die Gutachterkosten gleich mit an der Backe hätte.
 
 Vorkasse für die Behebung eines Mangels zu leisten, der unter die Gewährleistung fällt, geht mal gar nicht! Lasst euch da doch nicht so einfach abspeisen, sondern schlau machen und mit den richtigen Argumenten kommen.
 
 Gruß
 Uli
 
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif) Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519) 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite. 
Ich habe das Fahrzeug aber schon mehr als 2 Jahre. Es wurde vom Vorbesitzer bei Kroymanns gekauft. 
Sieht also eher schlecht aus, oder?
 
Gruß Martin
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JRZum hundertsten Mal, vielleicht wird es dann auch hinter den hohen Bergen verstanden:
 
 Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite.
 
 Gruß
 
 JR
 
Zum ersten Mal
 
Sorry, das ich nicht alle Threadts lese.
 
Ich werde das nächste Mal etwas VORSICHTIGER sein. 
 
Grüße aus dem Tal hinter den hohen Bergen 
 
Ingo
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Vette58Sollte der Händler mit dem schmalen Brett der Beweislast, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorgelegen hat (nach dem 6. Monat nach Verkauf ist der Verbraucher in der Beweispflicht), kommen, dann würde ich ihm lächelnd sagen, dass er dann die Gutachterkosten gleich mit an der Backe hätte.
 Gruß
 Uli
 
Wie will denn ein Gutachter beweisen, dass der Schaden schon bei Kauf vorgelegen hat, wenn das Fahrzeug ganze 6 Monate mängelfrei lief? Ich bin mir nicht sicher, ob Du wirklich mit Deiner Aussage richtig liegst. Kenne da schon ganz andere Urteile.
 
Tatsache ist: Es wird gerade nach einer Lösung für die Garantiearbeiten gearbeitet und die Händler können Garantiearbeiten weiterhin einreichen und abwickeln. Das wird übergangsweise erstmal über die Adam Opel AG laufen, wie es in Zukunft weitergehen wird, daran wird auch stark gearbeitet.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Martin.S
 Zitat:Unabhängig von der von Kroymans ausgesprochenen Dreijahresgarantie, die aktuell nichts mehr wert ist, gibt es noch während der ersten beiden Jahre die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber dem ausliefernden Händler, aus der dieser nicht herauskommt - es sei denn, er geht ebenfalls Pleite. Ich habe das Fahrzeug aber schon mehr als 2 Jahre. Es wurde vom Vorbesitzer bei Kroymanns gekauft.
 Sieht also eher schlecht aus, oder?
 
 Gruß Martin
 
Ja, in deinem Fall eher schlecht.
 
Gruß 
Uli
	 
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif) Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519) 
		
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