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		Hallo Leute !
 Meine C3 hat EZ 01.07.1977, d.h. das H-Kennzeiche ist jetzt seit knapp drei Wochen am Bumper. Da der Wagen zuvor mit roter 07er Nummer bewegt wurde, war natürlich zuvor HU und AU fällig. Insbesondere letztere gestaltete sich nicht ganz unproblematich, da aufgrund des nachgerüsteten G-Kats die Abgaswerte von Euro2 erfüllt werden mußten. Letztlich hats dann aber doch noch geklappt. Nun habe ich in meinem neuen Schein jedoch folgende Entdeckung gemacht: Dort, wo normalerweise die Schadstoffeinstufung steht (Euro2 o.ä.) steht jetzt "Oldtimer". Was bedeutet dies nun konkret ?
 
 Muß ich jetzt nur noch die Grenzwerte eines Fahrzeuges ohne Abgasreinigung erfüllen ?
 
 Kann ich etwa ganz beruhigt sein, falls mir der Kat mal unten raus fallen sollte ?
 
 Ich hoffe, jemand von euch hat entsprechende Kenntnisse und ist bereit mich daran partizipieren zu lassen. Vielen Dank im Voraus.
 
 Grüße, Jan
 
SUUM QUIQUE
 
		
	 
	
	
	
		
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		Wenn Du ein H-Kennzeichen hast brauchst Du keinen Kat....meines WissensDie Steuer kostet 190€ mit oder ohne.
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 4.311Themen: 85
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		Wenn ein Kat verbaut ist, muß er auch funktionieren.
 Allerdings könntest du ihn jetzt rausschmeissen, die Steuer
 berechnet sich pauschal beim H-Kennzeichen.
 Zur AU mußt du aber weiterhin.
 
 In Sachen Feinstaub sieht´s dann wieder anders aus....
 
 Grüße
 Rüddy
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:In Sachen Feinstaub sieht´s dann wieder anders aus.... 
Die Feinstaubsituation bei Oldtimern ist noch nicht vom Tisch, übrigens produzieren Benziner keinen Feinstaub.     
@Jan: Beschreibt das neu erstellte Abgasgutachten einen Kat?
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Es ist kein Kat bei Oldtimern erforderlich. Die Versicherung beträgt tatsächlich ziemlich exakt 190 Euro im Jahr. Gratulation zum H-Kennzeichen!
 MfG
 
 Peter
 
Peter 01
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Peter 01Es ist kein Kat bei Oldtimern erforderlich. Die Versicherung beträgt tatsächlich ziemlich exakt 190 Euro im Jahr. Gratulation zum H-Kennzeichen!
 
 MfG
 
 Peter
 
Die Aussage halte ich für gewagt. 
Wenn das Fahrzeug mit Kat ausgeliefert wurde ist es auch nur mit Kat original.
 
Wenn da ein pingeliger Prüfer kommt......
 
Grüsse
 
Timo
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Wenn das Auto die AU mit den im Gutachten verzeichneten Abgaswerte nicht schafft, hilft auch die Steuerersparnis nicht viel.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Also, der G-Kat ist nicht original, sondern wurde vor etwa 10 Jahren nachgerüstet. Damals sicher zweckmäßig, mit H-Kennzeichen natürlich eher überflüssig.
 Die letzte AU, 06.07 gemacht, wurde nach Euro2, also mit G-Kat gemacht. Damals stand im Schein auch noch Euro2. Im neuen Schein, dem für das H-Kennzeichen, steht jetzt "Oldtimer". Damit ist der Kat ja nirgenwo mehr eingetragen, könnte demnach also entfernt werden. Oder hab ich da was übersehen ?
 
 Grüße, Jan
 
SUUM QUIQUE
 
		
	 
	
	
	
		
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		Wieso ausbauen ?
 Zur AU mußt du trotzdem, steuerlich spielt es keine Rolle.
 Aber sollte die Feinstaubplakette wie derzeit geplant umgesetzt werden,
 bekommst du mit EUR2 eine güne Plakette.
 
 Daß Autos mit H-Kennzeichen ausgenommen werden, steht noch weit
 in den Sternen.
 
 Gruß
 Rüddy
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von RüddyWieso ausbauen ?
 
 Zur AU mußt du trotzdem, steuerlich spielt es keine Rolle.
 Aber sollte die Feinstaubplakette wie derzeit geplant umgesetzt werden,
 bekommst du mit EUR2 eine güne Plakette.
 
 Daß Autos mit H-Kennzeichen ausgenommen werden, steht noch weit
 in den Sternen.
 
 Gruß
 Rüddy
 
Hallo,
 
so wie die Aussage von Rüddy ist , sehe ich das auch so , denn wie damals der Kat eingetragen wurde sind auch die Schlüsselnummern geändert worden.
 
Selbst wenn heute im Gutachten nur noch Oldtimer statt E2 nachgerüstet (G-Kat) 
drinsteht kann man es anhand der Schlüsselnummer nachvollziehen  das ein G-Kat 
der Stufe E2 verbaut ist.
 
Gruss Wolfgang
	 
-----------------------------Gruß Wolfgang 
 Das Gehirn ist übringens keine Seife, es wird nicht weniger wenn man es benutz t.  
		
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