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		Zitat:die Zulassung ist leider Ländersache, somit wird es diese an Willkür grenzenden Unterschiede in der Auslegung der Vorschriften weiterhin geben - da hilft nur ein Zweitwohnsitz in Köln (kenne keine lockerere Zulassungstelle) 
Scheinbar ein endloses Thema, welches schon dutzendfach besprochen wurde.
 
Da hänge ich mich nur noch rein, um Fehlinfos zu korrigieren. 
Die Zulassung ist nicht Ländersache, sondern liegt einzig und allein in der Entscheidung der Städte bzw. Landkreise. 
Ein Zweitwohnsitz in Köln hilft seit dem 01.03.07 auch nicht mehr, da das Fahrzeug des Zweitwohnsitzes nun ein Kennzeichen des Erstwohnsitzes bekommt. Egal, ob es am ersten oder zweiten Wohnsitz bewegt bzw. abgestellt wird.
 
Köln ist btw auch nicht so ganz einfach und tolerant. Das sind sie nur, wenn persönlich bekannt. Ansonsten kann das auch dort zu "Inquisitionsgesprächen" führen.
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Na da hab ich ja bis jetzt immer Glück gehabt. 
Kleine Kennzeichen waren eingetragen, also ab zum Strassenverkehrsamt, vorher Nummern in original amerikanischer größe Drucken lassen. (Hat der Schildermacher, blaues Euroschildchen wird dann als Aufkleber draufgepappt) 
Der Tante auf dem Amt gezeigt, wo das in den Papieren steht als sie mich etwas verdutzt angeschaut hat. Stempel bekommen und fertig.
 
Sofern es eingetragen war hatte ich noch niemals Probleme.
 
mal am Rande: Im Raum Hannover fahren sogar Gölfe mit extrem kleinen Kennzeichen durch die Gegend. H- ein Buchstabe- eine Zahl und dann auf ca. 15mm breite. Unglaublich aber war.
 
Ich bin überzeugt, das die letzte Entscheidung immer im Ermessen des Menschen liegt, der da grade hinterm Schalter sitzt. Also, immer schön freundlich sein.    
Gruß
 
Frank
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Hat der Schildermacher, blaues Euroschildchen wird dann als Aufkleber draufgepappt 
Entspricht nicht der DIN-Norm und würdest Du in Köln nie gesiegelt bekommen. Anderswo wahrscheinlich auch nicht, wenn da nicht gerade jemand schläft.
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hi Frank, 
 
Ist zwar schon 5 Jahre her (damals beim Dodge) aber hat echt hingehauen. Wenn ich die Vette zulasse werde ich es wieder so versuchen. Wie gesagt, kommt darauf an wer hinterm Tresen sitzt. 
Irgendwie macht es jeder Landkreis wie er will. 
 
Gruß 
 
Frank
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		zum Thema "erstmals in den Verkehr gekommen" gibt es entsprechende Verlautbarungen des Verkehrsministeriums. 
Zitat:Begriff „erstmals in den Verkehr gekommen“. BMV/StV 7 – 4143 T/61 II vom 1 
29. 1. 1962, VkBl S 66: Nach § 72 Abs 2 ist die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften 
der StVZO davon abhängig, wann ein Fz erstmals in den Verkehr gekommen 
ist. Ohne solche Erleichterungen müssten bei Erlass neuer Vorschriften 
auch die älteren Fz den neuen Vorschriften voll angepasst werden, was in manchen 
Fällen nicht möglich, in anderen Fällen nicht zumutbar ist. Geht man von diesem 
Gesichtspunkt aus, so kann es keine Rolle spielen, ob ein Fz im Bundesgebiet oder 
im Ausland erstmals in den Verkehr gekommen ist. Entsprechendes gilt auch für 
Fz, die von der Bundeswehr oder von den stationierten Streitkräften ausgesondert u 
im üblichen Zulassungsverfahren zugelassen werden. Ist der Tag der erstmaligen 
Inbetriebnahme nicht bekannt u auch nicht feststellbar, ist aber das Baujahr bekannt, 
so kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass das Fz im Baujahr 
auch erstmals in den Verkehr gekommen ist. Ich halte es für angebracht, dann als 
Tag der erstmaligen Inbetriebnahme den 1. Juli des Jahres einzutragen, das als 
Baujahr in Betracht kommt. 
 
 
Angabe über den Tag der ersten Zulassung in den FzPapieren. BMV/StV 11/ 
36.17.06 vom 30. 1. 1990, VkBl S 115: Nach Anhörung der zust obersten Landesbehörde 
gebe ich Folgendes bekannt: 
Einzelheiten über den Begriff „erstmals in den Verkehr gekommen“ u über die 
Festlegung des „Tages der ersten Zulassung“ enthalten die Verlautbarung Nr 45 im 
VkBl 1958 S 158, die Verlautbarung Nr 27 im VkBl 1962 S 66 u Nr 7.3.2 der Rili zum 
FzBrief im VkBl 1972 S 363. 
Bei der Festlegung des Zeitpunktes „erstmals in den Verkehr gekommen“ u des 
„Tages der ersten Zulassung“ soll nicht berücksichtigt werden, wenn das Fz vorher 
auf nicht öffentlichem Verkehrsgrund (zB Werksgelände des Herstellers, Betriebsgelände 
eines Privatunternehmers oder Gelände des Flughafens) verwendet 
wurde. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt, wenn mit dem Fz eine Prüfungs-, Probeoder 
Überführungsfahrt unter Verwendung eines roten Kennzeichens zur einmaligen 
oder zur wiederkehrenden Verwendung durchgeführt wurde. 
Ich bitte dies künftig zu berücksichtigen u stelle anheim, im VkBl 1972 S 363 unter 
7.3.2 einen Hinweis auf diese Verlautbarung anzubringen. 
	 
	
	
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Damit ist es doch eindeutig: 
 
Tag der ersten Zulassung im In- oder Ausland; sollte dieser nicht zu ermitteln sein, greift hilfsweise der 1. Juli des Baujahres. 
 
Das heißt aber immer noch nicht, dass sich jede Zulassungsstelle auch daran hält. 
 
Man hat aber damit zumindest etwas Munition dabei. 
 
Damit sollte es möglich sein, eine frühe 78er, die irgendwann aus USA geholt wurde, schon jetzt mit H-Kennzeichen zugelassen zu bekommen 
 
Gruß 
 
JR
	 
	
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Ich denke nicht, daß Du jetzt schon eine 78-er auf H- Kennzeichen zulassen kannst, auch wenn sie tatsächlich BJ 77 ist. Hier greift dann wohl eher das Modelljahr. 
Aber Versuch macht kluch. 
Frank
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Wenn die Vette bereits 1977 in den USA zugelassen wurde, kann sie schon ein H-Kennzeichen bekommen. In den amerikanischen Papieren steht nur das Zulassungsjahr, nicht der genaue Tag (ausgenommen sie kommt direkt vom Erstbesitzer). 
dann wird der 1.7.1977 als Erstzulassungsdatum eingetragen und einem H-Kennzeichen steht nichts im Wege.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Frank (m-i-w), 
 
was Du denkst, ist relativ unerheblich für die Beurteilung. 
 
In den Gesetzestexten ist eindeutig das Baujahr - und nicht das Modelljahr - aufgeführt. 
 
Über die einschlägigen Quellen lässt sich genau bestimmen, bis zu welcher VIN das Baujahr dem Modelljahr-1 entspricht. 
 
Damit müsste der Käse gegessen sein, zumindest kommt beim Vorliegen der BMV-Papiere und der Nachweise die Zulassungsstelle in erhebliche Argumentationsnot. 
 
Gruß 
 
JR
	 
	
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Nero 
Wenn die Vette bereits 1977 in den USA zugelassen wurde, kann sie schon ein H-Kennzeichen bekommen. In den amerikanischen Papieren steht nur das Zulassungsjahr, nicht der genaue Tag (ausgenommen sie kommt direkt vom Erstbesitzer). 
dann wird der 1.7.1977 als Erstzulassungsdatum eingetragen und einem H-Kennzeichen steht nichts im Wege. 
So dürfte es üblicherweise ausschauen.    
Gruß 
Uli
	  
	
	
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif) Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.  Leonardo da Vinci (1452-1519) 
 
 
	
		
	 
 
 
	 
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