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		Hallo,
meine Zulassungsstelle sagt ganz was anderes.Kennzeichen-Reservierung für vorübergehend außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge maximal 12 Monate.
30 Tage ist völliger Schwachsinn.
	
	
	
Mit corvettefreundlichen Grüßen
        
       HK-Vette  (  Helmut  ) 
 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich habe den Artikel gefunden und werde meine Zulassungsstelle (die wirklich immer sehr bemüht ist) damit konfrontieren.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		In der FZV steht folgendes:
Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.
Das „befristet reservieren“ liegt wohl im Ermessensspielraum der jeweiligen Zulassungsbehörde und wird wohl immer anders gehandhabt.
Der Zeitraum der Reservierung muß also jeder selbst bei seiner Zulassungsbehörde erfragen.
Gruss
Raimund
	
	
	
Corvette C4 + ZR-1, der Stoff aus dem Legenden sind ...
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