| 
		
	
	
	
		
	Beiträge: 3.382 
	Themen: 71 
	Registriert seit: 09/2003
	
	 
 Ort: Halle (Saale) Baureihe: C5 / C6 Baujahr,Farbe: '02 QS / '08 VY Corvette-Generationen:  
	
	
		Ist der Versicherungsschutz nicht nur dann gefährdet, wenn das Bauteil ohne Typengenehmigung ursächlich für den Unfall ist?
 Fragende Grüße
 
 P.S.: Wer einen Prüfer hat, der einem HU / AU trotz Krümmer ermöglicht, der soll das verbauen - ist wohl neben einer Nocke "best bang for the buck"!
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.567 
	Themen: 25 
	Registriert seit: 01/2006
	
	 
 Ort: . Baureihe: . Baujahr,Farbe: . Corvette-Generationen:  
	
	
		Ich denke sobald irgendwas am Auto gemacht wurde was der TÜV nicht begutachtet hat, was er aber hätte begutachten müssen, erlischt die Betriebserlaubnis.
	 
Gruß
 Joe <--- machine silver
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.382 
	Themen: 71 
	Registriert seit: 09/2003
	
	 
 Ort: Halle (Saale) Baureihe: C5 / C6 Baujahr,Farbe: '02 QS / '08 VY Corvette-Generationen:  
	
	
		Hallo Namensvetter, 
dem ist nicht so!
 
Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn: 
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
 
In allen anderen Fällen von Modifikationen kann die Verwaltungsbehörde Dir "nur" eine Frist setzen um die Modifikation oder den Mangel zu beheben (natürlich mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen). Die BE bleibt aber erhalten.
 
Richtig interessant wäre für mich jetzt, ob ein Fahrzeug ohne BE (also wo z.B. Fächerkrümmer installiert sind), was einen Unfall hat, wo die Fächer NICHT ursächlich sind, noch versichert ist. Denn die BE erlischt ja in diesem Fall im Gegensatz zu einem anderen Schaltknauf z.B....hmmmm...
	
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 9.792 
	Themen: 374 
	Registriert seit: 07/2001
	
	 
 Ort: . Corvette-Generationen:  
	
	
		Naja, ich denke das hängt zum einen von der Versicherung ab und zum anderen ob es überhaupt herauskommt das das Fahrzeug eigentlich ohne ABE rumfährt. 
 Fakt ist das bei mir in den Versicherungs AGBs steht das Fahrzeuge bei denen die BE erloschen ist nicht mehr unter den Versicherungsschutz fallen. Da steht nix mit ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfallfolge und einem Anbauteil das die ABE zum erlöschen gebracht hat oder so . . .
 Wenn man also die AGBs wörtlich nimmt könnte es wohl so sein . . .
 
 Grüße
 
 Jochen
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.567 
	Themen: 25 
	Registriert seit: 01/2006
	
	 
 Ort: . Baureihe: . Baujahr,Farbe: . Corvette-Generationen:  
	
	
		Hallo Johannes... 
Wenn das so ist wie Du schreibst dann war ich wohl die ganze Zeit im Irrglauben.    
Gruß
 Joe <--- machine silver
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.382 
	Themen: 71 
	Registriert seit: 09/2003
	
	 
 Ort: Halle (Saale) Baureihe: C5 / C6 Baujahr,Farbe: '02 QS / '08 VY Corvette-Generationen:  
	
	
		Wenn Verdacht auf Erlöschen der BE vorliegt, wird das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt, der das KFZ dann gegebenenfalls stilllegt. In allen anderen Fällen gibt es Mängelkärtchen.
 Nachzulesen ist dies übrigens im §19 Abs 2 StVZO.
 
 Die OWis sind dann im §69a StVZO geregelt. Viel Spaß bei der Lektüre.
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 44 
	Themen: 3 
	Registriert seit: 06/2006
	
	 
 Ort: Dortmund Baureihe: C6 Cabrio Baujahr,Farbe: 2008 schwarz Corvette-Generationen:  
	
	
		JMG hat Recht!!!
 Ich bin mit Sicherheit kein Korinthenkaker, was TÜV angeht, weil als aktiver Motorradfahrer ist TÜV und gutes Aussehen in Verbindung mit Sound und Leistung nicht oder nur sehr schwer kombinierbar.
 
 Aber als Autofahrer sehe ich das anders, zumal Versicherungen mir nicht fremd sind.
 
 Aus meinem Bekanntenkreis kann ich nur davor warnen. Auto ohne BE ist so lange ein Kavaliersdelikt, wie nichts passiert.
 
 Ein Unfall in Verbindung mit einer Körperverletzung, damit meine ich jetzt nicht das allgemein gern genommene Schleudertrauma, reicht aus, das gerade solche Autos wie wir sie fahren beschlagnahmt werden.
 
 Soviel Geld kann man in seinem Leben nie mehr verdienen, was da an Kosten auf einem zukommt.
 
 Nehmt am besten für solch einen Fall gleich einen Strick für den nächsten Baum oder eine 357 für das Opfer mit, denn bei Tod ist es eine Einmalzahlung, bei Behinderung braucht man den Strick.
 
 Einfach mal in einer ruhigen minute drüber nachdenken und sich vorstellen, wenn man selbst mal Opfer wäre.
 
 Grüße
 Supersport
 
Seit dem der Sprit so teuer geworden ist, mache ich Nachts den Motor aus!
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 630Themen: 37
 Registriert seit: 05/2004
 
 
 Ort: Münsterland
 Baureihe: XKR
 Baujahr,Farbe: 2012 Ultimate Black
 Kennzeichen: BOR
 Baujahr,Farbe (2): Ex C4,C5,C6, C6 Z06
 Baujahr,Farbe (3) : Jeep GC SRT 2015
 
 
 
	
	
		Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit einem eingetragenen Sportauspuff? Ohne Eintragung kommt für mich bei diesen Konsequenzen (im Falle eines Falles) nicht in Frage. Wenn mal etwas ist, dann freut sich die Versicherung über jede Kleinigkeit, die sie aus der Verantwortung entlässt.Und wenn durch Änderungen am Geräuschverhalten, sprich z.B. Sportauspuff, die BE erlischt, dann ist das besonders wichtig.
 
 Gruß, Olli
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.186 
	Themen: 57 
	Registriert seit: 07/2005
	
	 
 Ort: von weit weg Baureihe: C3 Baujahr,Farbe: 77 blau Corvette-Generationen:  
	
	
		Ich hatte vor ein paar Jahren mit meiner damaligen C3 nen heftigen Unfall gehabt, bei dem der 
Wagen nen Totalschaden erlitt. An der Corvette war vom Motor bis zur Aupuffanlage alles mögliche geändert und nichts eingetragen. 
Der Wagen war Vollkasko versichert. 
Nach dem Crash wurde der Wagen auch beschlagnahmt und meine Versicherung machte nen Affen wegen Erlöschung der BE usw..und wollte meinen Schaden, wie auch den entstandenen Schaden an Bäumen,Pflanzen,Zäunen..etc..nicht zahlen. 
Anwalt..Gericht..Richter sagt: Zahlen, da die veränderungen am Fahrzeug nicht mit dem Unfalllausgang in Verbindung standen!! 
Ich habe sogar alle "Modifikationen" die richtig Geld gekostet haben,aber kein Tüv hatten, ersetzt bekommen.   
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.Voltaire
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 44 
	Themen: 3 
	Registriert seit: 06/2006
	
	 
 Ort: Dortmund Baureihe: C6 Cabrio Baujahr,Farbe: 2008 schwarz Corvette-Generationen:  
	
	
		@Frida
 da hast du recht und ich will Dir nicht wiedersprechen, aber Du schreibst es selbst: "Vor ein paar Jahren".
 
 Seit dem 01.07.05 ist die Volkasko bei soclehn Dingern absolut freigestellt, haftpflicht geht wie bisher auch in Vorleistung und hält sich dann schadlos an den Halter.
 
 Únd, bitte lies mein Kommentar, handelte es sich bei Dir um Sachbeschädigung aus Unfallfolge, also ein Verkehrsdelikt, welches beim Zivilgericht verhandelt wird. Ein Baum geht nicht zum Staatsanwalt und zeigt auch keinen an.
 
 Bei Körperverletzung sieht es anders aus, Staatsanwaltschaft ermittelt und leitet das Strafverfahren ein, also Strafgericht mit Körperverletzung bei einem Fzg. ohne BE .....viel Spaß
 
 Du wirst nie wieder daran denken eine Corvette zu fahren und wenn Dir dann noch Fahrlässigkeit oder grobe fahrlässigkeit nachgewiesen wird, brauchst Du einen verdammt guten Anwalt der zumindest die Haftstrafe auf Bewährung erreicht.
 
 Wie gesagt, ein Bekannter von mir ist als Opfer davon betroffen, der Fahrer hat 1 Jahr Haft und 1 Jahr auf Bewährung bekommen und das mit 20 lenzen. Geile Nummer...aber Dumme gibt es immer wieder mehr kann man dazu nicht sagen.
 
 Wie gesagt, ich fasse mich dabei auch an meine eigene Nase!!
 
 Grüße
 Supersport
 
Seit dem der Sprit so teuer geworden ist, mache ich Nachts den Motor aus!
 
		
	 |