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 06.06.2005, 22:15 
		Hallo Freunde ... 
habe heute in unserer Bildergalerie folgendes Foto bewundert:
https://www.corvetteforum.de/jgs_galerie...ite=1&sid= 
Weiß jemand, ob diese Befestigungsvariante auch beim TÜV (und dessen Wächter) durchkommt ?? und/oder was könnt ihr für "akzeptable" Befestigungsvarianten empfehlen ?
 
Grüße MikeC5
	
		
	 
	
	
	
		
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		Das sind sicher keine 25 cm von der unteren Nummerschildkante bis zum Boden, oder?Kann unter Umständen € 60,-- und 1 Punkt kosten.
 Ob es das Wert ist?
 
 Gruß
 Friedel
 
19. Intern. Corvette-Club Pfingsttreffen vom 22.05.-25.05.2026 in Suhl.
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 281Themen: 6
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		Hallo,
 Erwin aus A hat für mich die beste Lösung für das vordere Kennzeichen in Normalformat. Gab's mal einen thread mit Bild, auch von der Halterung. Die muß man aber selbst bauen, zu kaufen gibt's die nicht.
 Wenn man das richtig ausmisst sollten auch die Abstandsmaße vom Boden kein Problem sein. So tief wie bei dem Kollegen mit "Spoilerlippenmontage" hängt das Kennzeichen dann aber nicht.
 
 Beste Grüße
 Thomas
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Thomas, 
meintest du das?
 ![[Bild: mittel-2295.jpg]](https://www.corvetteforum.de/galerie/mittlere-bilder/mittel-2295.jpg)  
Gruß 
Wilfried
	
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Das sind sicher keine 25 cm von der unteren Nummerschildkante bis zum Boden, oder?Kann unter Umständen € 60,-- und 1 Punkt kosten.
 Ob es das Wert ist?
 
Hatte von einem Forumsmitglied, was gänzlich vorne ohne Kennzeichen unterwegs ist, gehört, dass dieses im Ernstfall 10 Euro kosten soll.
 
PS: 
In Frankreich und Italien hatte ich auch auf diesen Herkunftsnachweis verzichtet. Hier hat es aber auch nur zu mehrfachen Diskussionen mit den Uniformierten geführt, wobei die Herren vom französichen Zoll am anstrengensten waren.    
Zumindest hat es dort nix außer viel Erklärungen gekostet. Ein Frontfoto, welches auf dem Weg nach Paris entstanden ist, wird nun wohl recht schlecht zustellbar sein.     
 ![[Bild: cska.gif]](https://www.pcity.de/cska.gif)  ![[Bild: owl2.bmp]](https://www.corvetteforum.de/userfiles/Denny/owl2.bmp)  ![[Bild: d.gif]](https://www.corvetteforum.de/userfiles/Denny/d.gif) welcome to the real world 
		
	 
	
	
	
		
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		Da hat sich das Forumsmitglied aber kräftig geschnitten. 
Denn fahren ohne Kennzeichen vorne fällt nicht  unter den 10€ Vertoß 181:
 Zitat:Einer Vorschrift über amtliche ... Kennzeichen ... an Fahrzeugen zuwiederhandelt mit Ausnahme des Fehlens der vorgeschriebenen Kennzeichen 
Dieser Passus wird nämlich durch den Verstóß 227 geahndet:
 Zitat:Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen nicht angebracht war 
Kosten hierfür 40€ / 1Pkt.
 
Übrigens, Fahren mit Kennzeichen unter Abdeckungen jeglicher Art kostet laut Verstoß 228 50€ / 1 Pkt.
 
Leider.
 
Einfachste Lösung: Zum TüV fahren, kleines Kennzeichen vorne eintragen lassen, und dann bei der Zulassungsstelle betteln...
	
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Haben wir etwa einen neuen StVZO-Keksperten?    
Johannes, wie ist das denn mit dem Forumsmitglied, das eine Abdeckung des vorderen Kennzeichens sogar in den Papieren eingetragen hat?    
Gruß
 
JR
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Na ja, was man so alles eingetragen bekommt!
 
 
 Frank
 
		
	 
	
	
	
		
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		Der TüV kann eintragen was er will. Wenn da z.B. eingetragen ist:
 Kennzeichen vorne, durch Glasplatte überdeckt, §60 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 wurde nicht berücksichtigt
 
 heißt das noch lange nichts. Das heißt nur, dass in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung, die eben diesen §60 StVZO außer Kraft setzt, vom zuständigen Regierungsbezirk das so gefahren werden darf. Hat der Halter die nicht (und die wird er NIEEE bekommen), ist er illegal unterwegs.
 
 Aber, sind wir mal ehrlich: Dem Durchschnittspolizisten wird das nieee auffallen, wenn er den Fahrzeugschein sieht wird er es gut sein lassen.
 
		
	 
	
	
	
		
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		ergänzendes Beispiel: Wer schon mal einen alten Polizeiwagen gekauft hat, so wird in dem Brief auch stehen, dass Sondersignaleinrichtungen eingetragen sind. Beim 528i der Polizeidirektion Halle (Zivilwagen) war das zumindest so. Nur alleine diese Eintragung ermächtigt den nächsten Halter noch lange nicht, mit Sonder- und Wegerechten zu fahren, dafür benötigt er zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung (wie sie z.B. Blutkurriere hier bekommen).
	 
		
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