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Registriert seit: 11/2025
Ort:
Ulm
Baureihe:
C5 Convertible
Baujahr,Farbe:
1999 Pewter Metallic
Corvette-Generationen:
Hallo Zusammen,
Bin seit April 2024 stolzer Besitzer einer C5 Convertible 1999 und neu im Corvette Forum.
Werden im März nächsten Jahres wieder zurück nach Deutschland gehen und die Corvette mitnehmen.
Deshalb bin ich auf der Suche nach EU Scheinwerfer.
Jeder Hinweis ist herzlich willkommen!
Besten Dank im Voraus
Guenter
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Registriert seit: 08/2010
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Hessen
Baureihe:
C4 ZR-1
Baujahr,Farbe:
1995 Torch Red
Kennzeichen:
FZ ZR 1
Baureihe (2):
2001 Pewter(Zinn)Metallic
Baujahr,Farbe (2):
C5 Cabrio LS1 6 Gang
Kennzeichen (2):
HR G 8
Corvette-Generationen:
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
Hallo Günter
Wenn es dir hilft ich habe eine C5 US Modell mit original US Scheinwerfer eingetragen.
Habe im Schein stehen Lichtanlage in etwa Wirkung durch LTI (Licht technisches Institut) nachgewiesen.
Wenn du magst kann ich dir gerne eine Kopie vom Schein schicken.
Grüße Goldi
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Eifelbursche aus Breinig
Baureihe:
C5 Z06
Baujahr,Farbe:
2003; weiß
Kennzeichen:
AC-ZO 6660
Baureihe (2):
Porsche 928 GTS
Baujahr,Farbe (2):
1995 Polarsilber
Kennzeichen (2):
AC-WM 928 H
Baureihe (3) :
Porsche Cayenne Mansory
Baujahr,Farbe (3) :
2007 Blaumetallic
Kennzeichen (3) :
AC-ZO 600
Corvette-Generationen:
Das gibt es nicht mehr.
Es gab auch nie ein Gutachten vom Lichttechnischen Institut.
Irgendwie wurde dieser Text oft vermerkt.
In Zeiten von Qualitätssicherung bei den Prüforganisationen traut sich kaum ein Prüfer noch das so einzutragen.
Irgendein Zubehörhändler in den USA bot die im vorigen Jahr noch an.Oder frag mal Friedel Sahm ob er was liefern kann was TÜV fähig wäre.
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Registriert seit: 01/2011
Ort: Essen
Baureihe: C7 Collector Edition
Baujahr,Farbe: 2017 Grey
Gestern, 01:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 02:43 von Gelber Bengel.)
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Viele immer noch glauben, die Zulassungsverordnungen wären Vor- oder Ratschläge wie es in den 80ern und 90ern mal ausgelegt und gehandhabt wurde. Diejenigen Prüfer, die sich heute noch aus verzweifeltem Versuch, Kunden zu halten oder zu akquirieren, dazu hinreißen lassen, vermeintliche Grauzonen zu betreten und Sachen einzutragen, die in keiner Weise einer einfachen Prüfung standhalten, leisten dem gutgläubigen Nutzer einen gefährlichen Bärendienst. Letztendlich trägt der Fahrzeugführer/Halter die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Betriebssicherheit seines Fahrzeugs. Bricht die Gesetzeskette nach der Eintragung zusammen, ist der Halter einer der größeren Verlierer. Als Beispiel diene hier der gutgläubige Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs, an dem man kein Eigentum erwerben kann. Heißt: Man kann es kaufen, lebt aber mit der Gefahr, es ohne Entschädigung zu verlieren, wenn man erwischt wird. Mir wäre es never ever das Risiko wert, für persönliche Befindlichkeiten Scherereien zu provozieren, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Wer häufig bei Gelb fährt, läuft halt verstärkt Gefahr auch mal bei Rot geblitzt zu werden. Mag aber jeder sehen, wie er möchte. Häufig liest es sich so als ob man einem gesiegelten Stück Papier mehr glaubt als dem eigenen, logischen Verstand. Hatte neulich eine ZB1 einer C5 in der Hand mit testierten 112 Db einer Zubehöranlage. Finde den Fehler.