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		Ich weiß nicht wie die Scheinwerfermotoren bei der C4 angesteuert werden.Bei der C5 gibt es Probleme mit den LED Birnen wenn diese verbaut werden.
 Durch die geringe Wattleistung der LED Birnen kommt das Steuergerät für die Scheinwerfermotoren durcheinander und die Schweinwerfer lassen sich nicht immer wieder einfahren.
 
Erfahrung, ist die Summe der begangenen Fehler
 
		
	 
	
	
	
		
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		Na toll. Wollt grad fragen, ob´s die auch für die C5 gibt. Menno.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Gibt es auch schon Ersatz für die Nebelscheinwerfer? Hab sie umgebaut als Tagfahrlicht.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		 (14.07.2025, 12:16)Ralf. P. schrieb:  Wieso eintragen? E24 heißt in Irland für die EU geprüft und zugelassen. 
Unabhängig vom Fahrzeugtyp?
 
Ich lese folgendes (Abfrage bei Grok):
Ein Ersatzscheinwerfer mit einer E24-Zulassung (ECE-Zulassung aus Irland) ist grundsätzlich für den Straßenverkehr in der EU zugelassen, da er den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) entspricht. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, bevor du den Scheinwerfer in ein beliebiges Fahrzeug einbauen kannst: 
 
E-Prüfzeichen und Kompatibilität: Das E24-Zeichen bestätigt, dass der Scheinwerfer den ECE-Vorschriften entspricht, aber es bedeutet nicht automatisch, dass er für jedes Fahrzeug geeignet ist. Der Scheinwerfer muss speziell für den Fahrzeugtyp zugelassen sein, da die Kompatibilität von Faktoren wie Bauart, Lichtverteilung, elektrischer Anschluss und Leuchtmittel abhängt. Dies ist besonders bei LED- oder Xenon-Umrüstungen wichtig, da diese oft fahrzeugspezifische Genehmigungen erfordern.
Eintragungsfreiheit: Scheinwerfer mit einem E-Prüfzeichen sind in der Regel eintragungsfrei, solange sie für den vorgesehenen Fahrzeugtyp zugelassen sind und keine baulichen Änderungen am Fahrzeug erforderlich sind (z. B. Änderungen an der Karosserie). Wenn jedoch fahrzeugspezifische Anpassungen vorgenommen werden oder der Scheinwerfer nicht für das Fahrzeug freigegeben ist, kann eine Abnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV) und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig sein.
Fahrzeugspezifische Zulassung: Für bestimmte Fahrzeugtypen (z. B. bei LED-Retrofits) müssen Hersteller wie Osram oder Philips eine fahrzeugspezifische Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vorlegen, die bestätigt, dass der Scheinwerfer für das jeweilige Modell geprüft wurde. Ohne diese ABG kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, wenn der Scheinwerfer nicht für das Fahrzeug zugelassen ist. Du solltest daher die Kompatibilitätsliste des Herstellers prüfen.
 
Nur E24 heißt in meinen Augen, keine fahrzeugspezifische Freigabe, keine ABG und damit keine Betriebserlaubnis     
		
	 
	
	
	
		
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		Wenn ich mir den Scheinwerfer um den es hier geht so ansehe, würde ich sagen, der ist speziell für die C4 gemacht, oder wo soll er sonst so genau passen? Deshalb mein oben zitierter Beitrag. 
 
 Gruß
 
Ralf ![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)  ![[Bild: 10213880zd.jpg]](https://up.picr.de/10213880zd.jpg) 
		
	 
	
	
	
		
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		Naja, es ist ein  5x7 Zoll Scheinwerfer. Das ist eine Standardgröße die in viele US Fahrzeuge passt. Dass das Modell für die C4 ist, steht in der Produktbeschreibung, mehr aber auch nicht. Ich habe kurz Rücksprache mit meiner freundlichen TÜV Prüfstelle gehalten. Die haben mir gesagt, dass ggfs. auch Eintragungen im aktuellen Fahrzeugschein relevant sein könnten und der einzige "offizielle" Weg der über einen Gutachter ist. Also mit Fahrzeugschein und Produkt vorbeigehen und fragen. Wenn, dann würde der TÜV die Lampen sicher eintragen wollen. Die Eintragung kostet > das Doppelte wie die Scheinwerfer selbst. In meinem Fahrzeugschein steht aber nur "In Etwa-Wirk. d. Lichttech. Einrichtungen bis A.ECE-Hauptscheinwerfer U.ECE-Rückstrahler nachgewiesen*Abw. ** Siehe Allonge*" // O.Leuchtweitenreg." + der rest bezieht sich auf meine roten Rückleuchten und Blinker.
 
 Mittlerweile bin ich an dem Punkt, wo ich mich zwischen "legalen" H4 Funzeln und dem möglicherweise "illegalen" Fahren mit E24 geprüften Scheinwerfer zur Erhöhung der Fahrsicherheit bei Nacht entscheiden muss. Ziemlich ernüchternd.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Tja, good old Korinthenkackerland. Und dann kocht auch noch jedes Bundesland (viel Spaß in Hessen) und jeder Tüvprüfer sein eigenes Süppchen. Bücher könnt ich füllen.....
	 
		
	 
	
	
	
		
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		15.07.2025, 16:45 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.07.2025, 19:02 von subi.)
	
	 
		Ich ebenfalls (u.a. beim Thema kleine Kennzeichen, rote Blinker, etc..), daher ist der Gang zum TÜV und die damit verbundene Willkür keine Option mehr. Ich will so korrekt sein wie es geht, aber es gibt Grenzen. Wenn korrekt eingestellte, E24 zugelassene Scheinwerfer einen solchen Rattenschwanz nach sich ziehen, lass ich es bleiben.
 Update: Hab die Teile mal bestellt und werde berichten. Werde die Scheinwerfer akribisch genau einstellen, alle Papiere mitführen die ich habe und wenn ich sich dann dennoch jemand beschwert, war es mir die zusätzliche Sicherheit beim Fahren bei Dunkelheit wohl wert.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Berichte mal.Auch im Hinblick auf das H Kennzeichen.
 Bin nicht sicher, ob das mit den Lampen erhalten bleibt.
 Frank
 
		
	 
	
	
	
		
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		Das ist seit einigen Jahren glücklicherweise kein Problem:https://www.dekra.de/de/bessere-sicht-me...nnzeichen/
		
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