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C2 (1963-1967)C3 (1968-1982) 
	
	
		Die Versicherer sind ja nicht doof, die formulieren das schon so, das es im Streitfall, der da vorprogrammiert ist, möglichst zu Ihren Gunsten verwendet werden kann.Eigentlich kann man solche Fahrten auf Rennstrecken heutzutage nur noch machen wenn Geld keine Rolle spielt.
 
Grüße 
Udo
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		So sehe ich das auch, Udo. Fahrveranstaltungen außerhalb der Straßenverkehrsordnung sind, egal für welche Beiträge auch immer, für einen Versicherer im Vergleich des Ertrags zum bestehenden Wagnis uninteressant. Jeder massiv abgeflogene Sportwagen kostet im Schnitt mindestens 50 Jahre Beitrage eines Einzahlers, um die Quote für den Versicherer wieder aus der Verlustzone zu bringen. Die Minderzahl der Versicherten, die Motorsport oder ähnliches betreiben und damit mit einem vielfach erhöhten Risiko Leistungen aus dem Topf der Allgemeinversicherten beanspruchen wollen, sollten die Möglichkeiten einer speziellen Motorsportversichetung bekommen. Die würde jedoch keinem Motorsportambitionierten wirklich Spaß machen. Versicherungen unterliegen wie viele andere Unternehmen auch einer Kosten/Nutzen Rechnung. Und die geht geht so wohl nicht auf.
	 
		
	 
	
	
	
		
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C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C7 (2014- ) 
	
	
		 (02.07.2025, 00:17)perlen schrieb:  Die Versicherer sind ja nicht doof, die formulieren das schon so, das es im Streitfall, der da vorprogrammiert ist, möglichst zu Ihren Gunsten verwendet werden kann. 
Na ja, viele, viele Jahre lang war das unverständlicherweise aber anders und ich habe alle Verfahren auf der Nordschleife gewonnen.
 
Gruß
 
Edgar
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Fahre zwar keine Nordschleife, aber mich würde jetzt mal interessieren, wie die rechtliche Lage ist, wenn ich auf der Nordschleife fahren würde und mir einer durch einen Fahrfehler seinerseits in mein Auto kracht. Wer zahlt da was? Jeder seinen Schaden? Alles ohne Versicherungen, also aus eigener Tasche, oder? Stelle mir eine Feststellung der Schuldfrage als sehr schwierig vor.
	 
Viele Grüße 
Bertram
  ![[Bild: ef7f3843d76eb9e44732611841740666.png]](https://fontmeme.com/permalink/230422/ef7f3843d76eb9e44732611841740666.png) 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Die diesbezügliche Lage auf dem Versicherungsmarkt ist aktuell höchst unübersichtlich.
 Es gibt Versicherungen, bei denen sind nach wie vor auch Touristenfahrten und Trackdays sowohl in Haftpflicht und Kasko im Versicherungsschutz integriert, auf der anderen Seite gibt es aber auch Versicherungen, die bei Touristenfahrten selbst einen Haftpflichtschutz strikt ablehnen.
 
 Hier kann man nur jedem empfehlen, seinen Versicherungsschein auf das Genaueste zu lesen und im Zweifelsfall Rücksprache mit der Versicherung zu halten, um sich das schriftlich geben zu lassen.
 
 Diejenigen, bei denen die entsprechenden Veranstaltungen nicht im Versicherungsschutz inkludiert sind, haben natürlich die Möglichkeit, dies über eine Rennhaftpflicht oder Rennkasko separat zu versichern.
 
 Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich den Ausschluss völlig ok finde, warum soll das selbstgewählte massiv erhöhte Schadensrisiko bei Trackdays und Touris auf die Allgemeinheit umgelegt werden, wenn man sich dafür individuell versichern kann.
 
 Gruß
 
 JR
 
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Tim11,natürlich hast Du immer, ohne Ausnahme, einen Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher - ist natürlich auch eine Beweisfrage. Wenn seine Versicherung das spezielle Risiko im Kleingedruckten ausgeschlossen hat, muß er Deinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
 
Axel Pfeiffer
 
		
	 
	
	
	
		
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		 (02.07.2025, 10:16)JR schrieb:  Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich den Ausschluss völlig ok finde, warum soll das selbstgewählte massiv erhöhte Schadensrisiko bei Trackdays und Touris auf die Allgemeinheit umgelegt werden, wenn man sich dafür individuell versichern kann. 
Genau das ist der entscheidende Punkt. Gut dass DU es geschrieben hast.     
Gruß 
Matthias
	 
 
		
	 
	
	
	
		
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		 (02.07.2025, 10:31)Axel Pfeiffer schrieb:   ist natürlich auch eine Beweisfrage. 
deswegen meine Nachfrage. Ist es realistisch die Schuldfrage bei einem Nordschleifen Touristenfahrten Unfall rechtssicher festzustellen? Kameraufzeichnungen würden vll helfen, aber zumindest vor 10 Jahren, als ich da mal ein paar Runden auf 2 Rädern gedreht habe, waren Kameras bei Touristenfahren verboten. 
 
Also realistisch gesehen, wird es darauf hinauslaufen, dass jeder seinen Schaden selbst zahlt, oder? Natürlich unter der Voraussetzung, dass keine Versicherung die Zahlung übernimmt. Die Frage der Schuldfestellung bliebe auch bei der Versicherung die gleiche.
	 
Viele Grüße 
Bertram
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		@ JR und Matthias 
 Wie ich oben schon schrieb, sehe ich die Ausgliederung dieser Wagnisse in bedarfsbedingte Absicherungen ebenso für sinnvoll und nachvollziehbar. Das Argument vieler Motorsportambitionierten, dass Raucher, Skifahrer, etc die gleichen Krankenkassen Beiträge bezahlen wie die Allgemeinheit, entbehrt sicherlich den Gesichtspunkten der Üblichkeit des täglichen Lebens.
 
 Bezüglich der schwierigen Beweisführung bei Unfällen auf abgesperrten Strecken wie Nordschleife oä weiß Edgar bestimmt mehr zu berichten. Sollten zukünftig eindeutig jegliche Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden, kann sich doch jeder Fahrer vor Nutzung selbst überlegen, ob er das Risiko tragen will.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Klar, daß man auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn man die Schuldfrage nicht einvernehmlich klären/beweisen kann.
	 
Axel Pfeiffer
 
		
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