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		09.04.2023, 15:43 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2023, 15:44 von craxx.)
	
	 
	
		 (09.04.2023, 15:02)RainerR schrieb:  Der  Radfahrer allerdings braucht gar nichts lernen was den Verkehr und das Bewegen im Verkehr betrifft 
Hier greift dann unter Umständen Darwin. Darwin-Awards können langfristig auch Vorteile mit sich bringen.
	  
	
	
Wenn unvernünftige Fahrzeuge wie meines Spaß machen, ist die Unvernunft vernünftig.
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo 
 
@ RainerR 
 
Genaus das habe ich mir auch schon gedacht .  Es ist unverantwortlich vom Gesetzgeber, das so zu erlauben. 
Allerdings kann man anscheinend seinen Autoführeschein verlieren, wenn man z.B. alkoholisiert radelt, habe ich mir sagen lassen. 
Ich benutze seit längerem eine Dashcam im Auto und zunehmens auch am Motorrad .  Anscheinend darf dasMaterial sogar gerichtlich verwerted werden in gegebenen Umständen und ich denke, bei Verletzten und schlimmer wird das dann wohl so sein. ( oder ? ) 
Ich beteuere aber, dass ich niemals  einen Unfall oder so gewollt provozieren würde.   
 
MfG.
	 
	
	
early 1968  L71 tri-power  big block convertible. 
GM-T56 Viper 6 speed  manual , 4.11 rear. 
HOOKER  chrome side pipes.  Long L88 hood. 
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You can't beat  short stroke displacement .   
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Da hier ja von  
 
„Oder noch besser ich nehme gleich einen Rennboliden ohne Straßenzulassung (denn dieses Rennrad entspricht nicht den Vorgaben der StVO -- oder sieht hier jemand Rückstrahler, Beleuchtung..............)“ 
 
geschreiben wird, die StVZO mit Änderung 2017 sagt zu Rennrädern (unter 11 kg) folgendes: 
 
Wenn es hell ist, muss Batteriebeleuchtung für Rennräder nicht mehr mitgeführt werden. Mehr Platz in den Trikottaschen oder der Satteltasche! Aber: Schon wenn es dämmert oder Tunnel befahren werden, sollten die Leuchten am Rad sein, wenn man keine Strafe riskieren will. 
…. 
Ein zweiter roter Rückstrahler ist keine Pflicht.. Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ verbaut sein, der in die Schlussleuchte integriert sein darf.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		ja, mea culpa, ich hab´s verstanden. 
Als normaler Fahrradfahrer gelten die Regeln der STVO, und auch für Autofahrer, die das normale Fahrrad verwenden, ist jedes Abweichen davon natürlich nicht geduldet.
 
Sobald ein Rennrad das Fortbewegungsmittel ist, gelten Sonderregeln. Da ist dann (alles) anders. 
 
Nun, wußte ich nicht und mit diesem Hintergrundwissen werde ich mir vielleicht auch ein Rennrad zulegen.     
Ist ganz einfach:
 
Alle Menschen sind gleich, aber mit einem Rennrad ist man gleicher.........
 
Schöne Ostern und genießt die schönen Tage, egal ob auf 2 oder 4 Rädern.
  
	 
	
	
   wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..   
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		 (09.04.2023, 15:02)RainerR schrieb:  Interessant auch, daß jeder Auto und Motorradfahrer eine Fahrprüfung ablegen muss, darin wird er auch in der Theorieprüfung über Verkehrsabläufe und vorallem Verkehrszeichen geprüft. Das muss er halt vorher pauken.  Der  Radfahrer allerdings braucht gar nichts lernen was den Verkehr und das Bewegen im Verkehr betrifft, egal welches Alter-- er kann sich sich fröhlich in den Verkehr mit seinem Rad stürzen, in der Überzeugung daß alle anderen gefälligst auf ihn Rücksicht zu nehmen haben,  grandios oder? 
 
Gruss RainerR 
Erstmal Sorry für das Vollzitat.
 
Rainer, da bin ich voll bei Dir.
 
Denke auch das ein Radfahrer auf jeden Fall eine Prüfung, ähnlich der Prüfung für den Klasse 1 (die älteren unter uns wisse was ich meine), ablegen sollte.
 
Zusätzlich plädiere ich für eine generelle Helmpflicht, allerdings nicht so läppische Fahrradhelme sonder richtige.
 
Und dann muss auch noch unbedingt eine Kennnzeichenpflicht eingeführt werden.
 
Habe ich noch etwas vergessen? Klar, die Steuer! Natürlich sollte auch jedes Fahrrad vernünftig besteuert werden, nutzt ja immerhin den öffentlichen Verkehrsraum. 
Lässt sich gut mit dem Kennzeichen kombinieren ...   
	 
	
	
Gruß, 
Jörg
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Genau, 
Fußgängerwege und Zebrastreifen auch besteuern. 
Hoch mit der Abgabenlast ! 
 
Cheers
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Ich hab mit 7 Jahren ein kleineres Fahrrad zum Geburtstag bekommen, und mit dem durfte ich, nachdem ich einigermaßen das Rad beherrschte, ca. 8Km zur Schule morgens radeln. Teils Landstrasse, teils Innenstadt. Verkehrsunterricht erteilte mir niemand, lediglich die Mahnung "Pass gut auf" wurde mir aufgegeben. Ich habs überlebt, später mit vernünftigen Tourenrädern fuhr ich bis zu meinem 60igsten Lebensjahr, dann hatte ich einfach keinen Bock mehr, ich hab das Rad einem 12 Jährigen geschenkt, der grad des Wegs kam. Er hat sich diebisch gefreut, und ich hab mich gefreut daß er sich gefreut hat.  Verkehrsunterricht hab ich ihm auch keinen erteilt, hoffentlich ist ihm desshalb nichts passiert, 
 
Gruss RainerR
	 
	
	
RaRo
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Und dann pappt bitte auch den Fußgängern endlich ein Versicherungskennzeichen auf den Hintern… Tststs 🥶
	 
	
	
Viele Grüße, Martin 
 
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		Schöne Ostern, 
eventuell nur die besteuern und mit einem Kennzeichen austatten die mit Ihrem Sportgerät die Straße benutzen wollen. 
Vielleicht könnte man dann schon mal die pöbelnden Hobbyradler von den Profis unterscheiden
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Wenn Fahrräder besteuert und beschildert werden, aktzeptieren die Autofahrer dann endlich Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer?   
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	 
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