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		Hallo Alle! 
 
Ich war heute in der Garage und habe festgestellt, dass bei der C3 seit 11/2017 der TÜV abgelaufen ist. 
Bin seither nicht gefahren und habs übersehen. 
 
Die Vette ist zugelassen, Steuer bezahlt, Vollkaskoversichert, Nummernschild ist dran. 
Sprich alles so wie es sein soll, bis eben auf die abgelaufene Plakette. 
 
 
Ich möchte nun zum nächstgelegenen TÜV hier in der Stadt fahren (etwa 3 km). 
Es sollte ja eigentlich im eigenen Bezirk gehen (So hab ich hier die Beiträge verstanden). Aber geht das auch noch nach 9 oder 10 Monaten? Hier sind jetzt Sommerferien und ich wollte morgen schon wegfahren, komme also wohl erst danach dazu Sie übern TÜV zu fahren. 
 
Fragen: 
Geht das so oder brauche ich dennoch eine kurzzeitversicherung? (Würde aus meiner Sicht keinen Sinn ergeben). 
Geht das überhaupt? (Habe irgendwo gelesen, dass es dafür einen Punkt geben kann). 
Falls es geht, wie kann ich der Polizei (im Falle eines Falles) nachweisen, dass ich zum TÜV will? 
 
Danke schonmal im Voraus.
	 
	
	
Greets, OLI
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Fahr doch einfach zum "TÜV" und warte ab, was passiert. Der TÜV ist nicht berechtigt, Dir Punkte oder sowas zu verpassen, die kriegste  nur, wenn Du in einer Kontrolle erwischt wirst oder schlimmer in einen Unfall. Dann kannst Du Teilschuld wegen der überschrittenem HU bekommen...
	 
	
	
      Alles halb so doppelt - ausser einer Corvette
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Um den TÜV mache ich mir keine Sorgen. Die nehmen nur mehr Geld und prüfen genauer. 
Es ist eben die Polizei oder worst case ein Unfall. 
Wie ist da die Rechtslage und wie kann ich mich absichern?
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Also ich meine  §10 Absatz 4 der FZV passt an der Stelle. 
Danach könntest du innerhalb des Zulassungsbezirks zur Prüfstelle fahren. 
Sicherheitshalber einen Termin vereinbaren als Nachweis.
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		06.07.2018, 07:40 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2018, 07:42 von lolly123.)
	
	 
	
		Das mit dem Termin hatte ich auch überlegt. Werde ich auf jeden Fall machen, schaden kanns ja nicht. 
Aber gilt meine reguläre Versicherung auch hier?
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Termin beim TÜV vereinbaren und auf dem direkten Weg hinfahren - fertig, völlig legal! 
 
Gruß 
 
JR
	 
	
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		 (06.07.2018, 08:30)JR schrieb:  Termin beim TÜV vereinbaren und auf dem direkten Weg hinfahren - fertig, völlig legal! 
Genau so ist es! 
Ich lasse mich mittlerweile vom TÜV erinnern welches Fahrzeug wann fällig ist.     
Diesen praktischen Service bieten sie an.
 
Gruß    
Markus
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Der TÜV nimmt halt mehr Geld, das wars. Termin machen, hinfahren, gut is.  
 
Hässlicher ist es, wenn man beispielsweise mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen fährt, egal wohin. Dabei sollte man sich wirklich nicht erwischen lassen. Und der TÜV hat mir sogar für die 5m in die Halle fahren und dort 30sec die Einstellung der Scheinwerfer prüfen eine rote Nummer zu EUR 36 abgeknöpft, weil eben das Taferl abgelaufen war.
	 
	
	
Stefan
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Tipp von mir, wenn man wissen möchte, ob das Fahrzeug bei einem Unfall versichert ist: 
 
Die Versicherung fragen.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		11/17 ? lächerlich     
Ich hatte vor zwei Wochen mit Schreck festgestellt, dass bei meiner 08/17 die HU anstand ................
 
Zum Glück kommt der TÜV nebenan jede Woche in die Werkstatt und hat den Aufkleber getauscht. 
Niemand hat gemeckert, 103€ (?) gezahlt und gut.
     , ...........
	  
	
	
   , .......  vette Grüße, Gerd
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