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		Wenn man eine qualifizierte Beratung zu so einem speziellen Thema erwartet, wendet man sich in der Regel direkt an einen Fachmann.  
Ansonsten muß man damit rechnen, daß sich persönliche Meinugen, Erfahrungen und Halbwissen in so einen Thread breit machen.
 
Und letztendlich gebe ich @BerlinCorvette vollkommen recht.
 Zitat:Original von Scorpion
 Vielleicht gibt es jemanden, der jemanden kennt, der mal was gehört hat…
 
Gruß 
Norbert
	
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo,
 Gene (BerlinCorvette), ich danke Dir!!!
 
 Du und Uli (Vette58) Ihr habt´s verstanden…
 
 Grüße
 
 
 P.S.: Manches darf man nicht (auf Anraten des Anwalts).
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo
 Lustig.
 Was verstanden ?   Dass man diesen Thread nach 60 Posts besser einem Anwalt überlässt ?
 Oder dass der Threadsteller versucht, mit dem jetzigen Halter des Wagens direkt ins Gespräch zu kommen , da wohl seine Bemühungen bis jetzt nichts erbracht haben, so gesetzesmässig betrachtet ?
 
 Wer hat das denn nicht verstanden ?
 
 Ich finde solche Threads immer sehr interessant, da die einem eventuell eigene Reinfälle  vom Leibe halten.
 
 mfG. Günther
 
early 1968  L71 tri-power  big block convertible. 
GM-T56 Viper 6 speed  manual , 4.11 rear. 
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You can't beat  short stroke displacement .   
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Ich finde solche Threads immer sehr interessant, da die einem eventuell eigene Reinfälle vom Leibe halten. 
Genau so ist es. 
Obwohl m.M.n. mir das in der Form nicht passieren könnte.
 
Grüße
 
Udo
	 
Grüße 
Udo
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		Hallo,
 zumindest hat der Thread durch Edgar juristische Konsequenzen aufgezeigt,
 die bis dato nicht jedem so eindeutig bekannt waren und „einem eventuell eigene Reinfälle“ vom Leibe zu halten.
 
 Einige Posts zeigen ja, dass es schon ähnlich gelagerte Fälle gab.
 
 Nicht zuletzt konnte ich auch zum allgemeinen Wohlbefinden beitragen,
 da der eine oder andere meine Situation als „lustig“ empfand.
 
 Fakten:
 Nach dem Tod war das Fahrzeug verschwunden.
 Fahrzeug wurde als gestohlen gemeldet.
 Problem: Erbe bzw. Erbmasse, also wer hatte was geerbt (evtl. Vette?)
 Kamen also Erben, Mitarbeiter der Werkstatt, diejenigen, die vom Auto wussten usw. in Frage.
 (By the way: Da ich beruflich häufig mit Anwälten zu tun habe und es dabei um ganz andere Summen geht,
 habe ich überhaupt keine Ressentiments zu klagen.)
 Auf Anraten der Anwälte (auf Grund der Beweislage) Verklagen der Witwe.
 Gegenseite beruft sich auf Wegnahme durch Dritte.
 Erbrechtsstreitigkeiten (bisher 3 Jahre, §195 BGB gehemmt).
 Auf Anordnung Ruhen des Verfahrens.
 Bundesweite Fahndung bisher kein Erfolg.
 Durch Geschäftsfreunde im europäischen Ausland „gefahndet“, auch kein Erfolg.
 Dann Anmeldung in Karlsruhe.
 
 Aus rechtlichen Gründen blieb Einiges unerwähnt.
 Die Reihenfolge ist nicht exakt chronologisch, da sich einige Sachverhalte/Ereignisse überschneiden.
 
 Der Sinn meines Postings bestand bzw. besteht darin,
 durch „jemanden, der jemanden kennt, der mal was gehört hat…“ evtl. die Besitzer-Historie
 nach dem „Verschwinden“ rekonstruieren zu können,
 denn ab dem Anmeldezeitpunkt kann man nur mutmaßen,
 ob das Fahrzeug „eingemottet aufbewahrt“, den Besitzer häufiger gewechselt
 oder seinen Weg aus dem Ausland zurückgefunden hatte,
 was im Verfahren immer noch hilfreich sein könnte.
 
 Grüße
 
		
	 
	
	
	
		
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		Wenn Du diesbezüglich Informationen suchst wäre es sicher hilfreich Fotos , VIN, etc. zu veröffentlichen 
 Knut
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo 
Sieste, und genau hier verstehe ich es nicht mehr, wie bereits mehrmals schon geschrieben:
 Zitat:Fahrzeug wurde als gestohlen gemeldet. Zitat:Dann Anmeldung in Karlsruhe. 
Das geht doch gar nicht . 
Schon gar nicht in demselben Land.
 
Wäre nett, wenn du uns das Ende dieser Story , falls  es jemals eines gibt, zukommen lassen würdest.
 
mfG. Günther
	
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		Zitat:Original von Seapilot Fotos , VIN, etc. zu veröffentlichen  
VIN steht im ersten Post, aber ja, Fotos -zumindest vom damaligen Zustand- wären für die Karlsruher unter uns vielleicht hilfreich.
	 
Munter bleiben, 
Markus
 
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		Ich glaube nicht dass ein in Deutschland als gestohlen gemeldetes Auto wieder zugelassen werden kann!!   Schon gar nicht mit der selben VIN 
 In Karlsruhe nicht ( wo ich wohne) und in einem anderen Stadt oder Landkreis auch nicht.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe nicht daran geglaubt, aber das Straßenverkehrsamt Kreis Warendorf bestätigte mir jetzt vor zwei Tagen,
 dass die Corvette mit o. g. Fahrgestellnummer in Karlsruhe zugelassen ist.
 
 Aus dem ersten post !
 
 
 Aber dann wäre ja der jetzige Halter bekannt ? Oder verstehe ich was nicht richtig ?
 
 Gruß Hermann
 
		
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