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		Hallo
 Ist hier anders.  Der Name auf dem Fahrzeugschein ist ausschlaggebend.
 Nur abgemeldet  reicht nicht ohne Kaufvertag mit der Unterschrift des  Menschen, der auf dem Fahrzeugschein steht.  Ausser beim Ableben eben dessen Erben usw.
 
 Die Geschichte ist unglaublich und es ist unverschämt, dass das Gesetz  solche MIssstände unterstützt.
 
 mfG. Günther
 
early 1968  L71 tri-power  big block convertible. 
GM-T56 Viper 6 speed  manual , 4.11 rear. 
HOOKER  chrome side pipes.  Long L88 hood. 
Tires front 235 rear 255  on 8x15 real wire spoke rims 
You can't beat  short stroke displacement .   
		
	 
	
	
	
		
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		@Günther (Wesch): Dein Beitrag ist gar nicht so OT.
 Denn Wer Was erbt muss schon spezifiziert sein.
 Also ein Auto sollte Erwähnung finden.
 Ohne Testament sorgen schon die Erben dafür, dass Alles(!) aufgeführt wird,
 was zur Erbmasse gehört.
 Das kann auch eine CD oder Buch vom Kumpel oder der Mixer vom Nachbarn sein.
 Sollte der über 10 € wert sein, unterschlagen evtl. die Erben.
 
 Die o. g. Werkstatt existiert übrigens noch wie 2013 mit neuem Besitzer, nur ohne Corvette.
 
 Was lerne ich jetzt daraus:
 Wer ein Auto verkauft, dass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder sonst abhanden gekommen war, ist böse.
 Wer ein Auto verkauft, dass unterschlagen wurde, ist nicht so böse.
 
 Durch die Unterschlagung wird der eigentliche Eigentümer per Gesetz also schlechter gestellt als bei einem Diebstahl.
 
 Freundliche Grüße
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von WeschHallo
 
 Ist hier anders.  Der Name auf dem Fahrzeugschein ist ausschlaggebend.
 Nur abgemeldet  reicht nicht ohne Kaufvertag mit der Unterschrift des  Menschen, der auf dem Fahrzeugschein steht.  Ausser beim Ableben eben dessen Erben usw.
 
 Die Geschichte ist unglaublich und es ist unverschämt, dass das Gesetz  solche MIssstände unterstützt.
 
 mfG. Günther
 
naja, so wie sich der Fall hier darstellt, mag es für den ein oder anderen ein Misstand sein. Es gibt aber durchaus einige Fälle, bei denen eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ohne die genaue gleiche Person zwischen Kaufvertrag, Eigentümer und Halter als die praktikablere Lösung darstellt. Ich denke an Betriebe mit mehreren Personen als Gesellschafter, Verwandte, Leasing.............  
und ich weiß, dass bei unseren Zulassungsstellen schon laufend über die Bürokratie geschimpft wird. Da gibt es schon viele Hürden und Papiere, die dabei sein müssen......
 
Der Schutz jeweils ist manchmal auch eine Hürde........... und wenn man vor lauter Hürden nicht weiterlaufen kann, ist es auch nicht gut........
 
Werner
	 
   wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..    
		
	 
	
	
	
		
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		der Fehler war wohl ihm Brief bzw. die ZB II zu überlassen....
 Bei normalem Werkstattaufenthalten wird in der Regel nur der Schein bzw. die ZB I überlassen.
 Damit kann er dann bestenfalls rumfahren und wegen der VIN Teile einkaufen, aber nicht das Auto um- oder abmelden
 
 
 
		
	 
	
	
	
		
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		und was lernt man noch aus der Geschichte?Brief nicht aus den Händen geben und am besten im eigenen
 Tresor aufbewahren.
 
 Gruß
 
 Raimund
 
mens agitat molem - oder ein V8 ![[Bild: 24765907sg.jpg]](https://up.picr.de/24765907sg.jpg) 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Scorpion
 Durch die Unterschlagung wird der eigentliche Eigentümer per Gesetz also schlechter gestellt als bei einem Diebstahl.
 
Du siehst Dich Deiner Corvette beraubt und willst sie wiederhaben. Sehr verständlich. 
 
Ein gutgläubiger Käufer hat vielleicht auch sein letztes Geld und vier Jahre lang jede freie Minute in die Vette gesteckt - ich kann ihm nicht böse sein, dass er sie nicht einfach so hergeben will. 
 
Wenn es beweisbar Unterschlagung war, dann bekommst Du Schadenersatz und es steht Dir frei, damit dem neuen Besitzer ein Angebot zu machen oder vielleicht was ganz anderes zu kaufen. Ob das jetzt eine Schlechterstellung ist, muss jeder selbst entscheiden. 
 
Wenn die Unterschlagung nicht nachgewiesen werden kann (wurde hier ja schon diskutiert, man muss sich nur die richtige Story ausdenken dann steht Aussage gegen Aussage) dann frage ich mich, warum sie nicht bewiesen werden kann. Zu einer Story "Mein Mann hat die Vette mündlich von Schwarzgeld gekauft / als Pfand für einen Spielschulden über 1Mio Euro einbehalten" passt die Übergabe eines Briefs irgendwie besser als zu "Ich habe die Vette untergestellt und er hat Reparaturen gemacht". Ich sage nicht, dass die Storys stimmen, ich glaube Dir gerne, dass Du das Vertrauen hattest und eine dritte Person dieses Vertrauen im Nachhinein ausgenutzt hat. 
 
Für die Unterschlagung ist es für mich absolut irrelevant wo die Vette jetzt ist, ob es sie noch gibt oder nicht, ob sie zugelassen ist oder nicht und wenn ja dann wo und von wem. Wenn die Vette unterschlagen wurde, muss man doch sofort klagen. Wenn sie dann irgendwann wieder auftaucht kann man schauen ob man sie zurückbekommt aber sie kann ja auch in einem viel schlechteren Zustand sein, da wäre man sauber gelackmeiert wenn man dann die Überreste zurückbekommt. 
 
Hast Du sofort als die Unterschlagung passiert ist die Witwe verklagt? Wenn nein warum nicht? Wenn ja was kam dabei raus?
	 
Stefan
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Durch die Unterschlagung wird der eigentliche Eigentümer per Gesetz also schlechter gestellt als bei einem Diebstahl. 
Das liegt ganz einfach daran, dass man bei der Unterschlagung demjenigen "freiwillig" das Auto überlassen hat.
 
Gruß
 
JR
	 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Eine zufällig gefundene Geldbörse wird schon dadurch unterschlagen,dass man sie einsteckt (Fundunterschlagung), selbst in der Absicht sie zurückzugeben.
 Was ist daran freiwillig?
 
 Grüße
 
		
	 
	
	
	
		
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		Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!    
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von ScorpionEine zufällig gefundene Geldbörse wird schon dadurch unterschlagen,
 dass man sie einsteckt (Fundunterschlagung), selbst in der Absicht sie zurückzugeben.
 Was ist daran freiwillig?
 
 Grüße
 
Ähm bitte nicht komische Sachen erzählen. Denn das ist absolut falsch und Leute könnten glauben, was du schreibst, daher muss ich hier mal eingrätschen. Es ist KEINE (Fund)Unterschlagung, wenn man eine Geldbörse findet und diese, mit der Absicht, dem Eigentümer oder Fundbüro zu übergeben, einsteckt. Auf Juristendeutsch fehlt hier der Zueignungswille, der zwingend für die Erfüllung des Tatbestandes erforderlich ist.
 
Aber hier wird eh weit vom Thema abgewichen. Wahrscheinlich ist bereits alles dazu gesagt.
	 
Viele Grüße, Tobi
 
 
 
 
		
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