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 Ort: Saalekreis Baureihe: C6 GS 60th Baujahr,Farbe: 2013  Weiß Kennzeichen: SK-P1 Baureihe (2): 2015 Magnetic Grey Baujahr,Farbe (2): Ford Mustang Convertible Kennzeichen (2): SK-SH1 Baureihe (3) : 2005 Schwarz Baujahr,Farbe (3) : Chrysler Sebring Converti Kennzeichen (3) : SK- X75 Corvette-Generationen:  
	
	
		SCC Spurplatten  4x15mm passt ,hinten bündig vorn ca.2mm weiter drin.mit Gutachten.Schau mal bei den auf die Seite.
 Gruß Thomas
 
 
 System 3
 Festverschraubtes System mit zweifacher Zentrierung und Stehbolzen
 
 Die für die doppelte Verschraubung zusätzlich benötigten Befestigungsmaterialien sind im Lieferumfang enthalten, die originalen Radmuttern können weiterverwendet werden. Alle unsere Distanz- und Adaptionsscheiben werden aus einer hochfesten Aluminium-Magnesium-Legierung hergestellt.
 
 Angabe in mm pro Rad
 Verpackungseinheit: 2 Stück (1 Achse)
 Distanzscheibe ALU 15mm
 Art-Nr: 14614S
 
 140.00
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo roadster2, Zitat:Original von roadster21. wer kann mir Bezugsquellen für die Felgen benennen oder Angebote machen, ggf. per PN
 
Habe meine hier bezogen und über Mr. Green aus USA importiert.
Florida Speed Shop 
Schnelle und saubere Abwicklung.
 Zitat:Original von roadster22. die Optik wird mit Spurplatten optimal, auf Ausschnitte/technische Änderungen an den Kotflügeln möchte ich aber verzichten.
 Geht man nach den Fotos, müssten die Spurplatten bei meiner GS dann an der HA etwas weniger breit ausfallen, aber geht dann
 an der VA etwas mehr? Wer kann mir Erfahrungswerte für VA und HA nennen.
 
Ohne Änderungen an den Kotflügeln gehen die Dimensionen hinten (345er Reifen), die ich fahre bei der tiefen Einstellung des Fahrwerks nicht ins Radhaus bzw. streifen bei tiefem Einfedern innen. Wenn die Achse nicht so schön mittig steht wie bei mir kann es auch sein, dass es auch streift obwohl die Kotflügel bearbeitet wurden.
 
Die Eintragung von unterschiedlichen Spurplatten wirst Du nur beim TÜV durch bekommen, wenn diese Kombination (vorne breiter als hinten oder hinten breiter als vorne) auch im Gutachten der Spurplatten so beschrieben ist - bei SCC definitiv nicht der Fall. 
Habe das mit meinem TÜV durchgesprochen bevor ich die SCC gekauft habe (da ich auch die Idee hatte vorne 18er und hinten 15er zu fahren um das Radhaus vorne noch besser auszufüllen.
 
Ich musste auch noch die originalen Rabbolzenum ein paar MM  (die Länge auf der kein Geinde ist) kürzen damit diese in die Felgentaschen passen und die Felge flächig auf den Spurplatten aufliegt.
 
Gruß
 
Lars
	
Myron E. Scott - Namensgeber der Corvette
 1953 bei der Suche nach einem Namen für GMs neuen Sportwagen schlug
 Scott "Corvette" (gefunden beim blättern in einem Wörterbuch) vor.
 Er wurde 91.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Glückwunsch zur erfolgreichen Eintragung! Die Felgen stehen deiner GS außerordentlich gut.
 Ich wundere mich ein wenig über den Text zur Eintragung im Fahrzeugschein, aus dem TÜV Gutachten. Insbesondere in Bezug auf die etwas dürftigen Informationen zu deinen Spurverbreiterungen. An meiner C7 sind vorne und hinten SCC-Distanzscheiben verbaut, mit einer Dicke von jeweils 18 mm pro Rad. Die zugehörige Eintragung im Fahrzeugschein sieht folgendermaßen aus:
 *Zu 15.1: a. orig. LM-Rad 8,5Jx19H2 ET56mm in Verb. m. Distanzsch. 18mm. Kz: 14297* Zu 15.2: a. orig. LM-Rad 10Jx20H2 ET79mm in Verb. m. Distanzsch.18mm. Kz: 14297***
 
 Mir wurde mal erläutert, dass die Eintragung der Distanzscheiben ausschließlich in Verbindung mit der entsprechenden Felgendimension erfolgt. Daher auch der obige Text in meinem Fahrzeugschein, inkl. Angabe der Kennzeichnung der Distanzscheiben.
 
		
	 
	
	
	
		
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C4 (1984-1996)C7 (2014- ) 
	
	
		Zitat:Original von NocturnalLars wird Mitarbeiter oder Poster des Monats!
  
Lars, der Poser des Monats       
Grüßle vom 
Michael     
Kann hier mal einer was sagen, sonst heißt es wieder, ich müsste immer das letzte Wort haben.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Adam, 
muss Dich enttäuschen was Deine Einschätzung zur Dürftigkeit der Eintragung zu den Spurplatten angeht. 
Es ist noch Dürftiger als Du dachtest        , da der Text des Gutachtens für die Spurplatten nicht in den Fahrzeugpaieren ergänzt werden musste. Es ist also gar nichts in den Fahrzeugpapieren angegeben zu den Spurplatten.
 
Kann gerne wenn ich zuhause bin den Text des Gutachtens sehen ob dort auch was in Verbindung zu den Spurplatten steht.
 
Gruß
 
Lars
	
Myron E. Scott - Namensgeber der Corvette
 1953 bei der Suche nach einem Namen für GMs neuen Sportwagen schlug
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Myron E. Scott - Namensgeber der Corvette
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		Hallo Lars,warum hat der Prüfer nicht in die EG BE der GS reingeschaut über ARGE TP
 Da hätte er sofort gesehen das dieser Radsatz in der EG Betriebserlaubnis der GS erwähnt ist.
 Da wäre eine Formsache gewesen.
 Allerdings wäre die Reifenkombination nicht erwähnt gewesen.
 Die hätte nur der Freigabe von Hankook bedarft.
 Schöne Grüße,
 Werner
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Eisbär LarsHallo Adam,
 
 muss Dich enttäuschen was Deine Einschätzung zur Dürftigkeit der Eintragung zu den Spurplatten angeht.
 Es ist noch Dürftiger als Du dachtest
      , da der Text des Gutachtens für die Spurplatten nicht in den Fahrzeugpaieren ergänzt werden musste. Es ist also gar nichts in den Fahrzeugpapieren angegeben zu den Spurplatten. 
 Kann gerne wenn ich zuhause bin den Text des Gutachtens sehen ob dort auch was in Verbindung zu den Spurplatten steht.
 
 Gruß
 
 Lars
 
Wenn ich das richtig verstehe hast du ein Gutachten für die Spurplatten aber KEINE Eintragung im Kfz Schein. 
Gutachten alleine hilft dir gar nix, muß eingetragen werden.
 
Gruß
	 
Lächle.     Du du kannst sie nicht alle Töten.
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Werner,
 so hatte ich ihm das auch gesagt aber entweder er hat das nicht gefunden oder hat das nicht gewusst wie es geht.
 Mit den Daten aus Stefans KFZ Schein ging´s dann aber genau so wie Du es beschrieben hast.
 
 Wenn ich Dich richtig verstanden habe muss der Prüfer mit der EG BE Nummer (e13*KS07/46*0008'06) über ARGE TP die Felgen finden - korrekt?
 
 Gruß
 
 Lars
 
Myron E. Scott - Namensgeber der Corvette
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		Zitat:Original von BAD BOY 2015
 Wenn ich das richtig verstehe hast du ein Gutachten für die Spurplatten aber KEINE Eintragung im Kfz Schein.
 Gutachten alleine hilft dir gar nix, muß eingetragen werden.
 
 Gruß
 
Hallo ???,
 
nein, hast Du nicht richtig verstanden und mir ist schon klar, dass das SCC Gutachten alleine nichts bringt (bis auf die Tatsache, dass dort die Daten drin sind die der TÜV sehen will/braucht um diese einzutragen).
 
Ich bin also mit dem SCC Gutachten der Spurplatten und den montierten Spurplatten beim TÜV vorgeritten. 
Meinte mit Gutachten das TÜV Gutachten/Abnahme der Spurplatten - beim TÜV wurde dann auch die Freigängigkeit der originalen (18/19") Felgen mit den Spurplatten geprüft. 
Im TÜV Gutachten/Abnahme steht aber drin, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht gemacht werden muss. 
Hoffe das war nun verständlicher.
 
Gruß
 
Lars
	 
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