| 
		
	
	
	
		
	Beiträge: 689Themen: 39
 Registriert seit: 03/2003
 
 
 Ort: Sachsen
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 1979
 
 
 
	
	
		Zitat:Wie "Allt oder Jung" bist Du eigentlich....Nach StVO ist ganz klar geregelt: Wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind, ist Anschnallen
 Pflicht!
 Zitat:in Deinen Papieren steht wahrscheinlich drin, dass die Prüfung der Gurte nach 77/541/EWG nicht nachgewiesen ist und deshalb eine Ausnahmegenehmigung
 erforderlich ist.
 Die Gurte müssen drin sein, und anschallen musst Du Dich auch.
 
Was habt Ihr denn an dem Satz "Sicherheitsgurte nicht nachgewiesen" nicht verstanden, 
kein     der mich bis jetzt angehalten hat, hat nach dem lesen dieses Eintrages noch 
irgendwas gesagt, denn eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO setzt auch das 
außer Kraft, deswegen heißt das ja auch so?
 
@ Wilfried, 
da hast du natürlich Recht, aber wenn man es mal vergisst, bei der Fahrt zum 
Bäcker z.B., dann ist das einfach billiger.
 
Gruß 
Sandro
	 
![[Bild: ycm.gif]](https://www.pcity.de/ycm.gif)  
[IMG]/userfiles/Black Fighter/lichtbalken.gif[/IMG]
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 26.910Themen: 548
 Registriert seit: 03/2003
 
 
 Ort: .
 Baureihe: Keine einzige.
 Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
 
 
 
	
	
		Zitat:Meine Vette hat auch ohne Gurte den begehrten TÜV-Stempel erhalten. Zitat:wie war das möglich?               Zitat:Keine Ahnung... 
Die Pflicht, Gurte einzubauen, besteht in Deutschland bei Fahrzeugen erst nach der Erstzulassung 01.01.74. Deswegen fragt der TÜV bei Hubsis Auto nicht nach den Sicherheitsgurten. 
Grüße
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.675 
	Themen: 75 
	Registriert seit: 11/2001
	
	 
 Ort: LA... somewhere in the bavarian outback <- and i´m proud of it! Baureihe: C3 Baujahr,Farbe: 72, green met. Kennzeichen: RO-0815 Baureihe (2): 99, silber Baujahr,Farbe (2): Stratus Cab. Baureihe (3) : jünger...., rot Baujahr,Farbe (3) : andere:B/C 57 Kennzeichen (3) : RO-xx Corvette-Generationen:  
	
	
		@ frank D 
irgendwie verwirrt dein kommentar nun alles. 
einmal heissts: ab BJ 70 (EZ 74 dürfte bei diesem BJ nicht/kaum möglich sein....) 
und nun EZ 74?      
![[Bild: ycv.gif]](https://www.pcity.de/ycv.gif)  ![[Bild: gh.gif]](https://www.pcity.de/gh.gif) 
*Stoppt Tierversuche! Nehmt G**f-Fahrer*
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 26.910Themen: 548
 Registriert seit: 03/2003
 
 
 Ort: .
 Baureihe: Keine einzige.
 Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
 
 
 
	
	
		Danke für den Hinweis. Habe noch mal nachgeschaut anstatt einfach so drauf los zu schreiben.
 01.04.70 ist der Stichtag der Gurteinbaupflicht. In so weit ist das bei Hubsis Auto doch schon erstaunlich.
 Das Gesetz schreibt hier übrigens "Erstzulassung", nicht "Baujahr".
 
 Grüße
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 5.269 
	Themen: 170 
	Registriert seit: 06/2001
	
	 
 Ort: Südhessen Baureihe: C3 1972 / C4 1992 Baujahr,Farbe: rot / weiß Corvette-Generationen:  
C3 (1968-1982)C4 (1984-1996) 
	
	
		Schade, ich hatte schon auf eine Erklärung gehofft.Als EZ ist 01.01.72 angegeben.
 Egal, es kommen auf jeden Fall Gurte rein.
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.954 
	Themen: 2 
	Registriert seit: 03/2004
	
	 
 Ort: Bremen Baureihe: C3 Caballista Convertible Baujahr,Farbe: 1980, Victoria Plum Baureihe (2): 1997, dunkle Efektfarbe Baujahr,Farbe (2): Maxda 323 Corvette-Generationen:  
	
	
		@Black Fighter: 
Egal was wo steht, wenn Sicherheitsgurte eingebaut sind besteht Anschnallpflicht! 
DIESES IST GESETZ    
Möchtest Du Dich nicht Anschnallen und es sind bei Deinem Fahrzeug keine Gurte Vorgeschrieben, so musst Du diese Ausbauen und dann die vorhandenen "Einbaumöglichkeit" entfehrnen. Der Wiedereinbau muss danach unmöglich sein. 
Wird nach einem Unfall nachgewiesen, das Du Gurte hattest oder das eine Einbaumöglichkeit vorhanden war oder ist, verlischt der Versicherungsschutz, Du begehst eine OW, bekommst eine Anzeige und PUNKTE!
 
Ich kenne diese Situation von meinem "alten" AMI-Wohnmobil: 
Im Wohnbereich: Keine Gurte Eingetragen, keine Gurte vorhanden, aber die Einbaulaschen waren noch vorhanden. 
Also habe ich mich um die Gesetzeslage  gekümmert und siehe da: 
Wie schon hier geschrieben!
 
Grüsse von OSC-Canibalisten STRUPPI
	
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 689Themen: 39
 Registriert seit: 03/2003
 
 
 Ort: Sachsen
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 1979
 
 
 
	
	
		@ Struppi,wenn in deinen Papieren eine Ausnahmegenehmigung z.B.wie in meinem Fall für die
 Kennzeichen § 60 Absatz 5: "Aus.GEN. V. LRA Löbau-Zittau erteilt" steht, dann
 entspricht das dem § 70 Absatz 1:
 
 die höheren Verwaltungsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für
 bestimmte einzelne Antragsteller von den Vorschriften der §§ 32, 32d, 34 und 36, auch
 in Verbindung mit § 63, ferner der §§ 52 und 65, bei Elektrokarren und ihren Anhängern
 auch von den Vorschriften des § 18 Abs. 1, des § 41 Abs. 9 und der §§ 53, 58, 59 und
 60 Abs. 5
 
 Wie du siehst darf das Landratsamt nicht die Ausnahmegen. für den § 35a (Sitze,
 Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder) erteilen.
 
 Dies steht dann wie bei mir als z.B. Aus. GEN. PAR.70 STVZO DURCH DIE REG. V.
 OBERBAYERN AM 26.07.1984 UNT.AZ...erteilt, dies entspricht dem § 70 Absatz
 2:
 
 die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach
 Landesrecht zuständigen Stellen von allen Vorschriften dieser Verordnung in bestimmten
 Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller
 
 Damit darf die Landesregierung für Alle in der STVZO aufgefürten Vorschriften eine
 Ausnahmegen. erteilen, es sei denn sie fallen ins Allgemeine, dann regeln das die Absätze
 3 - 5.
 
 Gruß
 Sandro
 
![[Bild: ycm.gif]](https://www.pcity.de/ycm.gif)  
[IMG]/userfiles/Black Fighter/lichtbalken.gif[/IMG]
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.954 
	Themen: 2 
	Registriert seit: 03/2004
	
	 
 Ort: Bremen Baureihe: C3 Caballista Convertible Baujahr,Farbe: 1980, Victoria Plum Baureihe (2): 1997, dunkle Efektfarbe Baujahr,Farbe (2): Maxda 323 Corvette-Generationen:  
	
	
		@Black Fighter:Hi Sandro, da beist keine Maus den Faden ab.
 Wenn Gurte verbaut wurden, egal welches Baujahr (wir gehen von Sicherheitsgurten entsprechend der StVZO aus) muss hiervon gebrauch gemacht werden.
 DAS IST GESETZ!
 
 Ausnahmegenemigung kann entsprechend dem §46 der StVO Erteilt werden (Kostet je nach Jahresstaffelung der Befreihungsdauer, Behinderte brauchen hierfür nichts Bezahlen).
 
 Es wird bei Zustimmung (Vorraussetzungen sind gegeben) der §21a der StVO durch den § 46 (Anschnallpflicht-Befreihung) ersetzt!
 
 Und nur mit diesem Dokument (mit Amtssiegel), welches immer mitzuführen und ohne Aufforderung den Behörden zu zeigen ist, darfst Du "Nicht Angeschnallt" fahren.
 
 Damit wir nicht aneinander vorbei Schreiben, es geht hier um Fahrzeuge, in denen Sicherheitsgurte eingebaut wurden.
 
 PS.
 In dem KFZ-Brief von meinen Wohnmobil war extra das nichtvorhandensein der Sicherheitsgurte in Wohnbereich eingetragen. Ich musste mich um die Rechtslage kümmern, da dieses Wohnmobil vermietet wurde.
 
 Wer glaubt es könne ohne angelegte Sicherheitsgurte bei einem alten Fahrzeug gefahren werden, soll es doch tun. Aber hinterher nicht Jammern.
 Bei Personenschaden gibt es vor dem Gericht eine nette Belehrung.
 
 Die Ausschlussklausel (Wenn Paragrafen sich Wiedersprechen oder Aufheben) gilt dann nicht mehr!
 Darum Sondergenemigung "nur mit Dokument"!
 
 Gruss
 
 OSC-Canibalist STRUPPI
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 671 
	Themen: 12 
	Registriert seit: 11/2003
	
	 
 Ort: Stgt Baureihe: C4 Baujahr,Farbe: 92 black rose Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Was habt Ihr denn an dem Satz "Sicherheitsgurte nicht nachgewiesen" nicht verstanden, 
ich vermute nur, dass das nicht der vollständige Eintrag ist.
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 689Themen: 39
 Registriert seit: 03/2003
 
 
 Ort: Sachsen
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 1979
 
 
 
	
	
		Zitat:ich vermute nur, dass das nicht der vollständige Eintrag ist. 
[IMG]/userfiles/Black Fighter/Fotos/schein seite 1.bmp[/IMG] 
[IMG]/userfiles/Black Fighter/Fotos/schein seite 2.bmp[/IMG]
 
Wie du siehst, steht da nicht mehr.
 
Gruß 
Sandro
	 
![[Bild: ycm.gif]](https://www.pcity.de/ycm.gif)  
[IMG]/userfiles/Black Fighter/lichtbalken.gif[/IMG]
 
		
	 |