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		Ich habe da mal eine Frage zum ermitteln eines Abstandsvergehens. 
Ich hatte letztens ein anderes Fahrzeug vor mir gehabt das ziemlich dicht vor mir hergefahren ist   
Nun habe ich einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, die meinen ich bin zu dicht aufgefahren    bei dem Bogen war nur ein Bild mit dem Verstoß dabei. 
Nun stellt sich die Frage, wie das Vergehen ermittelt wird. Ist das tatsächlich eine Momentaufnahme? Dann läßt sich ja nicht feststelle ob der andere oder man selbst nicht gerade erst die Spur gewechselt hat. 
Oder haben die einen Film und schicken nur ein Bild? 
Frank
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Ich hatte letztens ein anderes Fahrzeug vor mir gehabt das ziemlich dicht vor mir hergefahren ist Kopfschütteln 
sorry wenn ich das jetzt aufgreife, aber wie kann den jemand vor einem zu dicht herfahren? 
Der hinterherfahrende muss doch für den nötigen Sicherheitsabstand sorgen und ggf. diesen anpassen wenn es der Verkehrsfluss erfordert.
 
Der Vordermann muss doch nicht zu sehen dass er Land gewinnt
	  
	
	
 
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		In der Regel beobachten die Herren in Dunkelblau das Verkehrsgeschehen im Vorfeld, schau mal auf der Rückseite des Schreibens, da müsste das ausgeführt sein.  
Als Antwort schrieb ich "Kann mich nicht erinnern, zu dem Zeitpunkt und -ort zu dicht aufgefahren zu sein".
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Lesestoff: 
https://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/...9_s733.htm
ist also nicht nur eine Momentaufnahme, sondern über eine Strecke ermittelt.....aber lese mal selber
	  
	
	
 
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Frank 
Ja, die haben einen Film    , der dich ca 300m aufnimmt! Das Foto wird dann nur geschossen, dass man den Fahrer auch erkennt! Stehen im Normalfall auf einer Brücke !
 
Hatte ich vor vielen Jahren auch mal und da ich in der Nähe Urlaub gemacht habe, habe ich mir das mal angesehen. Zum leugnen gabst da nichts , selbst das Foto war scharf    
Aber frag zu dem ganzen am besten den Edgar    
Viel Glück 
 
Joachim
	  
	
	
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Mich haben sie auch mal auf der AB geknipst, da ist mir auch einer vors Auto gefahren, bei der Gerichtsverhandlung haben sie ein Video abgespielt das die letzten 400m. vorher aufgezeichnet hat, 
 da hat man auch schön gesehn das er mir vor das Auto gefahren ist, ich wurde trotzdem zu einem Monat joggen verurteilt da ich als ich hinter ihm war meinen Abstand nicht vergrößert habe, 
 sprich meine Geschwindigkeit soweit verringert habe das der Sicherheitsabstand wieder hergestellt wurde,  
bescheuert, aber das sind halt unsere Gesetze    .
	  
	
	
Gruß Karl-Heinz 
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"Lieber gar keine Freunde als die falschen "
  
 
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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- C5 (1997-2004)
 
- C6 (2005-2013)
 
 
    
	 
 
	
	
		Ihr vergesst schon wieder das Allerwichtigste: 
Die Fahrereigenschaft muss erstmal nachgewiesen werden.
 
Seid Ihr Euch immer so sicher, dass Ihr da auch gefahren seid? 
Ihr glaubt gar nicht, wie das schärfste Foto noch täuschen kann.   
Alles andere ist die nachgelagerte Ebene und kommt hinterher ins Spiel!
 
Frank, ab zum Anwalt (ich wüsste da einen) und den machen lassen.
 
Wer schreibt, dass ihm da einer vors Auto gefahren ist, hat schon zugegeben, dass er gefahren ist und seinen allerallergrößten Trumpf unnötigerweise verspielt.
 
Gruß
 
JR
	  
	
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Kann mich da aus eigener Erfahrung nur JR anschliessen! 
Mir hatten Sie auch ein derartiges Vergehen unterstellt; bei der Gerichtsverhandlung mit einem in dieser Community nicht ganz unbekannten Anwalt     an meiner Seite wurde die Aussagekraft des Bildes unsererseits bestritten und nach Überprüfung durch einen Sachverständigen - gab es eine Verfahrenseinstellung!
	  
	
	
Greets  
Gregor
![[Bild: 47799074-c7-garage-floor-emblem-c7-logo-with-script.jpg]](https://www.corvetteforum.com/forums/attachments/c7-general-discussion/47799074-c7-garage-floor-emblem-c7-logo-with-script.jpg)  
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		... durchaus nicht immer ist der Hintermann Schuld an einem Abstandsverstoß. Und die paar Sekunden Video reichen auch nicht unbedingt, um sich einen umfassenden Eindruck von der Verkehrssituation zu machen: 
https://www.eurotransport.de/news/autoba...13870.html
Das Video von Auto Mobil (Vox) ist da sehr eindrucksvoll.
 
Viel Glück, Mirko
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JR 
Ihr vergesst schon wieder das Allerwichtigste: 
 
Die Fahrereigenschaft muss erstmal nachgewiesen werden. 
 
Seid Ihr Euch immer so sicher, dass Ihr da auch gefahren seid? 
Ihr glaubt gar nicht, wie das schärfste Foto noch täuschen kann.   
 
Alles andere ist die nachgelagerte Ebene und kommt hinterher ins Spiel! 
 
.... 
Wer schreibt, dass ihm da einer vors Auto gefahren ist, hat schon zugegeben, dass er gefahren ist und seinen allerallergrößten Trumpf unnötigerweise verspielt. 
 
Gruß 
 
JR 
So was von richtig.
 
Gruß
 
Edgar
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	 
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