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 Ort: Südhessen Baureihe: C3 1972 / C4 1992 Baujahr,Farbe: rot / weiß Corvette-Generationen:  
C3 (1968-1982)C4 (1984-1996) 
	
	
		Vielen Dank für die Infos und Dokumente.     
Donnerstag werde ich mehr wissen, da dann der sachverständige Beamte wieder da ist.
 
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
	
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 6.512Themen: 273
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 Baureihe: Dogde Durango SLT Magnum
 Baujahr,Farbe: anthrazith
 Kennzeichen: HRO-DA 6
 
 
 
	
	
		Vielleicht bin ich ja auch auf dem völlig falschen Pferd, aber Du versuchst doch ein H-Kennzeichen zu bekommen, oder?
 Wieso muß da etwas umgerüstet werden, wenn das Auto doch original sein soll?
 
 etwas verwirrte Grüße
 
 Ecki
 
		
	 
	
	
	
		
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 Baureihe: C2 Convertible
 Baujahr,Farbe: 64, SilverBlue
 Baujahr,Farbe (2): 57 Bel Air Sportcoupe
 
 
 
	
	
		Eben. Da hat eigentlich Ecki Recht.
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.202Themen: 157
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 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: '69 427/400 Convertible (Daytona Yellow)
 Baureihe (2): '73 1800 ES
 Baujahr,Farbe (2): Volvo
 Baureihe (3) : '62 TS250 Coupé
 Baujahr,Farbe (3) : Glas Goggomobil
 
 
 
	
	
		Die Behörde hat die widerstreitenden Aspekte -Originalität hier und Verkehrssicherheit da - gegeneinander abzuwägen. Grundsätzlich gilt da: Wenn eine Umrüstung auf den geltenden Standard (= gelbe Blinker) mit vertretbarem Aufwand möglich ist und das historische Erscheinungsbild nicht zu sehr (Ermessensfrage) leidet, muß umgerüstet werden. Die Originalität ist (leider) kein Persilschein für alles nicht normgerechte.
 Gruß
 Tripower
 
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 Ort: Bremen Baureihe: C3 Caballista Convertible Baujahr,Farbe: 1980, Victoria Plum Baureihe (2): 1997, dunkle Efektfarbe Baujahr,Farbe (2): Maxda 323 Corvette-Generationen:  
	
	
		Zitat:Original von EckaatVielleicht bin ich ja auch auf dem völlig falschen Pferd, aber Du versuchst doch ein H-Kennzeichen zu bekommen, oder?
 
 Wieso muß da etwas umgerüstet werden, wenn das Auto doch original sein soll?
 
 etwas verwirrte Grüße
 
 Ecki
 
Ecki: H-Kennzeichen = TÜV = § 21 © = StVZO = gelbe Blinker.
 
Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.70 (irgendwo, aber auch nachweisbar) für den Strassenverkehr zugelassen war.
 
Bei meiner Canibalistischen kann ich bei 07er Nummer auch mit roten Blinker fahren, müsste diese aber später (ab 30 Jahre Fahrzeugalter) für das H-Kennzeichen umrüsten auf gelbe Blinker (Mist). 
Nach DEUVET/FIVA darf/muss von der Originalität abgewichen werden, wenn es die StVZO vorschreibt (Beleuchtung bei dauernder Wiederverwendung im öffendlichen Strassenverkehr) oder es Verschleissteile wie Reifen, Zündkerzen usw. betrift.
 
Also ist bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen warscheinlich schon einiges nicht mehr ORIGINAL!!!
 
Selbst bei 07er Kennzeichen sind oft die Reifen und Zündkerzen nicht mehr Original! 
Ein Fahrzeug, welches 30 Jahre stand und dann auf einmal fahren soll, wird normalerweise eine Macke nach der anderen bekommen.
 
Und darum wird der Begriff ORIGINAL sehr gedehnt (mit Erlaubnis des DEUVET und der FIVA nach recht strengen Regeln).
 
Originale Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
	 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 689Themen: 39
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 Ort: Sachsen
 Baureihe: C3
 Baujahr,Farbe: 1979
 
 
 
	
	
		Eure Angebote über die Kopie der Fahrzeugscheine werden da garnicht weiterhelfen glaube ich, da eine Ausnahmegenehmigung nur noch für Fahrzeuge vor
 1970 erteilt werden.
 
 Kurz und knapp, wer keine Genehmigung hat und ein Fahrzeug mit Baujahr
 nach 1970 anmelden will muß die roten Blinker ausbauen, das selbe gilt auch für
 Sidepipes, die werden auch nicht mehr eingetragen so wurde mir das gesagt.
 
 Eingetragene Grüße
 Sandro
 
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 Ort: Berlin
 Baureihe: C4 & C5 Compressor
 Baujahr,Farbe: rot/weiss/gelb
 Kennzeichen: B-MB 165
 Baureihe (2): 2000, silbermet.
 Baujahr,Farbe (2): GMC Jimmy - supercharged
 
 
 
	
	
		Hallo,
 Kogito ergo sum.... Ich glaube also bin ich...
 ich glaube an die Würde eines jeden einzelnen Menschen...
 ich glaube dass Menschen bald nicht nur in Sachsen Anhalt demonstrieren...
 ich glaube dass gelbe Blinkleuchten wichtig sind, denn 280 Millionen Amis haben sich halt geirrt...
 ich glaube dass Klappscheinwerfer ebenso gefährlich sind wie babymordende Rehpinscher...
 ich glaube dass nichts ist wie es scheint, erst recht nicht Dinge die zu meiner eigenen Sicherheit nicht sein dürfen oder gar in dicken Büchern stehen und gelehrt werden....
 
 und daher habe ich eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinkleuchten für eine 85er C4 und eine für eine 86er C4 und eine für eine 97er C5 und letztere wurde im April diesen Jahres zugelassen...
 
 schlussendlich glaube ich an das Gute im Menschen und hoffe auch bald für unsere 74er C3 die §21c Zulassung im Originalzustand zu erlangen...
 
 Und wenn es nicht klappt? dann bleiben die Vetten doch ein Traum wie ihn kein Beamter der Welt zu träumen vermag....
 
 und ein 07er Kennzeichen ist doch auch schön...denn es ist rot wie das Blut der Leidenschaft und nicht so (H-) schwarz wie die Zukunft die man uns nicht nur für unsere Autos malt....
 
 PS: Verbrennt nicht die Sparbücher eurer Kinder, denn sie könnten das letzte sein das im Winter Wärme spendet, lange nach dem Job und Haus und Auto schon vergangen sind...
 ebenso wie die Autobahnen  ohne Tempolimit.
 
 Grüße von Marco
 
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 Ort: Rüsselsheim Baureihe: C1 bis C6 Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1, Baureihe (2): 81, 79, 78 PC, Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv. Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60 Corvette-Generationen:  
C1 (1953-1962)C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Da kann ich aber gerade den Gegenbeweis liefern.
 Meine 71er LT1 hat vor vier Wochen eine Vollabnahme bekommen mit dem Hinweis auf die erforderliche Ausnahmegenehmigung für die hinteren roten Blinker, die vor drei Wochen von der Zulassungsstelle auch problemlos erteilt worden ist (mit das einzig Problemlose bei dieser Zulassungsstelle, aber das habe ich ja an anderer Stelle schon gepostet).
 
 Ich denke, dass es sich dabei wieder um das gleiche Durcheinander aufgrund von Unkenntnis / Willkür oder was sonst noch handelt wie bei vielen anderen Dingen auch.
 
 Gruß
 
 JR
 
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		    (galt Marcos beitrag !)
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Schließe mich an!       
Gruß
 
JR
	
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Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
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