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 Ort: Kreis Paderborn Baureihe: C6 Baujahr,Farbe: 2008, weiß Baureihe (2): 1982 Baujahr,Farbe (2): Suzuki Katana 1100 Baureihe (3) : 1992 Baujahr,Farbe (3) : Harley Davidson FLHS Corvette-Generationen:  
	
	
		Was ist denn konkret mit "Reifendruckkontrollsystem" gemeint?Müssen das wie bei der C6 Einzelsensoren sein, oder reicht da auch so eine Elektronik, die (offenbar) nur den Reifenumfang misst und schon beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen mit unterschiedlichen Dimensionen meckert (wie bei meinem Honda, Bj 09)?
 Weiß das jemand?
 
Viele Grüße
 Ingo
 
 
 Für jede schwierige, komplexe und herausfordernde Frage gibt es mindestens eine klare, einfache, leicht verständliche und falsche Antwort.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Das Problem bei den Runflat-Reifen (RFT) ist, dass ein weniger sensibler Fahrer einen Luftdruckverlust allein auf Grund des Fahrverhaltens nicht merkt und so einfach weiterfährt. Dadurch wird aber der Reifen thermisch überlastet und geschädigt, was zur Folge haben kann, dass er sich dann irgendwann (meist bei hoher Geschwindigkeit ) selbst zerlegt.  Ein Druckverlust bei einem RFT ist somit immer ein potenzielles und oftmals unbemerktes Sicherheitsrisiko. Daher ist bei Verwendung von RFT Reifen ein Luftdruckwarnsystem in Europa verbindlich vorgeschrieben.
 Gruß
 Wutzer
 
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe meine Corvette seit 6 Wochen und meine Sensoren zeigen ständig zu wenig Luft auf der. Rechten Seite an. In der Werkstatt sagte man mir, es liegt an der Batterie und die Lösung sei, die Sensoren einfach zu erneuern. Jetzt lese ich hier, dass es ein generelles Problem ist und nicht an daran liegt. Ich bin verwirrt!
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Meinen Informationen nach ist kein System vorgeschrieben, dass den Luftdruck pro Reifen explizit anzeigt. Somit wäre auch das System von beispielsweise BMW möglich, dass nach einer Kalibrierung über die Raddrehzahlsensoren die Abrollumfänge der Räder miteinander vergleicht und bei zu großen Abweichungen Alarm schlägt. 
 
 
 
 
 Gruß
 
Ralf ![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)  ![[Bild: 10213880zd.jpg]](https://up.picr.de/10213880zd.jpg) 
		
	 
	
	
	
		
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		und selbst das gibt manchmal einen Fehlalarm aus, so bei unserem Firmen BMW kürzlich passiert
	 
 
 
		
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.539Themen: 21
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		Zitat:Original von Ralf. P.Meinen Informationen nach ist kein System vorgeschrieben, dass den Luftdruck pro Reifen explizit anzeigt. Somit wäre auch das System von beispielsweise BMW möglich, dass nach einer Kalibrierung über die Raddrehzahlsensoren die Abrollumfänge der Räder miteinander vergleicht und bei zu großen Abweichungen Alarm schlägt.
 
 Gruß
 
Es ist richtig, dass die Art der Erkennung letztlich den Herstellern überlassen bleibt. Aber sie tragen auch die Last und Verantwortung eine hinreichende Erkennung sicher zu stellen. Und die Systeme, die über die Raddrehzahl gehen, sind primär erst einmal preiswerter und nicht störungssicherer, denn dort muss eine relative genaue Auflösung der Raddrehzahldifferenzen erfolgen. Das bietet wiederum Fehlerkennungen ein breites Spektrum. (Beispiel : Montage des bisher ungebrauchten Reserverades).
 
Gruß 
Wutzer
	 
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		Zitat:Daher ist bei Verwendung von RFT Reifen ein Luftdruckwarnsystem in Europa verbindlich vorgeschrieben. 
Gib doch mal bitte deine Quelle hierzu an. Ich finde im Internet immer nur das es vorgeschrieben ist. Jedoch nie eine Quelle des Gesetzestextes. Lediglich eine Selbstauflage der Reifenmonteure und Hersteller....
 
Die Frage ist ja: Was passiert wenn etwas passiert.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Schau einmal hier unter Punkt 5: https://www.runflat.eu/german/qa/ 
Und genauso wie Bridgestone halten es auf Grund der Produkthaftung alle anderen Hersteller. Fährt man also eine RFT Bereifung ohne Überwachung, verliert das Auto praktisch (wie bei der Montage nicht zugelassener Tuning-Teile) die Zulassung.  
Kann dadurch ein kausaler Zusammenhang zu einer möglicher Unfallursache begründet werden, steht man ggfs. ohne Versicherungsschutz dar und ist eventuellen Regressforderungen der Haftpflicht-Versicherung ausgeliefert. Aber ab hier kann der Edgar sicher qualifizierter zur endgültigen Antwort beitragen. 
 
Gruß 
Wutzer
	
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		Wie gesagt, diese Aussagen der Hersteller sind mir bekannt....
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Wenn dir diese Aussagen, die eigentlich Auflagen an den Endnutzer sind, bekannt sind , dann verstehe ich deine Frage so nicht mehr. Der Gesetzgeber zwingt die Hersteller auf Grund der Gesetze und Rechtsprechung zur Produkthaftung zu diesen Auflagen (die Gründe hatte ich bereits ausgeführt und sind auf der Seite von Bridgestone auch so beschrieben). Dadurch sind sie dann ein Bestandteil der Zulassung. Nachträgliche Änderungen haben damit einen Verlust der Zulassung zur Folge und sind somit verboten. Wer sie trotzdem durchführt, trägt halt das Risiko. Und ab 2012 wird das Ganze vom Gesetzgeber aus anderen Gründen (Verbrauch) nochmals konkretisiert. Wo bleibt da Raum für offenen Fragen ? 
 Gruß
 Wutzer
 
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