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 Ort: Bayern Baureihe: C1 - C3 Baujahr,Farbe: 57 - 77 Kennzeichen: Zu viele Corvette-Generationen:  
	
	
		Diese Klausel bezieht sich wirklich nur auf den Kasko-Schaden. 
 Gewisses Restrisiko ist leider immer drin, wenn man mit Fahrzeugen, welche z.B. überrestauriert wurden, unterwegs ist. Das Geld bekommt man im Normalfall nicht komplett wieder.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Noplan@Dr. Seltsam: Ich vermute für Deine '66 gibts die Unterlagen bzgl. Erstellungskosten, oder?
 
 Noplan
 
Für das Fahrzeug habe ich ein Gutachten erstellt, der beide Werte beurteilt.
 
Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
 
Diese habe ich dann so in meinem Vertrag übernommen bekommen.
 
Grüße 
Oliver
	 
		
	 
	
	
	
		
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C1 (1953-1962)C2 (1963-1967) 
	
	
		Zitat:Original von yellow postmanDie Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall, gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert, was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.
 
Nicht ganz richtig Volker! Der gegnerische Versicherer muss u.U. Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert erstatten (130%-Klausel). Vorausgesetzt, die Reparatur wird vollständig und fachgerecht ausgeführt. Abrechnung auf Gutachtenbasis ist in dem Fall dann nicht möglich.
 
Gruß 
Matthias
	 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von C1-Matthias
 Zitat:Original von yellow postmanDie Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall, gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert, was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.
 Nicht ganz richtig Volker! Der gegnerische Versicherer muss u.U. Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert erstatten (130%-Klausel). Vorausgesetzt, die Reparatur wird vollständig und fachgerecht ausgeführt. Abrechnung auf Gutachtenbasis ist in dem Fall dann nicht möglich.
 
 Gruß
 Matthias
 
Richtig Matthias,
 
so steht es im Kleingedruckten meiner Versicherung auch geschrieben. Die LV(?) Versicherung für Oldtimer ist ähnlich gestrickt, wie die von Volkers. Der Vertreter meines Vertrauens (zufällig mein Nachbar) hat mich dahingehend umfassend beraten. Sonst     
Gruß Günter     
		
	 
	
	
	
		
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C2 (1963-1967)C3 (1968-1982)C4 (1984-1996)C5 (1997-2004)C6 (2005-2013) 
	
	
		Hi Matthias, 
da hast Du natürlich recht, ich wollte es nicht zu kompliziert machen da es eigentlich um den Kaskoschaden ging, 
ich schrieb ja, man braucht schon den richtigen Gutachter für die Schadensansprüche beim Gegner.
 
cu Volker    
Alles hat seine Zeit. 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hi Günter, 
Dein Vertreter hat Dir doch bestimmt nicht erklärt was Deine Haftpflicht Deinem Gegner zahlt, darum geht es nämlich in Matthias seinem Posting.
 
Dein Vorsorgeschutz im Kaskofall ist damit nicht gemeint.    
cu Volker    
Alles hat seine Zeit. 
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von yellow postmanHi Günter,
 
 Dein Vertreter hat Dir doch bestimmt nicht erklärt was Deine Haftpflicht Deinem Gegner zahlt, darum geht es nämlich in Matthias seinem Posting.
 
 Dein Vorsorgeschutz im Kaskofall ist damit nicht gemeint.
  
 
 
 
 
 cu Volker
  
Moin Volker,
 
stimmt natürlich. So weit hat er sich dann auch nicht aus dem Fenster gelehnt.     
Gruß Günter     
		
	 
	
	
	
		
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 Ort: Schwabe, wohnhaft in Oerlinghausen Baureihe: C3, C4 Baujahr,Farbe: 1970 weiß, 1988 schwarz Kennzeichen: LIP - F 31 Baureihe (2): 2008, schwarz Baujahr,Farbe (2): Charger R/T Kennzeichen (2): GT - M 6 Baureihe (3) : C3 1970 Kennzeichen (3) : LIP - C 703 H Corvette-Generationen:  
C3 (1968-1982)C4 (1984-1996) 
	
	
		Moin,
 das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
 Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
 Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
 So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.
 
 Gruß Jürgen
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von JEMoin,
 
 das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
 Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
 Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
 So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.
 
 Gruß Jürgen
   dann war Dein Anwalt wohl nicht der beste?!?     
![[Bild: CTCK.JPG]](https://www.c6cabrio.de/webpic/CTCK.JPG)  
 "Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. 
  Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern" [Walter Röhrl]
 
		
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