Beiträge: 6.464 
	Themen: 128 
	Registriert seit: 12/2008
	
	  
	
Ort:  Brandenburg
Baureihe:  Z06, ehemals
Baujahr,Farbe:  2008, velocity yellow
Kennzeichen:  TF ZO6
Baureihe (2):  C3, ehemals
Baujahr,Farbe (2):  1968, Safari Yellow
Kennzeichen (2):  TF BB 427
Baureihe (3) :  C8
Baujahr,Farbe (3) :  440i, DUCATI 916SPS,CR&S DUU, Norton Manx
Corvette-Generationen:  
    
	 
 
	
	
		Hallo allerseits, 
 
wie ist das bei dem Kauf eines neuen Fahrzeuges (nein, keine Corvette) in einem EU- Land. Ich habe gehört, dass man das Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer bezahlen kann und dann im Heimatfinanzamt die deutsche Mehrwertsteuer begleicht. Dazu müsste nur die Inbetriebnahme in Deutschland nachgewiesen werden (z.B. durch Zulassung des Fahrzeuges). Die Sache ist für mich interessant, da das EU- Land 23 % Umsatzsteuer hat.  
Wer hat dazu gesicherte Informationen? 
 
 
 
 
Gruß
	 
	
	
Ralf 
   
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.375 
	Themen: 117 
	Registriert seit: 03/2005 
	
	  
	
 Ort: Meerbusch/Düsseldoof
 Baujahr,Farbe: keine
    
  
	
 
	
	
		"Privat"  geht das nicht.  Nur gewerblich gegen UST-Identnummer im innergemeinschaftlichen Verkehr
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 6.464 
	Themen: 128 
	Registriert seit: 12/2008
	
	  
	
Ort:  Brandenburg
Baureihe:  Z06, ehemals
Baujahr,Farbe:  2008, velocity yellow
Kennzeichen:  TF ZO6
Baureihe (2):  C3, ehemals
Baujahr,Farbe (2):  1968, Safari Yellow
Kennzeichen (2):  TF BB 427
Baureihe (3) :  C8
Baujahr,Farbe (3) :  440i, DUCATI 916SPS,CR&S DUU, Norton Manx
Corvette-Generationen:  
    
	 
 
	
	
		Hallo Oliver, 
 
ich hatte gestern noch mit dem Finanzamt telefoniert, konnte es nur noch nicht posten. Ergebnis: 
 
Fahrzeuge über 48 cm³ können im EU -Land zum Netto- Preis gekauft werden. Dazu muss dann die Inbetriebnahme im Deutschland nachgewiesen werden. Das geschieht mit der Anmeldung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt. Beim Finanzamt muss dann die deutsche Mehrwertsteuer entrichtet werden. Dazu gibt es auch ein entsprechendes Formular vom Finanzamt, was ausgefüllt werden muss.  
 
 
 
 
Gruß
	 
	
	
Ralf 
   
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.375 
	Themen: 117 
	Registriert seit: 03/2005 
	
	  
	
 Ort: Meerbusch/Düsseldoof
 Baujahr,Farbe: keine
    
  
	
 
	
	
		Erstaunlich.   Zumal die Bedingungen selbst für gewerbliche Verkäufer gegen UST-Identnummer immer schärfer werden.  Habe zB  erst gestern von meinem Steuerberater gehört, das ich selbst bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nun entweder den Verbringungsnachweis (zB Beleg von Spedition)  oder eine schriftliche EmpfangsBestätigung des Empfängers  vorlegen muss, wenn ich netto verkaufe. 
 
Aber zum Auto:   Der Verkäufer in deinem besagten Drittland haftet für die Mehrwertsteuer.  D.h.  er  (wie ich wenn ich netto verkaufe)  muss seinem Finanzamt nachweisen das er netto verkaufen durfte und wo die Ware hingegangen ist.  Wie will er das denn in "deinem"  Fall machen?    Ich würde das niemals machen -  es sei  denn ich  nehme die Mwst erst einmal als Sicherheit und zahle sie dann erst aus wenn der Käufer mir  o.g.  Nachweise bringen kann.   Ansonsten wäre ich ziemlich bescheuert, denn wenn ich diese Nachweise nicht bringen kann muss ICH die Mwst zahlen
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 31.652 
	Themen: 250 
	Registriert seit: 02/2006
	
	  
	
Ort:  Recklinghausen/San Baronto
Baureihe:  2019 C7 GS Convertible
Baujahr,Farbe:  Black / Black Suede
Baureihe (2):  1972 C3 T-Top Coupe
Baujahr,Farbe (2):  War Bonnet Yellow / Saddle
Baureihe (3) :  1967 C2 Convertible
Baujahr,Farbe (3) :  Marina Blue / Bright Blue
Kennzeichen (3) :  www.corvette-enthusiasten.de
Corvette-Generationen:  
- C2 (1963-1967)
 
- C3 (1968-1982)
 
- C7 (2014- )
 
 
    
	 
 
	
	
		Zitat:Original von MrGreen 
es sei  denn ich  nehme die Mwst erst einmal als Sicherheit und zahle sie dann erst aus wenn der Käufer mir  o.g.  Nachweise bringen kann.  
In dieser gewählten Variante läuft dann der Verkäufer seinem Geld nach erbrachtem  Nachweis über die gezahlte Steuer hinterher. Ein heikles Geschäft für beide Seiten, je nachdem wie wieit sie auseinander sitzen. 
 
Beim Treuhänder zu hinterlegen, ist die bessere Variante.
 
Gruß
 
Edgar
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.613 
	Themen: 72 
	Registriert seit: 09/2003
	
	  
	
Ort:  Kiel
Baureihe:  C5 Convert MN6
Baujahr,Farbe:  2003, rot
Corvette-Generationen:  
    
	 
 
	
	
		Was mich mal interessieren würde, wenn ich das Fahrzeug aus dem EU-Ausland netto importiere, Umstzsteuer Identnr habe ich, und dann das Fahrzeug i D verkaufe, muss ich doch nur auf den in D erzielten Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen? Oder wird der Im Auslanf gezahlte Nettopreis als Grundlage genommen. 
Beispiel. Ich kaufe ein Fahrzeug in DK für netto 20000 Euro. Stelle es mir dann auf den Hof und verkaufe es nach 3 Wochen für 16000 Euro. Auf welchen Betrag muss ich die Umsatzsteuer entrichten?
   
Knut
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.375 
	Themen: 117 
	Registriert seit: 03/2005 
	
	  
	
 Ort: Meerbusch/Düsseldoof
 Baujahr,Farbe: keine
    
  
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 397 
	Themen: 60 
	Registriert seit: 08/2002
	
	  
	
Ort:  Berlin
Baureihe:  C2 Coupe 327/350
Baujahr,Farbe:  1965 rally red
Baureihe (2):  1990 charcoal metallic
Baujahr,Farbe (2):  C4 ZR-1
Baureihe (3) :  1980
Baujahr,Farbe (3) :  C3 Coupe L48 red 4 speed
Corvette-Generationen:  
- C2 (1963-1967)
 
- C3 (1968-1982)
 
- C4 (1984-1996)
 
 
    
	 
 
	
	
		Hallo Ralf, 
das geht gem. 1 Abs 1b UStG nur mit neuen Fahrzeugen. Das Gesetz unterstellt dann einen innergemeinschaftlichen Erwerb obwohl der Käufer kein Unternehmer ist. Damit liegt beim Verkäufer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Der Steuer muss er nicht hinterher laufen. 
 
tschüss 
Matthias
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 326 
	Themen: 15 
	Registriert seit: 09/2012 
	
	  
	
 Ort: Berg am Irchel (Schweiz)
 Baureihe: C6 Z06, VW Bulli
 Baujahr,Farbe: 2007, schwarz
 Kennzeichen: ZH 18632
    
  
	
 
	
	
		Hallo Ralf 
So wie du das sagst sparst ja nur 4Prozent? Ich weiss jetzt nicht wie das von EU zu EU Land ist. Ich hab mal einen SL55 aus. DE in die CH importiert.  
1. MwSt muss ausweisbar sein. 
2. -19prozent DE MwSt 
3. plus 8prozent MwSt CH 
4. plus 4prozent Autosteuer CH 
5. plus 1.5prozent irgendwas für was auch immer Steuer (Name grad entfallen) 
6. Vorführen auf StVA (Preis weissi nicht mehr) 
 
lohnen tut sich das nur bei einem Auto, für das im gekauften Land kein Markt vorhanden ist. Oder bei einem Schnäppchenpreis.
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 96 
	Themen: 7 
	Registriert seit: 04/2013
	
	  
	
Ort:  Bern
Baureihe:  C4 MY92 LT1
Corvette-Generationen:  
    
	 
 
	
	
		Zitat:Original von Repsol-Racer 
Hallo Ralf 
So wie du das sagst sparst ja nur 4Prozent? Ich weiss jetzt nicht wie das von EU zu EU Land ist. Ich hab mal einen SL55 aus. DE in die CH importiert.  
1. MwSt muss ausweisbar sein. 
2. -19prozent DE MwSt 
3. plus 8prozent MwSt CH 
4. plus 4prozent Autosteuer CH 
5. plus 1.5prozent irgendwas für was auch immer Steuer (Name grad entfallen) 
6. Vorführen auf StVA (Preis weissi nicht mehr) 
 
lohnen tut sich das nur bei einem Auto, für das im gekauften Land kein Markt vorhanden ist. Oder bei einem Schnäppchenpreis. 
Hallo 
Bei Nr. 6 sind es,  soweit mir bekannt mit 13.20 und Coc-Papieren 3 Prüftermine á 60Chf pro Termin.
 
Gruss Marcel
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	 
 |