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Baureihe: für's Gehabte gibt's nix!
    
	
 
	
	
		Ich weiß, dass der Anwalt ggf. von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass alleine das Vorhandensein der Rechtsschutzversicherung viele dazu animiert, nicht nur im Bedarfsfall einen Anwalt einzuschalten.
Ich möchte niemanden vorschreibe, wann er wen beauftragen soll, es gibt ja auch Einkaufs- oder  Gassigeh-Service, jeder soll beauftragen wen er will.
Ich habe lediglich die Notwendigkeit hinterfragt.
Gruß Thomas
	
	
	
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		--- es ist dringend anzuraten einen Anwalt zu nehmen --- denn --- "der" weiß mehr als Du und ich  
 
Schnell ist mal etwas vergessen was einem zusteht --- der Anwalt weiß das.
 

 H1
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hi Namensvetter Thomas (Goofy),
wenn man bei einem Haftpflichtschaden (selbst wenn der Unfallverursacher 1000%ig feststeht) versucht selbst zu regulieren, werden viele Versicherungen die Leidensfähigkeit des Gegners austesten.
Verzögerte Zahlung von Haus aus (Fälle ohne Anwalt liegen im Stapel immer ganz unten), Zahlung nur nach erneuter Einreichung div. Unterlagen (obwohl längst zur Verfügung gestellt), bei persönlichen Nachfragen ist der Sachbearbeiter im Urlaub oder krank und kein anderer kann den Fall bearbeiten, u.s.w. 
Mit Anwalt versuchen die Versicherungen auch solche Tricks, wenn die aber merken, dass der Advokat beim Nachhaken immer heftiger reagiert, wird der Fall dann doch zeitnah erledigt und ein Anderer, ohne anwaltschaftliche Korrespondenz, rutscht wieder nach gaaaanz unten.
Ist für uns alle natürlich schlecht, da die Gebühren der Anwälte natürlich in die Kalkulation der Versicherer einfließen, ist aber wg. o.g. Gründe heute so üblich.
Scheinbar sparen die Versicherer so aber immer noch Geld, wenn die Anwaltskosten kalkuliert werden, als wenn die Sachbearbeiter das Geld mit der Gießkanne verteilen.
Gruß Thomas
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Treffend beschrieben, Thomas. Für einen Gutachter und den Transport hat Jörg schon gesorgt, auch für die weitere Abwicklung mit der Versicherung ist gesorgt.
Gruß
Edgar
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Musste auch gerade einen glasklaren Unfallschaden (Parkschaden) dem RA geben, da die Zurich seit über 10 Wochen keine Reparaturfreigabe erteilt und sich einfach tot stellt.
	
	
	
Gruß
Stefan
