Beiträge: 32.510 
	Themen: 535 
	Registriert seit: 09/2003
	
	  
	
Ort:  Rüsselsheim
Baureihe:  C1 bis C6
Baujahr,Farbe:  08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1,
Baureihe (2):  81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2):  86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
Kennzeichen (2):  63 Split Wind., 60
Corvette-Generationen:  
- C1 (1953-1962)
 
- C2 (1963-1967)
 
- C3 (1968-1982)
 
- C4 (1984-1996)
 
- C5 (1997-2004)
 
- C6 (2005-2013)
 
 
    
	 
 
	
	
		Hallo Thomas, 
 
es gibt auch Ausnahmegenehmigungen, die die Zulassungsstelle selbst erteilen darf. 
 
Gruß 
 
JR
	 
	
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.207 
	Themen: 56 
	Registriert seit: 09/2002 
	
	  
	
 Ort: Hippdebach
 Baureihe: für's Gehabte gibt's nix!
    
  
	
 
	
	
		Du meinst sicher Dinge wie Nummernschildgröße und so, aber Beleuchtung kann ich mir jetzt nicht vorstellen? 
Gruß Thomas
 @Edit 
bin aber nicht beratungsresistent   
	 
	
	
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd." 
- Brandner Kaspar
 
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.375 
	Themen: 117 
	Registriert seit: 03/2005 
	
	  
	
 Ort: Meerbusch/Düsseldoof
 Baujahr,Farbe: keine
    
  
	
 
	
	
		Zitat:Original von Goofy gibt die Zulassungsstelle eine Empfehlung an die zuständige Verwaltungsstelle des Landes , diese erteilt dann die Ausnahmegenehmigung, die schussendlich von der Zulassungsstelle eingetragen wird. 
Fast korrekt.   Es gibt auch diverse Ausnahmegenehmigungen  die von der lokalen Zulassungstelle verantwortet und direkt eingetragen werden können.  Nur in manchen (Land?)kreisen wird jedoch alles an die übergeordnete Stelle abgegeben,  sowie auch spezielle Genehmigungen zB  bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen   (hatte ich bei meinem RAM damals)
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.349 
	Themen: 218 
	Registriert seit: 09/2009
	
	  
	
Ort:  vaterstetten
Baureihe:  c3
Baujahr,Farbe:  1976 rot
Baujahr,Farbe (3) :  Jeep Wrangler 4.0
Corvette-Generationen:  
    
	 
 
	
	
		mal eine Frage zwischendurch. Warum sind denn die roten Blinker so wichtig?  
 
Eigentlich sind sie richtig sch.... weil schlecht zu sehen. Bremsen und blinken gleichzeitig, da ist -wenn man nicht bewust drauf achtet - doch nur ein rötliches Pulsieren am Heck zu erkennen. Dazu kommt dass sie oft nicht als blinker wargenommen werden weils bei uns halt gelb blinkt.  
 
Wenn am ende eine in Heck kracht, wars das wert? 
 
 
Herbert
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 31.652 
	Themen: 250 
	Registriert seit: 02/2006
	
	  
	
Ort:  Recklinghausen/San Baronto
Baureihe:  2019 C7 GS Convertible
Baujahr,Farbe:  Black / Black Suede
Baureihe (2):  1972 C3 T-Top Coupe
Baujahr,Farbe (2):  War Bonnet Yellow / Saddle
Baureihe (3) :  1967 C2 Convertible
Baujahr,Farbe (3) :  Marina Blue / Bright Blue
Kennzeichen (3) :  www.corvette-enthusiasten.de
Corvette-Generationen:  
- C2 (1963-1967)
 
- C3 (1968-1982)
 
- C7 (2014- )
 
 
    
	 
 
	
	
		Orginalität ist das Stichwort. 
Ich habe die Tage ein Radiointerview mit dem Leiter der Koordinierungsabteilung für das Freihandelsabkommen mit den USA gehört. Explizit hat dieser als Beispiel der Harmonisierung ausgeführt, daß es doch egal sein, ob Autos rot oder gelb blinken würden, solange sie an der richtigen Seite blinken würden, damit der andere Verkehrsteilnehmer wisse, wohin der Fahrer wolle.
 
Recht hat er!    
Gruß
 
Edgar
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 92 
	Themen: 0 
	Registriert seit: 06/2011 
	
	  
	
 Ort: Aachen
 Baureihe: C6
 Baujahr,Farbe: 2006, Schwarz
    
  
	
 
	
	
		Moin zusammen. 
Etwaige Ausnahmen, die sich aus den Übergangsvorschriften ergeben, werden nicht aufgeführt. Dazu ist der Paragraph 72 in der StVZO da. Sonst müsste bei jeder Neuregelung jeder mit seinem Auto zum TÜV und alles eintragen lassen.  
Die Ausnahmen, die der Sachverständige formuliert, werden von der Zulassungsbehörde nur als "Arbeitshilfe" benutzt. Es gibt in jeder Zulassungsstelle eine Liste, welche Ausnahmen der Leiter der Zul.-Stelle in Vertretung des Regierungspräsidenten erteilen darf. Der Sachverständige ermittelt die anzuwendenden Vorschriften der StVZO (nach Erstzulassung) und formuliert entsprechende Ausnahmen bei Abweichungen. Hierbei kann er bei verschiedenen Vorschriften eine "in-Etwa-Wirkung" bestätigen. Das wäre zum Beispiel anzuwenden, wenn die gelben Blinker in die Rückfahrscheinwerfer eingebaut werden. Dann ist zu prüfen, ob die Anbaulage und die Funktion gewährleistet sind.  
Es ist also KEINE Ermessenssache des SV, ob das Auto rote Blinker oder gelbe hat! Wer eine Ausnahme hierfür formuliert setzt also seinen Job auf´s Spiel. Auch dürfte die Zulassungsstelle die Ausnahme hierfür nicht genehmigen. Ich kann jeden SV verstehen, der das nicht riskieren will.  
Auch die Geschichte mit Original und Oldtimer ist inzwischen überholt. Der Bund-Länder-Fachausschuß hat dazu angemerkt, dass "die in der jeweiligen Fassung der StVZO anzuwendenden Vorschriften der unbedingt umgesetzt werden müssen". 
Fazit: Wer rote Blinker als Ausnahme hat, sollte sich darüber freuen. Wer keine bekommen hat, sollte es an anderen Prüfstellen versuchen. Wenn´s denn unbedingt sein soll, muss man halt ein paar hundert Kilometer in Kauf nehmen. So eine schöne Aufahrt ist auch was wert.... 
Alex
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.375 
	Themen: 117 
	Registriert seit: 03/2005 
	
	  
	
 Ort: Meerbusch/Düsseldoof
 Baujahr,Farbe: keine
    
  
	
 
	
	
		Zitat:Original von Lucky-TÜV Auch dürfte die Zulassungsstelle die Ausnahme hierfür nicht genehmigen.  
Aha.  Also sind die diversen eingetragenen Ausnahmegenehmigungen falsch?   Und §70 StvZo  (bzw.  die Entsprechung in der FZV )   gilt auch nicht mehr?   Ich bin dann mal endgültig raus   :)
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 92 
	Themen: 0 
	Registriert seit: 06/2011 
	
	  
	
 Ort: Aachen
 Baureihe: C6
 Baujahr,Farbe: 2006, Schwarz
    
  
	
 
	
	
		Nicht unbedingt falsch, nur doppelt gemoppelt... 
Und §70 bezieht sich auf §72, in dem die gültigen Ausnahmefälle geregelt sind. 
Bestes Beispiel hierfür sind die seit 2010 benötigten Frontspiegel bei LKW. Wer die vorher nicht brauchte, muss sie auch nicht nachrüsten. Nach deiner Darlegung müsste jetzt jeder LKW, der vor 2010 gebaut wurde zum TÜV und eine Ausnahme beantragen... 
Ich hoffe, das Beispiel zeigt, was ich meine. 
Alex 
 
Falls sich deine Aussage auf die eingetragenen roten Blinker bei diversen C5en usw.bezieht, definitiv:JA! 
Wenn irgend einer klagt, weil er die auch will, gibt´s ordentlich RambaZamba in der US-Szene. Man denke nur an diverse kleine Kennzeichen, die einige zurück geben mussten. 
Also: Wo kein Kläger, da kein Richter
	 
	
	
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 32.510 
	Themen: 535 
	Registriert seit: 09/2003
	
	  
	
Ort:  Rüsselsheim
Baureihe:  C1 bis C6
Baujahr,Farbe:  08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1,
Baureihe (2):  81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2):  86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
Kennzeichen (2):  63 Split Wind., 60
Corvette-Generationen:  
- C1 (1953-1962)
 
- C2 (1963-1967)
 
- C3 (1968-1982)
 
- C4 (1984-1996)
 
- C5 (1997-2004)
 
- C6 (2005-2013)
 
 
    
	 
 
	
	
		Mit einer 07er-Nummer kann man sich viel diesbezüglichen Ärger ersparen ... 
... aber auch anderen Ärger bekommen.   
Gruß
 
JR
	  
	
	
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  
	
		
	 
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.045 
	Themen: 8 
	Registriert seit: 04/2011 
	
	  
	
 Ort: Ostfriesland
 Baureihe: Ex-78er C3
    
  
	
 
	
	
		Zitat:Original von jeepfürst 
mal eine Frage zwischendurch. Warum sind denn die roten Blinker so wichtig?  
 
Eigentlich sind sie richtig sch.... weil schlecht zu sehen. Bremsen und blinken gleichzeitig, da ist -wenn man nicht bewust drauf achtet - doch nur ein rötliches Pulsieren am Heck zu erkennen. Dazu kommt dass sie oft nicht als blinker wargenommen werden weils bei uns halt gelb blinkt.  
 
Wenn am ende eine in Heck kracht, wars das wert? 
 
 
Herbert 
Hier muss ich mal ein lautes "ZUSTIMMUNG" in die Menge werfen. Ich habe versucht soviel wie möglich an Originalität an meiner C3 zu belassen, doch auf die roten Blinker verzichte ich gerne. 
Ich kann mich noch an die Zeit erinnern wo ich die ersten Male hinter einem rot blinkenden US-Fahrzeug hergefahren bin und davon völlig verwirrt worden bin. Falls rote Blinker und rotes Bremslicht baulich voneinander getrennt sind finde ich es noch okay mit der Sichtbarkeit für den Hintermann/Hinterfrau, die Variante bei der Vettte ist jedoch extrem schlecht sichtbar. 
Dabei hatte ich damals einen supergenialen Prüfer, der mir sogar die Wahl gelassen hat zwischen rot und gelb blinken ...    
Gruß, Sigi
	  
	
	
	
		
	 
 
 
	 
 |