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		Hier mal der Gesetzestext:§ 60 Abs. 5b StVZO:
 
 "Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend."
 
 § 60 Abs. 1b StVZO:
 
 "Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr."
 
 Um die Liste, die der Volker geschrieben hat ein wenig zu verkleinern, solltest du dir ein Kennzeichen in Wunschgröße beim Schilderdienst drucken lassen.
 Lass dich bloß nicht dazu überreden, das Zulassungssiegel mit dem Fön abzumachen und auf das kleine Kennzeichen zu popeln (hab ich schon mal erlebt). Das wäre dann Urkundenfälschung und somit eine Straftat.
 Alex
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Seapilot@Edgar, die Frage wäre warum ein ungestempeltes Kennzeichen, als Ersatz für das verdeckte, bei einem Fahrradträger erlaubt ist.
 
 Oder liegt die Problematik in der unzulässigen Größe des angebrachten, ungestempelten Kennzeichens?
  
 Knut
 
Weil das Gesetz es so vorsieht:
 
"Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich." FZV §10 Abs. 9
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Was auch nicht funktionieren würde! Die Stempelfolie ist hauchdünn, wenn man sie erwärmt und siedann abzieht, nimmt sie auf Grund ihrer schlechten Steifigkeit sofort Eiform an und ist somit unbrauchbar.
 Es gibt allerdings eine sichere Methode den Stempel von einem auf ein anderes Schild zu bringen, ich
 werde aber den Teufel tun und dies hier erklären. Und Urkundenfälschung wärs obendrein,
 
 Gruss RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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		Gehts nur um hintere Kennzeichen?
 Wie siehts denn aus, wenn vorne die Plakette vom Kreis fehlt??
 
		
	 
	
	
	
		
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		Es geht eher um vorne, wobei es egal ist. Beide Kennzeichen sind gestempelt.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe vorne un hinten gestempelte Kennzeichen.
 Jetzt meine Frage.
 Zweiräder haben ja vorne kein Kennzeichen. Ist ja so vorgesehen un in Ordnung.
 Wenn ich beim Auto dann vorne auch keins habe, kann doch das Vergehen nicht so schlimm sein? Punkt in Flensburg un 40€?
 
 Gruss Andi
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von HermannEs geht eher um vorne, wobei es egal ist. Beide Kennzeichen sind gestempelt.
 
Ich könnte mir vorstellen, daß ne fehlende TÜV Plakette hinten schwerer wiegt, als der Kreisstempel vorne...     
		
	 
	
	
	
		
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		Die TÜV Plakette und die Plakette für den Kreis sind ziemlich genau gleich schwer auf der Briefwaage. 
Sorry, das musste jetzt grad sein.    
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Asgard
 Zitat:Original von HermannEs geht eher um vorne, wobei es egal ist. Beide Kennzeichen sind gestempelt.
 Ich könnte mir vorstellen, daß ne fehlende TÜV Plakette hinten schwerer wiegt, als der Kreisstempel vorne...
  
Meist geht es ja um das vordere Kennzeichen, was nicht passt bzw. zu gross ist. Hast Du vorne nun ein ungestempeltes Schild drauf, fällt das sicherlich weniger auf als hinten, wo jeder hinterherfahrende     drauf schaut. Und dann fehlen dort noch zwei Plaketten. Der (Straf)tatbestand bzw. die Ordungswidrigkeit ist aber der/die gleiche.
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Danke für die Info.     
Schade irgendwie... aber im Grunde auch wurscht. 
Ich fahr weiter ohne Stempel (vorn).
	
		
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