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		Mich würde mal interessieren was bei einem unverschuldeten Unfall passiert, wenn ein Teil welches zu dem MN Geraffel gehört zerstört wurde. Zahlen die Versicherer dann außer einem Ersatzteil, was nun ja nicht mehr MN ist, eine entsprechende Kompensation, oder gar die wirtschaftlich völlig unsinnige Instandsetzung so eines Teils, nur weil es dann MN bleibt?
Sollte nicht im Sinne der Geschädigten entschädigt werden, so fähr bei jeder Ausfahrt auch noch das Risko mit, unverschuldet einen hohen Verlust zu erleiden, wenn es mal zu einem Schaden kommt.
Alleine der Stress würde mich von dem MN-Wahn abhalten
Knut
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Du kannst versichern nach Wiederbeschaffungswert. Dann kommen Ersatzteile rein, die nicht MN sind.
Oder Du versicherst nach Wiederaufbauwert. In diesem Fall wird wieder original gerichtet.
Aber wie das so ist bei den Versicherern. Die finden im Kleingedruckten Sachen, die dort gar nicht stehen.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Nun mal nicht alles durcheinander bringen! Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht § 249 BGB. Dieser kommt also zum tragen bei einem fremdverschuldeten Unfall. 
Nur im Kaskobereich wird zwischen Marktwert und Wiederherstellungswert unterschieden. Dafür sind dann auch entsprechende Gutachten erforderlich die beide Werte beinhalten. Ein echtes MN-Fahrzeug oder sehr aufwendig restauriertes Fahrzeug sollte daher zum Wiederherstellungswert versichert werden.
Gruß
Matthias
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Wiederherstellungswert - Wiederaufbauwert. Gemeint war von mir das gleiche.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Ähm..., ja. Ich schrieb doch beide Alternativen. Wiederbeschaffungs- und -aufbauwert. Und auch deren Konsequenzen.
Wo liegt das Missverständnis oder stehe ich auf dem Schlauch?
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke. Genau das meine ich geschrieben zu haben.