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 17.04.2012, 09:26 
		Hallo zusammen,
 nach ersten Problemen mit der Eintragung und nach Absprache mit Ingo:
 
 Hat den Halter jemand eingetragen?
 
 Wenn ja, evtl auch in meiner Gegend (Regierungspräsidium Tübingen)?
 
 Gibt es ohne Eintragung Probleme mit Rennleitung oder TÜV?
 
 Gerne auch via PN!
 
 Grüße
 Olli
 
		
	 
	
	
		keine probleme     
		
	 
	
	
	
		
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		Ich fahre den auch und habe ihn nicht eingetragen bekommen, obwohl ich vom TÜV die nötigen Papiere bekommen habe. Auch die Zulassungsstelle hatte nichts dagegen. Das Problem ist, dass man eine Ausnahmegenehmigung beim Land beantragen muss (mit entsprechendem Vordruck). Die Antwort lautet: "Für das Auto gibt es eine ABE, die einen entsprechenden Kennzeiochhalter beinhaltet, wieso sollten wir da eine Ausnahme genehmigen." Das könnte bei einem US- Direktimport ev. etwas anders aussehen. 
 
 
 
 
 Gruß
 
Ralf ![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)  ![[Bild: 10213880zd.jpg]](https://up.picr.de/10213880zd.jpg) 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe den Kennzeichenhalter seit 2010 montiert, nicht eingetragen und bisher auch keine Probleme bekommen. Das Teil sieht so original aus, dass ich nicht denke, dass da irgendjemand daran Anstoß nehmen könnte. Im September muss ich zum TÜV, mal schauen, ob es da Beanstandungen gibt.....
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich habe bei meiner US-Vette die Einzelabnahme gleich mit dem montierten Halter machen lassen. Extra eingetragen oder beanstandet wurde da nichts, da der Halter ja wirklich wie serienmäßig aussieht. Sehe da keine Probleme.
	 
Gruß
 Frank
 
		
	 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von Ralf. P.Ich fahre den auch und habe ihn nicht eingetragen bekommen, obwohl ich vom TÜV die nötigen Papiere bekommen habe. Auch die Zulassungsstelle hatte nichts dagegen. Das Problem ist, dass man eine Ausnahmegenehmigung beim Land beantragen muss (mit entsprechendem Vordruck). Die Antwort lautet: "Für das Auto gibt es eine ABE, die einen entsprechenden Kennzeiochhalter beinhaltet, wieso sollten wir da eine Ausnahme genehmigen." Das könnte bei einem US- Direktimport ev. etwas anders aussehen.
 
 
 
 
 
 Gruß
 
Moin Ralf
 
Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.
 
Bei uns stellt die Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung ohne Probleme aus.
 
Gruß Ingo
	 
		
	 
	
	
	
		
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		Auf die Idee, den Mazda-Halter extra eintragen zu lassen, käme ich im Traum nicht. Gleiches gilt erst recht für Ingos-Konstruktion.
 Hat auch von den TÜV-Jungs, die mir damals das Kennzeichen-Gutachten für meine 1. Z06 geschrieben haben, niemand erwähnt.
 
 Die Montage des serienmäßig mitgelieferten Halters sollte man dagegen von allen Institutionen verbieten lassen und unter Strafe stellen.
 
 Gruß
 
 JR
 
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg) 
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich wollte halt vermeiden, dass ich neue Löcher bohre, die alten Löcher zumache und das Teil dann nicht eingetragen bekomme. 
Hab heute nochmal mit Zulassungstelle und TÜV telefoniert. 
Die scheinen sich jetzt einig zu sein und ich habe morgen nochmal einen TÜV-Termin. 
Mal schauen obs diesmal klappt      Zitat:Original von Francis 2Ich habe bei meiner US-Vette die Einzelabnahme gleich mit dem montierten Halter machen lassen. Extra eingetragen oder beanstandet wurde da nichts, da der Halter ja wirklich wie serienmäßig aussieht. Sehe da keine Probleme.
		
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