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		Hallo zusammen und frohes Neues !
 Es sind jetzt zwar erst zwei Monate seit sich ein paar Aspekte der H-Kennzeichen-Regelung geändert haben, aber vielleicht ist ja im bislang so milden Winter der Eine oder Andere mit einer modifizierten C3 bei einer Abnahme gewesen und kann etwas berichten.  Vielleicht hat sich auch nur jemand beim TÜV kundig gemacht über seine geplanten Modifikationen und kann so etwas beitragen.
 
 Von den bisherigen gut zwanzig Jahren C3-Leben bin ich die letzten zehn Jahre mit roter Nummer gefahren, die gabs ja damals schon ab zwanzig Jahren Fahrzeugalter. Jetzt habe ich eine Neue, das ist eine `82er die ich auf H zulassen möchte.
 Die ist noch in der Restauration bzw. im Neuaufbau und war auch in D noch nie zugelassen.
 
 Bekannt ist ja inzwischen, daß seit November 2011 die Modifikationen nun auch neu durchgeführt werden können, sofern "zeitgenössisch" und "damals" - oder genauer, bis innerhalb zehn Jahren nach Erstzulassung - technisch möglich und abnahmefähig waren.
 
 Das Auto steht auf 285 vo. und 335 hi. auf 18 Zoll. Die Breiten waren ja so oder so ähnlich ( öfters 345 hi. mit 15 Zoll ) sowieso gängig, die 18 Zöller dann kommen eher bei den späteren Baujahren in Frage,  im betreffenden Zeitraum bis 1992 jedenfalls gab es den Durchmesser 18 Zoll schon.
 
 Interessant wäre jetzt, wie diese Angabe "damals technisch möglich" genau ausgelegt wird : Muß die Felge selbst eine sein, die bis spätestens 1992 genau so und so von diesem Hersteller zu kaufen war ?  Oder kann dies eine sein, die zum Beispiel an in diesem Zeitraum erhältlichen Designs orientiert ist ?
 Man könnte meinen, eine damals erhältliche und zulassungswürdige Größe reicht als Vorgabe, da ja eine z.B. 1990 eingebaute Felge evtl. auch einmal ersetzt werden muß und dann vielleicht über zwanzig Jahre später der Hersteller nicht mehr zur Verfügung steht - so daß man dann auf neuere Räder mit gleichen Maßen zurückgreifen muß.
 Aber sieht das der ehrwürdige Prüfer auch so ?
 
 Jemand ?
 
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		Hallo und frohes Neues an alle.Hallo Easygear,
 vorstellungen mit Namen werden hier immer gern gesehen. Nur mal so als Hinweis.
 
 Die Frage nach den großen Felgen sieht jeder Prüfer anders. Ich selbst fahre 17" auf meiner C3 mit 255/50/17.
 Reifengrösse ist eingetragen.
 Würde vorher den prüfer fragen oder mich an eine hier im Forum bekannte Werkstatt zwecks Eintragung wenden.
 
GrußLothar
 
		
	 
	
	
	
		
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		Hallo Lothar,Danke für die Info - daß man den Durchmesser und die Breite bei einer `82er eintragen kann ( bei einem entsprechend kundigen Werkstatt-TÜV ) ist  mir schon bekannt, mir geht es jetzt mehr um das ALTER der Räder.
 Interessant für mich wäre, ob es schon Erfahrungswerte gibt darüber, ob die Auslegung der Regularien sich auf damals erhältliche Größen beschränkt, oder ob das Rad - das Modell an sich - schon zwanzig Jahre alt sein und kein neu produziertes Rad sein darf.
 
 Zu meiner Vorstellung - ja, ich wollte verkaterte Forumsmember an Neujahr nicht lange mit Blumen aufhalten und gleich zum Thema kommen . . . ich war bisher immer in amerikanischen Foren und wahrscheinlich bin ich es daher gewohnt, daß man sich hauptsächlich mit den Forummember-Namen anspricht . . .
 
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		... interessant wäre auch, ob bei solchen in letzter Zeit vorgenommenen Felgen-Eintragungen jemand auch amerikanische Felgen ohne TÜV-Gutachten eintragen lassen konnte, z.B. auf Grund der eingeprägten Traglastangabe .
 cherokee, Du schreibst die Reifengröße ist Dir eingetragen worden - sind die Felgen auch eingetragen, nehme ich an ?  Oder war das gar nicht erforderlich ?
 
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		Hallo Easygear,
 Werden damalige, eingetragene 18 Zöller durch neuzeitliche Felgen der gleichen Grösse ersetzt, dann
 werden diese nicht automatisch eingetragen, nur weil die Grösse gleich ist. Nur weil die Grösse über-
 einstimmt, muss diese neue Felge ja nicht auf eine Corvette passen, was z.B. Traglast und weitere
 Punkte betrifft.
 
 Gruss RainerR
 
RaRo
 
		
	 
	
	
	
		
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		Servus RainerR,
 die Felgen müssen seit November nicht mehr "damals" eingetragen worden sein, der Umbau kann nagelneu durchgeführt worden sein.  Es müssen aber zeitgenössische Größen sein, und 285/345 und auch die 18 Zoll sind im betreffenden Zeitraum ( bis 1992 ) ja zeitgenössisch.
 
 Aber kommt man auch klar mit Felgen ohne TÜV-Gutachten, und mit Felgen, die keine zwanzig Jahre alt sind.
 Es sind definitiv (geschmiedete ) Felgen, die für die Corvette passend sind und von der Traglast her geeignet sind .    Aber nicht alt, und nicht in D geprüft.
 
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		Was ich nicht verstehe warum das seit November so sein soll das die Umbauten vor 20 Jahren gemacht sein sollen. Es war noch nie ein Problem wann die Umbauten gemacht wurden, es ging immer um zeitgenössisches Tuning. Ansonsten muß eine Felge, ein Fahrwerk oder was auch immer nicht 20 Jahre alt sein, das kann alles nagelneu sein, der Punkt ist der das es die Sachen auch vor 20 Jahren gegeben haben muß. Ausnahmen gab es immer auch schon bei Felgen oder auch bei Fahrwerken die eine gleiche Tieferlegung haben wie damals erhältliche die man aber eventuell nicht mehr kaufen kann.
 Was das Felgendesign angeht: Es gibt Fälle wo Leute neue Felgen haben die es erst wenige Jahre auf dem Markt gibt und trotzdem haben sie H-Kennzeichen. Der Prüfer schaut sich dann das Design an und gibt sein ok oder auch nicht. Solche Fälle würde ich an Deiner Stelle aber im Vorfeld mit dem TÜV-Prüfer abklären.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Sven, nach der alten Regelung mussten die Umbauten 20 Jahre alt sein. bzw. innerhalb der ersten 10 Jahre durchgeführt worden sein. Das hat sich jetzt erst geändert.
 Erst jetzt kann man z.B. einen normalen BMW 02 zum Alpina umbauen, vorher musste das alles schon im oben genannten Zeitraum gemacht worden sein.
 
 Ich denke, so ultramoderne Felgen gehen nicht, klassisches Design in etwas größerer Auführung geht.
 Ob bei der C3 18 Zöller da schon drunterfallen kann dir nur der TÜV-ler deines vertrauens sagen.
 
		
	 
	
	
	
		
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		Ich weiß das das so erzählt wird, aber es gab definitiv jede Menge Autos die die Umbauten nicht vor 20 Jahren gemacht haben und trotzdem H-Kennzeichen bekommen haben. Deswegen gab es es ja in den ganzen Foren immer Fragen nach alten Zeitungsausschnitten, Gutachten etc. aus den 80igern damit man nachweisen konnte das so ein Umbau damals möglich war. Wenn die alle damals umgebaut hätten hätte es diese Anfragen ja nicht gegeben ;-)
	 
		
	 
	
	
	
		
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		eins geht immer: 
erst H-Zulassung machen mit original Teilen.
 
Dann andere Felgen dran schrauben und diese gesondert woanders eintragen lassen     
Ich habe hier schon Vetten mit H-Kennzeichen gesehen, die hätten es nach den Bestimmungen des "H" überhaupt nicht, aber gar nicht verdient.
	
gruss, 
zuendler
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