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		Eine immer wiederkehrende Frage zum Herbstanfang:
Nebelschlussleuchte bei US Beleuchtung. Ich habe schon einige Lösungsansätze im Forum gefunden. Es ist aber nicht wirklich das, was ich mir vorstelle.
Meine Idee ist es, ein Loch für einen zusätzlichen Birnensockel im Rückfahrscheinwerfer zu dremeln um über eine starke Birne die Nebelschlussleuchte zu integrieren. 
Hat sowas oder ähnliches schon jemand gemacht. Ist es ausreichend eine Birne mit E Kennung zu montieren oder ist meine Idee total abwägig?
Bzw. wie habt ihr das gelöst?
Bin Dankbar für jede Anregung!
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Original von tommirs4
So macht es Molle auch   frag ihn einfach
 frag ihn einfach 
tatsächlich?  
 
Dann  schreib ich gleich morgen mal an. Danke!
	
 
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Jo, hat Molle bei meiner letztes Jahr auch gemacht, kann morgen mal ein Bild posten, wie das aussieht.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Die Nebelschlußleuchte ist rot, der Rückfahrscheinwerfer weiß. Wie soll das funktionieren?
Die Gläser für NSL haben ein vorgegebenes Profil mit eigenständiger "E"-Kennung. Gut, das Problem ist wohl eher ein TÜV-seitiges, kann man mit einigem Überreden bestehen. Aber wie leuchtet eine Klarglaslampe rot?
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Frank,
wenn du hinter vier EU Leuchten (meine 4 x Blinker) hast, bohrt Molle auch schon mal eine weitere Birne (NSL) in die innere Leuchte. Das hatte ich eigendlich gemeint.
Ich hab aber auch schon gesehen, das eine als Rückfahrt fungierte und die andere als NSL. Es kommt natürlich immer wieder auf den TÜV an, was die akzeptieren.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Also, ich möchte definitiv eine rote Birne in die RFL zu montieren.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich kann das immer noch nicht verstehen.
Eine NSL soll/muß 55/60 Watt stark sein. Eine 21 (oder meinetwegen 26) Watt Leuchtbirne ist nicht heller als das normale Rücklicht.
Das macht eine Nebelfunzel mehr als abkömmlich.
Mal sehen, was der Werner dazu schreibt.
Eine rote Lampe hinter einem weißen Glas läßt den kompletten Reflektor rot leuchten, auch wenn sie nicht mit Strom beaufschlagt wird.