17.09.2009, 18:23 
	
	
	
		Das Posting zur TÜV -Eintragung:
	
	
	
Zitat:Original von INJA
Zum Thema MINDESTHÖHE (Boden bis Unterkante Kennzeichen) folgendes :
Die Mindesthöhe soll eigentlich 200mm betragen.
Der TÜV bescheinigt mir 150mm für die Corvette. Das ist die Höhe vom Halter .
Mit dem Gutachten gibt es dann bei der Zulassungsstelle eine
Ausnahmegenehmigung nach §70. Dies sollte aber bei der Zulassungsstelle
vorher erfragt werden, war aber bei mir kein Problem.



![[Bild: sig_edgar.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/sig_edgar.jpg)
 
