24.01.2008, 22:01
Zitat:Original von King Karl
besteht bei einer Kurzzeitzulassung kein Diebstahl und Kaskoschutz.
Hi Karl,
diese Aussage ist pauschal nicht richtig...man muss es nur die TK/VK
Deckung gleich mit beantragen, da die Versicherungen das nicht von alleine machen Kostete übrigens bei mir das gleiche, wie die "normale" Haftpflichtdeckung
Gruß

Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz
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