04.11.2005, 20:44
Vorsicht: Das E-Prüfzeichen hat das Vorschaltgerät, sonst nix. Ein Brenner mit mehr als 5.000°K KANN kein E-Prüfzeichen haben.
Die E-Prüfung deines Scheinwerfers wird zudem mit jedem anderen Leuchtmittel außer H4 mit E-Kennung erlöschen.
Bin mir bei der StVZO in dem Bereich sehr, sehr rechtssicher.
Die E-Prüfung deines Scheinwerfers wird zudem mit jedem anderen Leuchtmittel außer H4 mit E-Kennung erlöschen.
Bin mir bei der StVZO in dem Bereich sehr, sehr rechtssicher.

