25.04.2005, 15:44 
	
	
	Zitat:Original von schlafmützerl
gegenfrage:
die pi x daumen-schätzung ist ja angeblich auch bei uns rechtsgültig?
oder liege ich da falsch?
Nein, zum Glück nicht. Es muß schon genau feststehen wie schnell
man gefahren ist, um exakt im Busgeldkatalog eingeordnet zu werden.
Gruß 
Stevie
	
Stevie


