13.12.2025, 22:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2025, 22:42 von Gelber Bengel.)
Selbst beauftragte, ältere Wertgutachten sind im Haftplicht- und Kaskoschadenfall sowas von für'n Popo! Wer als Gutachter falsche Werte testiert, betrügt, hat keine Ahnung oder beides. Und fliegt spätestens bei einem Schadeneintritt auf, wenn der Versicherer selbst ermittelt und prüft. Und dann schlägt auch der Eigentümer auf dem Boden der Realität auf.

