10.12.2025, 01:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2025, 02:43 von Gelber Bengel.)
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Viele immer noch glauben, die Zulassungsverordnungen wären Vor- oder Ratschläge wie es in den 80ern und 90ern mal ausgelegt und gehandhabt wurde. Diejenigen Prüfer, die sich heute noch aus verzweifeltem Versuch, Kunden zu halten oder zu akquirieren, dazu hinreißen lassen, vermeintliche Grauzonen zu betreten und Sachen einzutragen, die in keiner Weise einer einfachen Prüfung standhalten, leisten dem gutgläubigen Nutzer einen gefährlichen Bärendienst. Letztendlich trägt der Fahrzeugführer/Halter die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Betriebssicherheit seines Fahrzeugs. Bricht die Gesetzeskette nach der Eintragung zusammen, ist der Halter einer der größeren Verlierer. Als Beispiel diene hier der gutgläubige Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs, an dem man kein Eigentum erwerben kann. Heißt: Man kann es kaufen, lebt aber mit der Gefahr, es ohne Entschädigung zu verlieren, wenn man erwischt wird. Mir wäre es never ever das Risiko wert, für persönliche Befindlichkeiten Scherereien zu provozieren, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Wer häufig bei Gelb fährt, läuft halt verstärkt Gefahr auch mal bei Rot geblitzt zu werden. Mag aber jeder sehen, wie er möchte. Häufig liest es sich so als ob man einem gesiegelten Stück Papier mehr glaubt als dem eigenen, logischen Verstand. Hatte neulich eine ZB1 einer C5 in der Hand mit testierten 112 Db einer Zubehöranlage. Finde den Fehler.

