10.04.2015, 16:20 
	
	
	
		... danke für die Ergänzung, mein Kenntnisstand war, dass dieses "Nachfahren" nur bei Fahrzeugen mit "justiertem" Tacho anerkannt wird.
Meine Anmerkung bezog sich auf's nachträgliche Eichen, wodurch nicht nachträglich ein Vorwurf "verwertbar" gemacht werden kann.
Viele Grüße, Mirko
	
	
	
Meine Anmerkung bezog sich auf's nachträgliche Eichen, wodurch nicht nachträglich ein Vorwurf "verwertbar" gemacht werden kann.
Viele Grüße, Mirko


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