24.12.2012, 17:58
Soviel ICH weiss musst Du bei in D lieferbaren Autos den DEUTSCHEN Listenpreis ansetzen!
Ich hab mal schnell gegoogelt: sagt auch dieser Steuerberater (halb runterscrollen!).
EDIT: dasteht auch: bei importierten Autos trifft den Eigentümer die Beweislast - aber AFAIK geht es da eben NUR um in D nicht offiziell erhältliche Typen - ansonsten gilt analog das im link zu EU- Reimporten gesagte!
Wie gesagt: ich habe das damals mit meinem StB auch mal durchgespielt - es ist BESTENFALLS ein Lotteriespiel, und in Anbetracht unserer ach so armen, chronisch unterfinanzierten öffentlichen Hand
solltest Du vom worst case ausgehen!
EDIT2: warum kein Fahrtenbuch? Man hat doch immer SO viele beruflich bedingte Fahrten
...
Ich hab mal schnell gegoogelt: sagt auch dieser Steuerberater (halb runterscrollen!).
EDIT: dasteht auch: bei importierten Autos trifft den Eigentümer die Beweislast - aber AFAIK geht es da eben NUR um in D nicht offiziell erhältliche Typen - ansonsten gilt analog das im link zu EU- Reimporten gesagte!
Wie gesagt: ich habe das damals mit meinem StB auch mal durchgespielt - es ist BESTENFALLS ein Lotteriespiel, und in Anbetracht unserer ach so armen, chronisch unterfinanzierten öffentlichen Hand
EDIT2: warum kein Fahrtenbuch? Man hat doch immer SO viele beruflich bedingte Fahrten
Greets
Gregor
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Gregor
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