07.07.2012, 18:13
Das wollte ich auch, aber das hat mir der Herr Oberkommisar verboten.... (mit Recht )
Dann wäre es, bei Kenntnis des Zustands eine Straftat. Eine Mängelkarte habe ich dann auch bekommen, die inzwischen abgestempelt von der Werkstatt bei der Polizei vorliegt. Fahren mit der defekten Bremse war schon auf dem Hof der Werkstatt schwierig, da bei jedem Tritt auf das Pedal die Bremsflüssigkeit aus dem Leck sprudelte. Auf den Abschleppwagen konnte ich fahren, denn da ging es ja bergauf. 
Gruß Dieter
![[Bild: DieterBanner.jpg]](https://i985.photobucket.com/albums/ae332/Matze_EOR/DieterBanner.jpg)
take it easy, but take it

